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Rücktritt als Verwaltungsbeirat und Kündigung
Im Nachfolgenden wird genauer erklärt was aufgrund der gesetzlichen Regelungen zu beachten gilt und was für Folgen eine Kündigung durch einen Verwaltungsbeirat haben kann.
Kündigungsfrist Die Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat ist auf die sogenannte Amtszeit befristet und endet, sofern keine Neuwahl erfolgt zum Ende der Amtszeit automatisch ohne das es einer Kündigung bedarf.
Ein Verwaltungsbeirat kann jedoch auch jederzeit, durch eine Kündigung, zurücktreten und sein Amt niederlegen.
Wichtig: Eine solche Kündigung darf jedoch nicht zur Unzeit erfolgen, ansonsten sind etwaige Schäden sind vom Verwaltungsbeirat zu ersetzten.
Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn andere Verwaltungsbeiratsmitglieder zum Kündigungstermin nicht zur Verfügung stehen oder der ordnungsgemäße Ablauf des aktuellen Projekts gefährdet wird.
Daher ist es oftmals sinnvoll, dass vor der Kündigung eines Verwaltungsbeirats, ein entsprechender Ersatz gesucht wird, welcher auch von der Mehrheit der Wohnungseigentümergemeinschaft akzeptiert wird.
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Beim Verkauf des Wohneigentums endet die Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat ebenfalls. Auch hier sollte darauf geachtet werden, dass die Beendigung nicht zu Unzeiten erfolgt um Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
Folgen eines Kündigung Durch die Kündigung reduziert sich der Verwaltungsbeirat auf weniger als die 3 vorgeschriebenen Mitglieder und es muss daher umgehend ein neues Mitglied bestimmt werden, damit das Organ handlungsfähig bleibt.
In vielen Fällen sind jedoch bereits durch die Eigentümerversammlung ein oder mehrere sogenannte Nachrücker gewählt. Dann übernehmen diese im Kündigungsfall automatisch die Funktion des ausscheidenden Mitglieds.
Stehen keine Nachrücker zur Verfügung muss eine Eigentümerversammlung einberufen werden um ein neues Mitglied zu wählen.
Daher gilt es vor einer Kündigung zu ermitteln zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form ein Kündigung erfolgen kann ohne das die laufenden Projekte gefährdet sind.
Form der Kündigung Die Kündigung eines Verwaltungsbeirats muss entweder der Wohnungseigentümergemeinschaft oder einem vertretungsberechtigten Verwalter zugehen. Das bedeutet es müsste in einem Streitfall bewiesen werden können, dass das Schreiben bei den zuvor genannten Personengruppen angekommen ist.
Da eine mündliche Kündigung nur sehr schwer bewiesen werden kann, sollte die Kündigung in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Das Kündigungsschreiben sollte dabei mindestens folgende Punkte enthalten:
- Den Name und die Anschrift des Verwaltungsbeirats.
- Adresse und Name des Ansprechpartners das heißt der Verwalters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Es muss eindeutig ersichtlich sein, das die Position als Verwaltungsbeirat gekündigt wird.
- Der Termin zu dem gekündigt wird.
Eine Begründung der Kündigung muss nicht erfolgen. Falls das Wohneigentum veräußert wurde so kann darauf erneut hingewiesen werden.
Kündigung als Verwaltungsbeirat Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung als Verwaltungsbeirat, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Verwaltungsbeirat Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Verwalter / Wohnungseigentümergemeinschaft Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung meiner Position im VerwaltungsbeiratSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Position im Verwaltungsbeirat, der Wohnungseigentümergemeinschaft XY, zum XX.XX.20XX. ( Optional: Auf Grund der Veräußerung meines Wohneigentums kündige ich meine Position im Verwaltungsbeirat, der Wohnungseigentümergemeinschaft XY, zum XX.XX.20XX. ) Hilfsweise kündige ich die Position zum nächstmöglichen Termin ordnungsgemäß. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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