Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung der Pferdeversicherung

 
Wer sich Tiere hält muss auch daran denken, dass durch das Tier Schäden verursacht werden können, für die der Halter in voller Höhe mit seinem gesamten Vermögen haftbar ist. Der Abschluss einer freiwilligen Pferdeversicherung, als besondere Haftpflichtversicherung, ist daher oftmals ratsam, denn Schäden an Personen oder Sachwerten können leichter entstehen, als angenommen.

Gerade bei einem großen und kräftigen Tier, wie einem Pferd, können im Schadensfall Regressansprüche durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter in erheblicher Höhe entstehen.

Darüber hinaus kann für Pferde, insbesondere, Renn- oder Turnierpferde, mit der Pferdeversicherung auch eine Art Lebensversicherung abgeschlossen werden.

Die Kündigung der Pferdeversicherung ist daher, sofern das Tier noch besessen wird, reichlich gut zu überlegen.

Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann eine solche Pferdeversicherung wieder gekündigt werden kann und welche Besonderheiten dabei beachtet werden sollten.

Kündigungsfrist Eine ordentliche fristgerechte Kündigung der Pferdeversicherung kann nur zum Hauptfälligkeitstermin, wie in der Versicherungspolice angegeben, erfolgen.

Meist ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Vertrages einzuhalten. Bei manchen Verträgen beträgt diese Frist auch nur 1 Monat, gezählt zum Laufzeitende.

Die Erstlaufzeit kann bei Pferdeversicherungen 1 bis mehren Jahre betragen. Eine Versicherung mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren kann bereits zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden.

Wichtig: Die Kündigung gilt erst wenn diese beim Versicherungsunternehmen angekommen ist. Bei einem verspäteten Eingang, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Das Schreiben muss also noch vor der vereinbarten Kündigungsfrist zugehen.

Weitere Pferdeversicherungen Für sehr wertvolle Renn- oder Turnierpferde beseht die Möglichkeit eine Lebensversicherung abzuschließen, die den Verlust von Preisgeldern durch den Tod des Pferdes ausgleichen soll.

Eher werden jedoch für Pferde Krankenversicherungen abgeschlossen, die tierärztliche Behandlungskosten abdecken. Die gesonderten OP-Versicherungen treten ein, wenn Operationen erforderlich werden. Meist werden diese beiden Risikofälle in kombinierten Tierkrankenversicherung abgedeckt.

Die jeweiligen Kündigungsbedingungen sind bei diesen Versicherungstypen in der Versicherungspolice vermerkt oder falls dort keine genaueren Angaben gemacht werden, gelten die Regelungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Generell gilt auch hier der rechtliche Rahmen für die Kündigungsfristen und Laufzeit, wie oben beim Punkt "Kündigungsfrist" genannt.

Bei Pferdelebensversicherungen sollt vor einer Kündigung geprüft werden welcher finanziellen Verlust entsteht, da die eingezahlten Beträge in der Regel verloren gehen.

Widerruf bei neueren Verträgen In Folge von §8 des VVG kann die Pferdeversicherung mit einer Frist von zwei Wochen nach Zustandekommen des Vertrages widerrufen werden.

Diese Frist beginnt jedoch erst, wenn dem Versicherungsnehmer alle Unterlagen zugegangen sind und dieser auch ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Erfolgte dies nicht so kann noch länger ein Widerruf erklärt werden.

Bei einem Widerruf muss das Versicherungsunternehmen dem Kunden die bereits gezahlten Beiträge erstatten.

Ausnahme: Falls einem sofortigen Versicherungsbeginn zugestimmt wurde kann das Unternehmen für den bereits verstrichenen Zeitraum anteilig die Prämie verlangen.

Ein Widerruf sollte in Textform realisiert werden und muss an das im Vertrag genannte Versicherungsunternehmen geschickt werden. Dabei muss keinerlei Begründung, warum der Widerruf ausgesprochen wird, genannt werden.

Der Widerruf, im Gegensatz zur Kündigung, nur rechtzeitig (das spätestens am letzten Tag der Frist) abgeschickt werden und kann zu einem späteren Termin beim Versicherer ankommen.

Wichtig ist jedoch, dass der Versand dokumentiert ist, und das Ankommen des Schreiben, notfalls auch nachgewiesen werden kann. Daher empfiehlt sich eine sichere Versandmethode. Zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine vorzeitige Beendigung der Pferdeversicherung ist nur dann möglich, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund existiert oder falls ein im Versicherungsvertrag vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

Kündigungsgründe können sein:

  • Bei einer Beitragserhöhung, ohne eine Erweiterung des Versicherungsschutzes, kann ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden (siehe auch §40 VVG).

    Die Kündigung ist nach Zugang der Information zur Beitragserhöhung innerhalb eines Monats auszusprechen.

