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Kündigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird unter Anderem für Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer aber auch zahlreiche weitere Berufsgruppen angeboten.
In einigen Berufsgruppen, die einen potentiell erhöhten Risiko unterliegen, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, zum Beispiel für Ärzte (nach §95e SGB V), Architekten (je nach Regelung im Bundesland), Rechtsanwälte (nach §51 Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO).
Im Folgenden eine ausführliche Erklärung dazu wie und wann die Vermögensschadenhaftpflicht gekündigt werden kann und was es dabei beachtet werden sollte.
Kündigungsfrist Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hat eine Erstlaufzeit von 1 bis 3 Jahren. Die Kündigungsfrist beträgt, je nach Versicherungsunternehmen und Vertrag, zwischen 1 und 3 Monaten, gezählt zum Ablauf der Vertragslaufzeit.
Falls das Kündigungsschreiben nicht rechtzeitig eingeht, verlängert sich die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung um ein weiteres Jahr.
Bei Altverträgen kann es sein, dass eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren vereinbart wurde, dann gilt jedoch das dennoch zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich gekündigt werden kann.
Hiwneis: Es ist wichtig, dass das Kündigungsschreiben vor der Kündigungsfrist beim Versicherungsunternehmen eintrifft, um rechtzeitig zu sein.
Bei ordentlicher Kündigung läuft der Versicherungsvertrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiter. Wenn ein Schadensfall eintritt, bevor die Vertragslaufzeit endet ist das Versicherungsunternehmen daher verpflichtet zu leisten.
Wenn die Schäden erst nach der Kündigung bekannt werden hängt die Haftung von den Vertragsbedingungen ab. Mehr dazu unten beim Punkt: "Folgen einer Kündigung"
Widerruf bei neueren Verträgen Durch §8 Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann die Vermögensschadenhaftpflicht innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen werden.
Tipp: Die Widerrufsfrist beginnt dabei erst nach Erhalt aller gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen, wie einer ausreichende Widerrufsbelehrung und der Versicherungspolice. Sollte dem Versicherungsunternehmen ein Fehler unterlaufen sein und die Dokumente unvollständig oder fehlerhaft sein kann der Versicherungsnehmer (=Kunde) die Versicherung noch bis zu einem Jahr und 14 Tagen widerrufen.
Mit dem rechtzeitigen Widerruf des Versicherungsabschlusses wird der Vertrag ungeschehen gemacht und der Versicherungsnehmer muss höchstens anteilig für den bereits genutzten Versicherungszeitraum zahlen, wenn er einem sofortigen Versicherungsbeginn zugestimmt hat. Bereits geleisteten Zahlungen, die über den anteiligen Betrag hinausgehen, sind vom Versicherungsunternehmen zurückzuerstatten.
Das Widerrufsschreiben ist spätestens am letzten Tag der Widerrufsfrist zu versenden damit es rechtzeitig ist. Dabei kann es sinnvoll sein, eine sichere Versandmethode wie ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht zu wählen, um für einen eventuellen Streitfall ein Nachweis zu haben.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Wenn ausreichende-wichtige Gründe für eine Kündigung vorliegen, kann die Vermögensschadenhaftpflicht auch vor dem vereinbarten Vertragsende beendet werden. Eine solche Kündigung wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet.
Darüber hinaus kann auch vorzeitig gekündigt werden sofern, ein im Vertrag oder den allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbartes, Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.
Trotzdem gibt es hierbei meist Fristen, häufig eine einmonatige Frist, einzuhalten. In Ausnahmefällen ist es möglich die Vermögensschadenhaftpflicht ohne das Einhalten einer Frist zu kündigen, in diesem Fall kann auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen werden.
Bei einer außerordentlichen aber auch bei einer fristlosen Kündigung sollte eine schriftliche Begründung im Kündigungsschreiben enthalten sein.
Wichtig: Mit der vorzeitigen Kündigung erlischt oftmals sofort der Versicherungsschutz unter Umstände zum Beendigungstermin. Das kann bedeuten, dass das Versicherungsunternehmen auch für Altschäden nicht mehr leisten muss, sofern der Schaden erst nach der Kündigung bekannt wird. Mehr dazu weiter unten bei "Folgen einer Kündigung".
Im Folgenden typische Kündigungsgründe bei einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
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Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann außerordentlich gekündigt werden, wenn die garantierten Leistungen der Versicherung reduziert werden ohne das sich dabei die Beiträge reduzieren oder falls die Beitragszahlungen erhöht werden ohne dass die Leistungen verbessert werden (siehe §40 VVG).
Dabei muss der Kunde zunächst, vom Versicherungsunternehmen, informiert werden und erst nach Erhalt der Information beginnt eine einmonatige Frist, innerhalb derer der Kunde außerordentlich kündigen kann. Die Kündigung kann in diesem Fall zum angekündigten Änderungstermin erfolgen.
Hinweis: Es reicht für den Begin der Frist allerdings bereits wenn diese Informationen ungelesen im Briefkasten liegen. -
Wird die Beitragserhöhung mit einer sogenannten Gefahrerhöhung begründet und beträgt die Erhöhung mehr als 10% kann dennoch außerordentlich gekündigt werden (siehe §25 VVG).
