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Ein Darlehen von Privat (von einer Privatperson an eine Privatperson) kündigen
Dazu zählen mittlerweile meist auch die von Internetportalen angebotenen Kredite "von Privat an Privat", bei denen die Vermittlung gewerblich erfolgt.
Im Folgenden werden Kreditverträge besprochen, deren Kreditgeber nicht gewerblich mit der Kreditgewährung befasst ist und auch keine gewerbliche Kreditvermittlung in Anspruch genommen hat und deren Kreditnehmer kein Gewerbetreibender ist.
Kreditverträge sind - rechtlich betrachtet - Teil des Schuldrechts. Im Schuldrecht gilt die allgemeine Vertragsfreiheit. Zunächst ist es daher nicht von Bedeutung, ob es sich bei den Vertragsparteien um Privatpersonen oder Gewerbetreibende handelt. Im Vordergrund steht die Würdigung des Darlehensvertrages.
Es steht den Vertragsparteien frei die Form des Darlehensvertrages, mündlich oder schriftlich, zu wählen. Ein Kreditvertrag sollte am besten immer schriftlich mit folgenden Mindestanforderungen geschlossen werden:
- 1. Festlegung der Darlehenssumme
- 2. Bestimmung der Darlehensdauer und vorzeitige Kündigung
- 3. Festlegung des Darlehenszinses und eventueller Zinsanpassungen
Doch auch wer diese Punkte nicht vertraglich geregelt hat muss einige gesetzliche Bestimmungen einhalten welche hier erklärt werden.
Kündigungsfrist Ist die Darlehensdauer im Vertrag nicht geregelt, so bedarf der Kreditvertrag der ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten (§488 Abs.3 BGB), wobei jederzeit gekündigt werden kann. Dies gilt für beide VeEin Darlehen von Privat (von einer Privatperson an eine Privatperson) kündigen Kredit- oder Darlehensverträge von gewerblichen Anbietern sind gewöhnlich standardisierte, von einschlägig erfahrenen Juristen ausgearbeitete Dokumente, die einer Überprüfung durch die staatliche Aufsichtsbehörde oder durch Gerichte in vielen Fällen standhalten.
Dazu zählen mittlerweile meist auch die von Internetportalen angebotenen Kredite "von Privat an Privat", bei denen die Vermittlung gewerblich erfolgt.
Im Folgenden werden Kreditverträge besprochen, deren Kreditgeber nicht gewerblich mit der Kreditgewährung befasst ist und auch keine gewerbliche Kreditvermittlung in Anspruch genommen hat und deren Kreditnehmer kein Gewerbetreibender ist.
Kreditverträge sind - rechtlich betrachtet - Teil des Schuldrechts. Im Schuldrecht gilt die allgemeine Vertragsfreiheit. Zunächst ist es daher nicht von Bedeutung, ob es sich bei den Vertragsparteien um Privatpersonen oder Gewerbetreibende handelt. Im Vordergrund steht die Würdigung des Darlehensvertrages.
Es steht den Vertragsparteien frei die Form des Darlehensvertrages, mündlich oder schriftlich, zu wählen. Ein Kreditvertrag sollte am besten immer schriftlich mit folgenden Mindestanforderungen geschlossen werden:
- 1. Festlegung der Darlehenssumme
- 2. Bestimmung der Darlehensdauer und vorzeitige Kündigung
- 3. Festlegung des Darlehenszinses und eventueller Zinsanpassungen
Doch auch wer diese Punkte nicht vertraglich geregelt hat muss einige gesetzliche Bestimmungen einhalten welche hier erklärt werden.
Kündigungsfrist Ist die Darlehensdauer im Vertrag nicht geregelt, so bedarf der Kreditvertrag der ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten (§488 Abs.3 BGB), wobei jederzeit gekündigt werden kann. Dies gilt für beide Vertragsparteien.
Ausnahme: sind keine Zinsen geschuldet, ist der Kreditnehmer (derjenige der den Kredit erhalten hat) jederzeit ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt.
Ist die Vertragsdauer geregelt, endet der Vertrag mit der vertragsgemäßen Rückzahlung des Darlehens, es sei denn, ein Kündigungsrecht ist vertraglich eingeräumt. Es kann also in der Regel nicht vor der vereinbarten Laufzeit der Vertrag beendet werden.
Sonderfall: Nach §489 BGB kann der Darlehensvertrag vom Kreditnehmer, wenn feste Zinsen vereinbart wurden, zu dem Termin kündigen an dem der fest vereinbarte Zinssatz nicht mehr gilt, dabei müsste eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden und zum Ablauftermin gekündigt werden.
