Wer sich Tiere hält muss auch daran denken, dass durch das Tier Schäden verursacht werden können, für die der Halter in voller Höhe mit seinem gesamten Vermögen haftbar ist. Der Abschluss einer freiwilligen Pferdeversicherung, als besondere Haftpflichtversicherung, ist daher oftmals ratsam, denn Schäden an Personen oder Sachwerten können leichter entstehen, als angenommen.
Gerade bei einem großen und kräftigen Tier, wie einem Pferd, können im Schadensfall Regressansprüche durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter in erheblicher Höhe entstehen.
Darüber hinaus kann für Pferde, insbesondere, Renn- oder Turnierpferde, mit der Pferdeversicherung auch eine Art Lebensversicherung abgeschlossen werden.
Die Kündigung der Pferdeversicherung ist daher, sofern das Tier noch besessen wird, reichlich gut zu überlegen.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann eine solche Pferdeversicherung wieder gekündigt werden kann und welche Besonderheiten dabei beachtet werden sollten.
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