Der Kunde muss dabei zunächst vom Versicherungsunternehmen informiert werden und hat anschließend einen Monat Zeit, außerordentlich zum Änderungstermin, zu kündigen. -
Falls es zu einem Versicherungsfall, auch Schadensfall genannt, kommt bei welchem die Versicherung reguliert oder wenn eine Übernahme der Kosten abgelehnt wurde, besteht sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen (siehe §92 VVG).
Die Kündigung muss dabei innerhalb von einem Monat nach dem Abschluss der Regulierung oder einer Ablehnung dieser erfolgen. Bei Anbietern wurde wurde, für diesen Sonderfall, auch vertraglich eine längere Frist vereinbart. -
Eine vorzeitige Kündigung ist auch möglich, wenn das Hauptrisiko entfallen ist, zum Beispiel auf Aufgabe der Tätigkeit durch ein Wechsel oder bei einer Arbeitslosigkeit.
Je nach Vertragsgestaltung ist dabei eine fristlose oder nur außerordentliche Kündigung, unter Einhaltung einer Frist, möglich.
Es ist davon auszugehen, dass das Versicherungsunternehmen einen Nachweis, zum Beispiel die Abmeldung des Gewerbes, ein Arbeitsvertrag oder ein Bericht von der Arbeitsagentur verlangt. Daher ist es sinnvoll gleich zusammen mit der Kündigung eine Kopie des Nachweises mitzuschicken. - Auch das Versicherungsunternehmen kann in vielen weiteren Fällen außerordentlich kündigen und zwar zum Beispiel bei nicht fristgerechter Zahlung der Versicherungsprämie, falschen oder nicht wahrheitsgemäße Angaben beim Versicherungsabschluss oder anderen Verstößen gegen die Versicherungsbedingungen.
Folgen einer Kündigung Sofern im Vertrag keine Nachhaftung vereinbarte erlischt der Versicherungsschutz mit der Kündigung. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass auch für Schäden die vorher verursacht wurden aber erst nach der Kündigung bekannt wurden nicht mehr geleistet wird.
Die Nachhaftung ist eine Möglichkeit das Risiko auf Grund, der zeitlichen Verzögerung zwischen Fehlern und finanziellen Folgen, zu verringern. Falls eine Nachhaftung vereinbart wurde läuft die Haftung für eine bestimmte Dauer, die vom jeweiligen Vertrag und Anbieter abhängig ist, weiter.
Je nach Sachlage kann es daher, zum Beispiel bei einem beruflichen Wechsel, günstiger sein mit dem Versicherungsunternehmen eine angepasste Versicherungspolice zu vereinbaren als zu kündigen, denn dies kann je nach Vereinbarung die Haftung aus alten Schäden auferhalten und gleichzeitig einen Schutz für neue andersartige Schäden bieten.
Wichtig: Falls für den ausgeübten Beruf eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist sollte vor einer Kündigung unbedingt sichergestellt werden das weiterhin der vorgeschriebene Versicherungsschutz vorliegt.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist zum Beispiel für Ärzte (nach §95e SGB V ), Architekten (je nach Regelung im Bundesland) und Rechtsanwälte (nach §51 Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO) vorgeschrieben.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Wird die Vermögensschadenhaftpflicht gekündigt sollten mindestens folgende Angaben gemacht werden:
- Anschrift und Name des Versicherungsunternehmens, sowie des Versicherungsnehmers (=Kunde).
- Es muss eindeutig gesagt werden, dass die Vermögensschadenhaftpflicht gekündigt wird.
- Unabdingbar ist auch die Angabe eines Beendigungstermins oder die Nutzung der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin". Bei letzterer berechnet das Versicherungsunternehmen den Termin.
- Ein Kündigungsgrund muss nur genannt werden sofern die Vermögensschadenhaftpflicht außerordentlich oder fristlos beendet wird.
- Ferner sollte sicherheithalber die Versicherungsnummer angegeben werden.
- Durch die in der DSGVO enthalten Regelungen kann auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden, wodurch sich meist auch lästige Rückwerbeversuche verhindern lassen.
- Ferner macht es Sinn um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermin zu bitten.
Da der Versicherungsnehmer, im Falle eines Rechtsstreits, die Nachweislast (über den ordnungsgemäßen Zugang) trägt ist ratsam die Kündigung, der Vermögensschadenhaftpflicht, auf einem möglichst sicheren Weg zu verschicken, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht.
Kündigung Vermögensschadenhaftpflicht Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Vermögensschadenhaftpflicht, ein Schreiben erstellen...
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Kündigungsschreiben Vermögensschadenhaftpflicht Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der VermögensschadenhaftpflichtversicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die VERTRAGSNAME Vermögensschadenhaftpflichtversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: nächstmöglichen Termin). ( Oder sofern zutreffend: Da ich seitdem XX.XX.20XX nicht mehr als XY tätig bin ist das versicherte Risiko entfallen und ich kündige hiermit fristlos die VERTRAGSNAME Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Anbei finden Sie ein entsprechenden Nachweis über meine berufliche Veränderung. Oder: In Folge des Schadensfalles vom XX.XX.20XX kündige ich hiermit die VERTRAGSNAME Vermögensschadenhaftpflichtversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Oder: mit diesem Schreiben kündige ich die VERTRAGSNAME Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auf Grund der von Ihnen angekündigten Beitragserhöhung / Leistungsreduzierung, außerordentlich zum Änderungstermin. ) Die Versicherungsnummer lautet: VSH1234567. Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten gänzlich zu löschen und mir den Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.) Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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