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Kündigung bei der Tierschutzpartei
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann die Partei-Mitgliedschaft in derr Tierschutzpartei wieder gekündigt werden kann und was dabei zu beachten gilt.
Kündigungsfrist Als Mitglied der Tierschutzpartei kann jederzeit und ohne dass eine Kündigungsfristen oder Mindestlaufzeiten eingehalten werden muss gekündigt werden.
Das bedeutet die Mitgliedschaft endet sobald das Kündigungsschreiben bei der Partei ordnungsgemäß angekommen, das heißt zugegangen ist.
Es gibt dabei keine Möglichkeit für die Partei den Austritt zu verhindern oder die Mitgliedschaft zu verlängern.
Sonderfall Probemitgliedschaft: Falls eine Probemitgliedschaft (maximal 1 Jahr) abgeschlossen wurde muss diese spätestens 2 Monate vor Ablauf gekündigt werden damit sie nicht automatisch in eine normale Mitgliedschaft übergeht. Das bedeutet das Schreiben muss dann mehr als 2 Monate vorher bei der Partei ankommen.
Sobald die Kündigung eingegangen ist muss höchstens noch für den vorherigen Zeitraum der Beitrag gezahlt werden, falls dieser noch nicht entrichtet wurde, für zukünftige Zeiträume ist also nicht mehr zu zahlen.
Falls jedoch bereits vorher etwas für die Zukunft abgebucht wurde sollte die Partei kontaktiert und höflich um eine Erstattung gebeten werden. Falls der Beitrag, für die Zukunft per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht wurde kann diese Abbuchung innerhalb von 8 Wochen, gezählt ab dem Abbuchungstermin, zurückgebucht werden.
Widerruf bei neueren Verträgen Für Parteimitgliedschaften, und damit auch für die Tierschutzpartei, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, sondern es muss in jedem Fall gekündigt werden. Bereits gezahlte Beiträge sind dadurch jedoch bereits verloren.
Die Tierschutzpartei kann jedoch die Aufnahme von Mitglieder aus verschiedenen Gründen widerrufen, zum Beispiel wenn falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen wurden.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Wenn ein ausreichend wichtiger Grund vorliegt kann die Mitgliedschaft in der Tierschutzpartei auch vorzeitig, das heiß außerordentlich oder sogar fristlos beendet werden.
So zum Beispiel beim Tod des Mitgliedes, dann endet die Mitgliedschaft automatisch. Die Partei sollte jedoch möglichst bald informiert werden und als Nachweis ist eine Kopie der Sterbeurkunde beizulegen.
Die Partei kann das Mitglied auch auf Grund seines Fehlverhaltens dauerhaft oder temporär ausschließen. Je nach Sachverhalt kann das Mitglied gegen einen Ausschluss parteiintern Berufung einlegen oder sich vor einem Gericht wehren.
Ein Ausschluss erfolgt üblicherweise jedoch nur nach vorherigen Maßnahmen erfolgen.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Wer bei der Tierschutzpartei kündigt sollte im Kündigungsschreiben mindesten folgende Angaben machen:
- Datum und Ort
- Eigener Name und Anschrift, sowie die Anschrift der Tierschutzpartei.
- Es muss eindeutig ausgedrpückt werden, dass die Mitgliedschaft gekündigt wird.
- Falls vorliegend empfiehlt es sich die Mitgliedsnummer anzugeben um Zuordnungsprobleme zu vermeiden.
- Optional kann zusammen mit der Kündigung auch eine Löschung der personenbezogene Daten verlangt werden.
- Ferner ist die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung sinnvoll.
Da bei einem Rechtsstreit das ehemalige Mitglied unter Umständen den Zugang des Kündigungsschreibens nachweisen muss sollte auf einem sicheren Wege, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein gekündigt werden, um ein Nachweis zu haben.
Kündigungsadresse Die Kündigung ist an den Parteivorsitzenden und an folgende Anschrift zu richten:
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Bundesgeschäftsstelle
Schreiersgrüner Str. 5
08233 Treuen
Fax: 0374 / 68 68 427
Kündigung Tierschutzpartei Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der Tierschutzpartei, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Tierschutzpartei Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Bundesgeschäftsstelle Schreiersgrüner Str. 5 08233 Treuen |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung meiner Mitgliedschaft in der TierschutzparteiSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der Tierschutzpartei mit sofortiger Wirkung. (Optional: Meine Mitgliedsnummer lautet T1234567.) (Optional: Darüber hinaus fordere ich hiermit das alle, über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten gelöscht werden und ich wie gesetzlich vorgeschrieben schriftlich über den Abschluss der Löschung unterrichtet werde.) Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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