Ferner kann der Vertrag (vom Kreditnehmer) gekündigt werden, wenn mehr als 10 Jahre, seit der Darlehensauszahlung, vergangen sind. In diesem Fall wäre eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten.
In beiden Fällen besteht außerdem die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund.
Fristlose außerordentliche Kündigung Grundsätzlich kann das private Darlehen von beiden Seiten fristlos außerordentlich geküdnigt werden, wenn ein wichtiger Grund (siehe auch §314 BGB) vorliegt.
Wenn der Vertrag gerade erst abgeschlossen war und sich eine Partei im unklaren, über die Folgen des Vertragsabschlusses, war oder sich geirrt hat so kann eventuell nach §119 BGB der Vertragsabschluss angefochten werden.
Wichtig: Wenn der Kreditvertrag nach §119 BGB angefochten werden soll so ist dies so schnell wie möglich vorzunehmen.
Sollte jemand zum Darlehensabschluss gezwungen worden sein oder durch Täuschung zum Abschluss motiviert worden sein so kann der Vertrag nach §123 BGB angefochten werden.
Neben der Zinshöhe und der Tilgungsweise sollte der Vertrag präzise Regelungen zum Zahlungsverzug mit der Möglichkeit der Tilgungsaussetzung enthalten. Für die Höhe der Verzugszinsen (Wenn nicht wie vereinbart gezahlt wird) gibt es eine gesetzliche Regelung in § 288 Abs.1 BGB (Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank).
Ob und wie der Kreditnehmer kündigen und einen Kredit vorzeitig zurückzahlen kann, ist Teil der Vertragsgestaltung.
Ist vertraglich keine Regelung getroffen, ist es Verhandlungssache, bei der sich die Parteien oft bei einer Regelung treffen, die die Zahlung der Zinsen bis zur Rückzahlung und eine Gebühr von 1% der Darlehenssumme vorsieht.
Der Darlehensgeber hingegen kann aus einer ganzen Reihe von Gründen den Vertrag kündigen:
- 1. Wenn keine Stundung vereinbart ist und der Darlehensnehmer mit zwei Raten in Rückstand geraten ist
- 2. Wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers so verschlechtert haben, dass die ordnungsgemäße Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist.
- 3. Wenn der Darlehensnehmer unrichtige Angaben über Umstände gemacht hat, die für den Kreditgeber maßgebend zur Kreditgewährung waren.
- 4. Wenn über den Kreditnehmer ein Insolvenzverfahren oder ähnliches eröffnet oder beantragt wird
- 5. Wenn der Darlehensnehmer wesentliche Vertragspflichten verletzt.
Hinweis: Wenn eine solche vorzeitige Beendigung des Kreditvertrages angestrebt wird, so ist der Kündigungsgrund bereits im Kündigungsschreiben ausführlich anzugeben. Vorhandene Nachweise sollten dabei in Kopie angefügt werden.
Weiteres, dass beachtet werden muss: Auch wenn der Kreditvertrag selbst nicht schriftlich existiert, bedarf die Kündigung der Schriftform. Im Schreiben sollte ferne genau aufgeführt werden um welche Kredit es sich handelt, wann der Kreditvertrag abgeschlossen wurde und zu wann er gekündigt wird.
Alternativen: Der Kreditnehmer und der Kreditgeber können sich einigen und dann schriftlich ein sogenanten Aufhebungsvertrag vereinbaren in dem die vorzeitige Beendigung des Darlehens und die Folgen dessen niedergeschrieben werden.
Auch ist es in manchen Fällen günstiger einen anderen Kredit aufzunehmen um den alten Kredit ordnungsgemäß zurückzuzahlen.
Kündigung eines Privatdarlehens Muster
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Kündigungsschreiben Privatkredit Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Name und Vorname Strasse und Nr. Postleitzahl und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des KreditesSehr geehrte Frau / geehrter Herr XY, hiermit kündige ich den, am XX.XX.20XX, mit Ihnen vereinbarten Kredit zum XX.XX.20XX. ( Oder: Da Sie mich über den Verwendungszweck des Kredites getäuscht haben und diesen nicht wie vereinbart für X verwenden sondern für Y kündige ich den Kredit hiermit vorzeitig mit sofortiger Wirkung. Oder falls zutreffend: Da Sie leider die Raten vom XX.XX.20XX und vom XX.XX.20XX in Höhe von XXXX Eur auch nach meiner schriftlichen Aufforderung vom XX.XX.20XX nicht gezahlt haben kündige ich den Kredit hiermit vorzeitig mit sofortiger Wirkung Ich fordere Sie hiermit auf die noch ausstehende Summe von XXXX Eur innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. .) Hilfsweise kündige ich den Kredit zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und den Beendigungstermin schriftlich. Vielen Dank Maria Mustermann Maria Mustermann |
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