Verstirbt der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung, ist eine sofortige Kündigung des Vertrages durch einen Angehörigen möglich.
Hierbei ist es von besonderer Wichtigkeit, dass bei diesem Vorgang diverse Formalitäten beachten werden, da andernfalls eine Kündigung durch das Versicherungsunternehmen abgelehnt und Ansprüche verloren werden können.
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 24 Wochen
vor 4 Jahre 35 Wochen
vor 4 Jahre 52 Wochen
vor 5 Jahre 5 Wochen
vor 5 Jahre 6 Wochen
vor 5 Jahre 7 Wochen
vor 6 Jahre 23 Wochen
vor 6 Jahre 25 Wochen
vor 6 Jahre 35 Wochen
vor 6 Jahre 42 Wochen