Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung für alle Personen und Unternehmen, die fremde Vermögensinteresse vertreten und beratend, beurkundend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, kontrollierend oder aufsichtsführend für andere tätig werden.
Im Folgenden eine ausführliche Erklärung dazu wie und wann die Vermögensschadenhaftpflicht gekündigt werden kann und was es dabei beachtet werden sollte.
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