Ein Verfahrensbeistand kümmert sich bei umgangs- und sorgerechtlichen Streitigkeiten ausschließlich um die Belange eines Kindes egal welches Alters, auch wenn es erst ein paar Monate alt ist (§174 FamFG). Er wird in allen Verfahren benannt, in denen Kinder beteiligt sind. Wurde er einmal bestellt so wird er auch bei weiteren Verfahren beauftragt.
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