Mietverträge, Arbeitsverträge, Mobilfunk-Verträge - all diese Dauerschuldverhältnisse enden entweder mit Fristablauf, wenn sie befristet sind, oder aber müssen gekündigt werden.
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die dem anderen Vertragspartner zugehen muss. Einer Zustimmung bedarf es zur Wirksamkeit der Kündigung aber nicht.
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