Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Ein Forward-Darlehn kündigen

 
Um einen Forward-Darlehensvertrag zu kündigen, gilt grundsätzlich das im Vertrag Vereinbarte, sofern gesetzlich nicht etwas Anderes geregelt ist. Im Falle schuldhafter Vertragsverletzung steht dem Kreditinstitut ein Anspruch auf eine sogenannte Nichtabnahme- oder Vorfälligkeitsentschädigung zu, die unter Umständen hoch ausfallen kann.

Kündigungsfrist bei Forward-Darlehnen Die Fristen werden bei der ordentlichen Kündigung durch den Vertrag und beim Sonderkündigungsrecht durch das BGB selbst vorgegeben. Diese Kündigungsfrist beträgt im letzteren Fall sechs Monate.

Sieht der Vertrag eine außerordentliche Kündigung vor, so gilt auch hier die vertraglich vereinbarte Frist. Diese darf allerdings nicht länger sein als die gesetzliche, nämlich maximal drei Monate.

Die Rechtzeitigkeit bestimmt sich i.d.R. nach dem Datum des Posteinganges bei der Geschäftsstelle des Darlehensgebers.

Ordentliche Kündigung Abhängig vom Kreditinstitut, werden oftmals vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten angeboten, die eine Rückzahlung der Finanzierung bis zu drei Jahren nach dem Auszahlungszeitpunkt ermöglichen, ohne dafür unmittelbar eine Entschädigung leisten zu müssen. Jedoch gelten dann jedoch meist ungünstige Konditionen.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht? Ohne vertraglich vereinbarter vorzeitiger Kündigungsfrist, kann ein Forward-Darlehensvertrag durch das Sonderkündigungsrecht nach § 489 Absatz 1 Ziffer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in jedem Fall dann gekündigt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Gebundener Sollzinssatz
  • Mindestens zehnjährige Laufzeit
  • Vollständiger Empfang (= Auszahlung)
  • Einhaltung der Kündigungsfrist.


Hinweis: Die Bank hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung.

Tipp: Von dieser gesetzlichen Möglichkeit sollte vorwiegend dann Gebrauch gemacht werden, wenn die ursprünglich vereinbarten Zinskonditionen wesentlich schlechter sind, als die aktuell geltenden.

Gibt es eine Möglichkeit, auch schon vor der zehnjährigen Frist aus dem Vertrag zu kommen? Handelt es sich um die Verlängerung eines bestehenden Darlehens bei derselben Bank, dann zählt laut Urteil des LG Bochum vom 14.09.2015, AZ. I-1 O 68/15, nicht der Zeitpunkt der Auszahlung, sondern der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Anschlussfinanzierung.

Wurde das Darlehen zum Beispiel zwei Jahre nach Vertragsabschluss vollständig ausbezahlt, dann beträgt die Frist somit nur mehr acht statt zehn Jahre, zuzüglich der sechsmonatigen Kündigungsfrist.

Auch in diesem Fall hat die Bank keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Außerordentliche Kündigung Ein zinsgebundenes Darlehen kann nach § 490 Absatz 2 BGB binnen sechs Monate nach vollständigem Empfang und Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

Voraussetzung ist, dass der Darlehensnehmer ein berechtigtes Interesse an einer anderweitige Verwendung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache (Hypothek) hat.

Achtung: Macht der Darlehensnehmer von diesem Recht Gebrauch, so hat das Kreditinstitut Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung (teils sehr hoch!). Daneben bestehen auch noch vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten nach § 313 und § 314 BGB wegen Vertragsverletzung.

Widerruf: wenn die Widerrufserklärung fehlerhaft oder der Vertrag noch sehr neu ist Durch ein erfolgreichen Widerruf, gilt ein Vertrag als nicht abgeschlossen. Bereits geleistete Zahlungen und Gebühren sind zurück zu erstatten. Dies gilt jedoch nicht für Kosten die bereits entstanden sind.

Ein Widerrufsrecht besteht innerhalb der ersten 2 Wochen, gezählt ab dem Erhalt der Widerrufsbelehrung und des Vertrages. Innerhalb diesem Zeitraumes kann das Forward-Darlehn gegenüber dem Kreditinstitut widerrufen werden. Ausreichend für die Fristwahrung ist der Termin an dem der Widerruf abgeschickt wurde.

Eine weitere Widerrufsmöglichkeit bieten jene Darlehensverträge, die keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, so das Urteil des OLG Frankfurt vom 29.09.2014, AZ 9 U 35/2014.

Davon betroffen sind in erster Linie Verbraucher, die vor 2002 mit einem Forward-Darlehen verlängert haben, aber auch jene, die nach 2002 eine Verlängerung abgeschlossen und keine Widerrufsbelehrung erhalten haben.

Tipp: Im Falle eines Widerrufes hat das Kreditinstitut keinen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

»Mehr zum Thema Widerruf und ein Musterschreiben

Form der Kündigung Die Kündigung ist schriftlich als Brief an die Geschäftsstelle des Kreditinstitutes zu übermitteln. Sicherheitshalber empfiehlt es sich den Brief als Einschreiben-Rückschein zu verschicken.

Andere Übermittlungsformen wie z. B. E-Mail oder Fax können im Vertrag vereinbart werden. Wird die vereinbarte oder auch die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten, so hat das Nichtigkeit des Kündigungsschreibens wegen Formmangels zur Folge (vgl. § 126 Satz 2 BGB).

Gleiches gilt auch im Falle eines Widerrufs; dieser kann schriftlich und ohne Einhaltung einer Frist erklärt werden.

Wichtig: Die Beweislast der Rechtzeitigkeit trägt der Darlehensnehmer

Kündigung eines Forward-Darlehnsvertrages Muster


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Musterstadt, den 28.07.20XX
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Plz. und Ort
Maria Mustermann
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21000 Musterstadt

Kündigung des Forward-Darlehensvertrags


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre/n ich/wir gemäß § 489 Abs. 1 Ziffer 2 BGB den am XX.XX.20XX mit Ihnen geschlossenen Darlehensvertrag (Forward-Darlehen), mit der Darlehensvertragsnummer D123456, unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung zum XX.XX.20XX zu kündigen.

Hilfsweise kündige/n ich/wir das Darlehen ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins und Mitteilung der offenen Restschuld zu diesem Termin wird ersucht.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
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