Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Einen Auftrag kündigen als Selbstständiger bzw. Gewerbetreibender

 
Die Selbstständigkeit ist ein Traum, den sich viele Menschen nur zu gerne erfüllen wollen. Man ist unabhängig und frei von den Weisungen eines Vorgesetzten. Für viele ist allerdings das Vertragsrecht, in diesem Fall speziell zum Thema Aufträge , immer noch ein Buch mit sieben Siegeln.

Hier wird im Überblick geschildert, was es zu beachten gilt, wenn man als Gewerbetreibender einen Auftrag kündigen will und welche Verpflichtungen man hat. Für Kleingewerbetreibende, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind, ist dabei nur das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu beachten für alle anderen auch das Handelsgesetzbuch (HGB). Im folgenden wird nur auf die Regelungen nach dem BGB eingegangen.

Vertrag oder Auftrag? Es gibt einen Unterschied zwischen einem Vertrag und einem Auftrag. Zwar liegt jedem Auftrag auch ein Vertrag zugrunde, aber ein reiner Vertrag, zum Beispiel mit einer anderen Firma, kann nicht einfach so gekündigt werden. Hier bedarf es der Zustimmung der zweiten Partei oder im Vertrag selbst wurde eine entsprechende Klausel festgehalten. Ausnahmen sind wenn der Vertrag nicht erfüllt werden kann oder von der anderen Partei nicht erfüllt wird. In diesem Fall ist jedoch der anderen Partei, ein nachweislich entstandener Schaden, zu ersetzen.

Ein Auftrag hingegen kann abgelehnt oder gekündigt werden. Allerdings sollte man hier verschiedene Punkte beachten, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt:

  • Wird ein Auftrag nach der Annahme gekündigt, so muss in der Regel schriftlich erfolgen. Hier muss eine genaue Begründung aufgeführt werden. Diese muss definitiv erklären, warum sich der Auftragnehmer nicht im Stande sieht, diesen zu erfüllen.
  • Gründe für eine fristlose außerordentliche Kündigung sind: Eine nicht oder schlecht Leistung der anderen Partei (§ 324 und § 241 BGB), bei nicht Zahlung, die auch durch Mahnung(en).
  • Sollte der Auftrag rechtswirksam gekündigt worden sein, so können vom Auftraggeber Ersatzleistungen gefordert werden. Die Höhe des Schadenersatzes oder der Ausgleichszahlung richtet sich nach dem Kapitalvolumen des Gesamtauftrages und vor allem danach, welche Aufwendungen dem Auftraggeber entstehen, um das Projekt durch eine andere Firma zu Ende führen zu lassen.
  • Sollte es sich um einen Auftrag im Baugewerbe gehandelt haben, so kann der Auftraggeber rechtlich die Fertigstellung des Projektes einfordern. Dies gilt vor allem dann, wenn der Auftrag hoch speziell ist und somit kein anderes Unternehmen diesen Beenden kann.
  • Bei der Kündigung eines Auftrages sollte man möglichst zuerst mit der anderen Partei sprechen und wenn diese eine Kündigung nicht oder nur bei Zahlung von Schadensersatz zustimmt, sollte man sich rechtlich beraten lassen. Es empfiehlt sich, einen qualifizierten Fachanwalt im jeweiligen Metier zurate zu ziehen.

Kündigung aus persönlichen Gründen Sollte ein Auftrag aufgrund einer schwerwiegenden persönlichen Lage gekündigt werden, so kann der Selbstständige hier nicht immer auf Verständnis hoffen. Beeinträchtigt diese Lage allerdings dermaßen seine geschäftlichen Aktivitäten, dass ein Ausführen der Arbeit unmöglich ist, so kann hiermit die Auftragskündigung begründet werden.

Wichtig ist, dass die jeweilige Situation erst nach Annahme des Auftrages eingetreten ist. Über etwaige Ausgleichszahlungen muss dann gesondert gesprochen werden.

Sofortige Kündigung nach Abschluss Wird ein Auftrag kurz nach der Annahme und noch vor Beginn der Arbeiten gekündigt, muss im Grunde keine Ausgleichszahlung erfolgen. Erst wenn dem Auftraggeber durch die Kündigung wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, sind solche zulässig.

Hier gilt es, folgendes zu beachten: Handelt es sich um einen Auftrag, welcher durch seine speziellen Anforderungen, nicht kurzfristig durch eine andere Firma übernommen werden kann, so muss eventuell dennoch eine Ausgleichszahlung erfolgen.

Den Auftrag richtig kündigen. Das sollte im Kündigungsschreiben enthalten sein:
  • Ihre Adresse sowie die Adresse der anderen Partei.
  • Die genaue Bezeichnung des Auftrages welcher gekündigt wird.
  • Der Zeitpunkt zu dem gekündigt wird.
  • Der Kündigungstext muss bei einer außerordentlichen Kündigung die genauen Gründe, welche die Kündigung erforderlcih machen, enthalten.
  • Auf jeden Fall muss das Schreiben handschriftlich und eigenhändig unterzeichnet werden.
  • Als Versandmethode empfiehlt sich, damit im Streifall ein Versandt belegt werden kann, das Einschreiben zu verwenden. Alternativ kann die Kündigung auch gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung persönlich überbracht werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Kündigungsschreiben Auftrag Muster


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Musterstadt, den 08.08.20XX
Firma
Ansprechpartner
Strasse Nr.
Plz. Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Auftrages Nr.123456


Sehr geehrte/geehrter Frau/Herr XY (Damen und Herren),

hiermit kündige ich den Auftrag über XY, mit der Nummer A1234567, zum XX.XX.20XX.

(Oder:
Da ich wegen einer langwieriger Erkrankung/ etc. nicht in der Lage bin den Auftrag zu erfüllen kündige ich hiermit mit sofortiger Wirkung.
/ Da Sie bisher nicht gezahlt haben und die in meiner Mahnung vom XX.XX.XXXX gesetzte Frist erfolglos verstrichen ist kündige ich hiermit den Auftrag A123456 fristlos. Durch die Beauftragung durch Ihre Firma, und die nicht geleistete Zahlung, ist mir ein Schaden in Höhe von X entstanden, daher fordere ich Sie hiermit auf eine Entschädigung in entsprechender Höhe umgehend auf folgendes Konto zu überweisen:
/ Da die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht von Ihnen erbracht wurden und Sie auch nicht auf meine Mahnung vom XX.XX.XXXX reagiert haben kündige ich hiermit fristlos.)

Im Falle, dass dies nicht zulässig ist kündige ich hiermit hilfsweise zum nächstmöglichem Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Beendigungszeitpunkt schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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