Die Tierschutzpartei, auch PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ genannt, setzt sich für Tierrechte, Tierschutz, Umweltschutz aber auch Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit ein. Die Mitgliedschaft in der Tierschutzpartei unterliegt den Regelungen des BGB und des Parteiengesetzes (PartG), sowie den Vereinbarungen der Parteisatzung.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann die Partei-Mitgliedschaft in derr Tierschutzpartei wieder gekündigt werden kann und was dabei zu beachten gilt.
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