    Im Allgemeinen wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet oder spätestens jedoch zum Wirksamwerden der Erhöhung des Beitrages.

    Gleiches gilt auch bei einer Reduzierung der Versicherungsleistungen ohne das der Beitrag angepasst wird.
  • Sollte das Pferd versterben oder verkauft werden, so liegt es im Ermessen des Versicherungsnehmers die Versicherung zum Sterbedatum oder dem Tag des Eigentumsübergangs oder zum Zeitpunkt der Bekanntgabe an die Versicherung mit sofortiger Wirkung zu beenden.

    Als Nachweis des jeweiligen Ereignisses ist eine Kopie des Verkaufsvertrages oder eine Bescheinigung des Tierarztes zu dem Tod des versicherten Pferdes dem Kündigungsschreiben an den Versicherer beizulegen.

    Auf jeden Fall kann keine Versicherung weiter bestehen, wenn das Risiko nicht mehr existiert, also bei Risikowegfall.

    Inwieweit entrichtete Beiträge für ein laufendes Versicherungsjahr erstattet werden, ist je nach Vertrag eine Kulanzsache der Versicherung.
  • Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht auch für beide Vertragspartner, wenn ein Schadensfall durch die Versicherung reguliert oder die Regulierung vom Versicherer verweigert wurde.

    Bei Eintritt eines Schadens beträgt die Kündigungsfrist einen Monat nach Regulierung oder der Ablehnung zur Übernahme der Regressansprüche.

    Die Versicherung kann beiderseitig mit sofortiger Wirkung oder alternativ zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt werden.

Wichtig: Ist ein Nachweis vorhanden so sollte dieser als Kopie dem Schreiben beiliegen. In jedem Fall ist im Schreiben der Kündigungsgrund zu nennen.

Besonderheit: Gesonderte Kündigungsrechte bestehen für Pferdeversicherungen, die vor Juni 1994 angeschlossen wurden. In diesen Fällen muss der Halter die besonderen Kündigungsrechte beim Versicherungsunternehmen erfragen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung muss in schriftlicher Form unter Angabe aller im Versicherungsschein aufgeführten, relevanten Angaben dem Versicherer zugesandt werden. Der Versand kann per Einschreiben-Rückschein erfolgen.

Eine Kündigung für einen Pferdeversicherungsvertrag hat schriftlich zu erfolgen. Es empfiehlt sich dabei folgende Angaben zu machen:

  • Aktuelles Datum und Ort
  • Die Anschrift des Versicherungsunternehmens und des Versicherungsnehmers (Kunde)
  • Eine eindeutige Willenserklärung über den Wunsch der Kündigung und eine genaue Angabe um welche Versicherung es sich handelt.
  • Falls der Kündigungstermin nicht bekannt ist kann stattdessen die Formulierung "zum nächstmögliche Zeitpunkt" genutzt werden.
  • Falls es sich um eine außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung der Pferdeversicherung handelt ist der Kündigungsgrund zu nennen. Nachweise sollten dann, in Kopie, angeheftet werden.
  • Um Werbeanrufe zu vermeiden und seine Daten zu schützen kann eine Aufforderung zur Löschung der personenbezogenen Daten sinnvoll sein.
  • Es empfiehlt sich ferner die Bitte nach einer Kündigungsbestätigung in Verbindung mit der Übermittlung des Beendigungszeitpunktes des Vertrages.
  • Sicherheitshalber sollte das Kündigungsschreiben auch handschriftlich und eigenhändig unterzeichnet werden.


Kündigung Pferdeversicherung Muster


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Kündigungsschreiben Pferdeversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Pferdeversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die VERSICHERUNGSNAME Pferdeversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder: Auf Grund der Prämienerhöhung / den angekündigten Leistungsänderungen. zum XX.XX.20XX, kündige ich die VERSICHERUNGSNAME Pferdeversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: In Folge des Schadenfalles vom XX.XX.20XX kündige ich die VERSICHERUNGSNAME Pferdeversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN, zum nächstmöglichen Termin, außerordentlich.

Oder: Da ich das versicherte Pferd am XX.XX.20XX verkauft habe kündige ich die VERSICHERUNGSNAME Pferdeversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN zum nächstmöglichen Termin. Ein Nachweis finden Sie anbei.

Oder: Da ich das versicherte Pferd am XX.XX.20XX verstorben ist kündige ich die VERSICHERUNGSNAME Pferdeversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN zum nächstmöglichen Termin. Ein Nachweis finden Sie anbei.
)

Die Versicherungsnummer lautet PV1234567.

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Auch fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, siehe DSGVO, vollständig zu löschen und mich wie vorgeschrieben schriftlich über die erfolgte Löschung zu unterrichten.)

Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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