Wohnungseigentümergemeinschaften gewählt werden und ist durch das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) geregelt. Diese Regelungen finden auch bei einem Rücktritt, eines Mitglieds des Verwaltungsbeirates, Anwendung. Ein Rücktritt ist rechtlich gesehen eine Kündigung.
Im Nachfolgenden wird genauer erklärt was aufgrund der gesetzlichen Regelungen zu beachten gilt und was für Folgen eine Kündigung durch einen Verwaltungsbeirat haben kann.
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