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Ein Vertrag bei M-net kündigen
Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit Bei der ordentlichen Kündigung ist entscheidend, welche Mindestvertragsdauer der Kunde mit M-net vereinbart hat. Diese beträgt in der Regel entweder 0 (d.h. keine Mindestvertragsdauer) oder 24 Monate.
Die Kündigungsfrist beträgt beim Vertrag mit 0-monatige Laufzeit 6 Wochen und bei Verträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit.
Wird, ein Vertrag mit Mindestvertragsdauer, nicht rechtzeitig vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt so verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate.
Fristlose außerordentliche Kündigung Ein wichtiger Grund ist in der Regel die Voraussetzung für die fristlose, außerordentliche Kündigung. In bestimmten Fällen (Pflichtverletzung der Fa. M-net) ist es erforderlich, dass der Kunde die Fa. M-net zunächst erfolglos unter Fristsetzung abmahnt.
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (vgl. §314 Abs. 1 BGB - Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund).
Wichtigste Gründe:
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Bei einer wesentlichen Gebührenerhöhung (mehr als 5%, besser 30%) oder einer deutlichen Verschlechterung der vertraglichen Leistungen muss M-net den Kunden in der Regel im Voraus benachrichtigen und dieser kann dann, innerhalb einer Frist 4 oder weniger Wochen, außerordentlich zu dem Datum kündigen an dem die Änderungen in Kraft treten.
Wichtig: In jedem Fall sollte nachteiligen Änderungen oder Gebührenerhöhungen schnellst möglich schriftlich widersprochen werden. Es kann dann auch sein, dass der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt wird oder, dass der Anbieter einem von sich aus kündigt.
Mehr zum Thema im Beitrag: »Kündigung bei einer Erhöhung der Gebühren < -
Bei einem Umzug, wenn am neuen Wohnort das Angebot von M-net nicht oder nur wesentlich schlechter genutzt werden kann, gilt dass mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden darf ohne die vertragliche Mindestlaufzeit zu berücksichtigen.
Als Nachweis ist der Kündigung eine Kopie der Meldebescheinigung des neuen Wohnortes beizufügen. -
Bei Vertragspflichtverletzungen, wie z.B. ständigem Ausfall oder Störungen, durch die Fa. M-net muss zuerst eine Abmahnung geschickt werden und in diesem Zusammenhang ist auch eine Frist zur Behebung der Pflichtverletzung zu setzen.
»Mehr zum Thema und ein Muster einer solchen Mahnung
In jedem Fall sollte jedoch in Verbindung mit der außerordentlichen Kündigung hilfsweise für den Fall der ungerechtfertigten außerordentlichen Kündigung die ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ausgesprochen werden.
Widerruf: wenn der Vertrag noch sehr neu ist Wenn der Vertrag mit M-net nicht in einem Ladengeschäft abgeschlossen wurde und noch weniger als 14-Tage alt ist so kann in den meisten Fällen der Vertrag widerrufen werden.
Durch einen gültigen Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und bereits gezahlte Gebühren werden einem erstattet. Für bereits genutzte Leistungen kann jedoch von der Erstattung etwas abgezogen werden.
»Muster eines solchen Widerrufsschreibens und weitere Informationen
Kündigungsadresse und wichtige Inhalte des Schreibens Das Kündigungsschreiben ist, am besten als Einschreiben-Rückschein, an:
M-net Telekommunikations GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
80992 München
zu richten.
Bei Verträgen die am oder nach dem 1.Oktober 2016 abgeschlossen wurden kann auch per E-Mail gekündigt werden, jedoch fehlt dann ein Nachweis über die Kündigung. Daher ist es zu empfehlen per Post als Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht zu kündigen.
Die Kündigung sollte den Abschalttermin bzw. den Kündigungstermin enthalten.
Sofern dieser nicht bekannt ist sollte die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" aufgenommen werden. Dieser Passus sollte auch hilfsweise aufgenommen werden.
Bei einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung muss zudem der Grund der außerordentlichen Kündigung angegeben werden.
Es empfiehlt sich auch die Angabe des Erstellungsdatums und die persönliche handschriftliche Unterschrift des Schreibens durch aller Vertragspartner.
Sowohl bei der außerordentlichen Kündigung, als auch bei der ordentlichen Kündigung ist darauf zu achten, dass man das Kündigungsschreiben an die richtige Anschrift adressiert und die Vertragsnummer, Kundennummer und Rufnummer im Betreff angibt, damit eine zügige Zuordnung bei der Fa. M-net sichergestellt ist.
Kündigung bei M-net Muster
»Einfach mit dem Generator, für eine Kündigung bei M-net, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben M-Net Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX | |
M-net Telekommunikations GmbH Emmy-Noether-Straße 2 80992 München |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des XY-VertragesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein XY-Vertrag, mit der Nummer M123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund der Beitragserhöhung / der Leistungsreduzierung ab dem XX.XX.20XX kündige ich mein XY-Vertrag zum Änderungszeitpunkt. Meine Vertragsnummer lautet: M123456. ) Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt und die Kündigung. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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