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Energie und Wasser Potsdam (EWP) kündigen
Im Folgenden wird genauer erklärt wie bei den verschieden Vertragstypen vorzugehen ist und wie gekündigt werden kann.
Kündigungsfrist Während der Erstlaufzeit können Kunden den Vertrag, sofern nichts anders festgeschrieben wurde, mit einer Frist von einem Monat, gezählt zum Ende der Erstlaufzeit, kündigen.
Bei reinen Grundversorgungstarifen ist keine Mindestvertragslaufzeit einzuhalten und der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden (siehe auch §20 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und §20 Abs. 1 Satz 1 GasGVV).
Meist ist bei anderen Tarifen eine Erstlaufzeit von einem Jahr mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, im Strom- oder Gasvertrag, vereinbart.
Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Falls nicht gekündigt wurde verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit.
Sonderfall: Verträge, die vor März 2022 abgeschlossen wurden, können sich automatisch um bis zu einem Jahr verlängern und es ist möglich, dass eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten im Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt wurde.
Für Wasser- und Fernwärme-Verträgen können andere Fristen gelten, welche am besten im erhaltenen Vertrag und den AGB nachgeprüft werden. Maximal beträgt die Frist dabei für Privatkunden 3 Monate zum Laufzeitende.
»Mehr zu Kündigung von Wasserverträgen
Wichtig: Das Kündigungsschreiben wird wirksam sobald es bei den Energie und Wasser Potsdam angekommen ist, daher sollte es möglichst frühzeitig verschickt werden, damit es vor der Kündigungsfrist ankommt. Bei einem Wochenende oder einem Feiertag als Zustelldatum gilt das Kündigungsschreiben erst am nächsten Werktag als zugegangen.
Widerruf Sofern der Vertrag im Fernabsatz, zum Beispiel im Internet, per Post, an der Haustür oder an einem Stand im öffentlichen Bereich abgeschlossen wurde kann der Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden und gilt dann als ungeschehen (siehe auch §§312b ff.).
Der Kunde muss dann höchstens für bereits genutzte Leistungen etwas zahlen. Darüber hinausgehende Beträge sind dem Kunde zu erstatten.
Es reicht aus, wenn der Widerruf bis zum Ende der Frist geschickt wird. Dabei genügt der Poststempel als Nachweis über das Versanddatum. Da der Kunde jedoch im Zweifelsfall nachweisen können muss, dass das Schreiben angekommen ist kann es sinnvoll sein eine sichere Versandmethode zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht (Bericht als Nachweis aufbewahren) zu wählen.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Fristlose außerordentliche Kündigung Sollte ein wichtiger und ausreichender Grund existieren kann der Vertrag mit den Energie und Wasser Potsdam auch vor der vereinbarten Laufzeit beendet werden.
Es gibt dabei verschiedene Gründe, die die vorzeitige Beendigung eines Vertrags rechtfertigen können. Hier die wichtigsten Gründe:
-
Umzug: Bei einem Umzug kann der Kunde einen Energieliefervertrag außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei Grundversorgungstarifen 2 Wochen, andernfalls 6 Wochen (siehe §41b Abs. 5 EnWG).
Der Anbieter kann allerdings innerhalb von 2 Wochen, nach der Kündigung die Fortsetzung des Vertrages, am neuen Wohnort, unter den gleichen Bedingungen anbieten und dann wird die Kündigung nicht wirksam. Das bedeutet letztendlich, dass im Regelfall die Kündigung nur erfolgreich ist falls am neuen Wohnort nicht oder nur zu schlechteren Konditionen geliefert werden kann. - Umzug bei Fernwärmevertrag: Bei einem Umzug kann der Fernwärmevertrag unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
-
Preiserhöhung oder andere wesentliche Vertragsveränderung: Das Unternehmen muss den Kunden vor Ablauf der Abrechnungsperiode über bevorstehende Änderungen informieren und dieser kann anschließend fristlos bis zum Änderungstermin kündigen (siehe auch §41 Abs. 5 EnWG und AGB des Anbieters).
Dies gilt jedoch ausnahmsweise nicht bei Änderungen an Preisen aufgrund von Steuererhöhungen. - Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Bei einer Änderung der AGB kann der Kunde zum Änderungstermin außerordentlich kündigen. Der Anbieter ist verpflichtet den Kunden im Voraus über die bevorstehenden Änderungen zu informieren.
-
Schlechter oder fehlerhafter Service: Bei schlechtem oder fehlerhaftem Service muss der Kunde dem Anbieter schriftlich eine Ermahnung senden in welcher auch eine ausreichende Frist zur Verbesserung der Leistung festsetzt wird. Erfolgt daraufhin keine Verbesserung kann eine fristlose Kündigung erfolgen.
»Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
Wichtig: Wenn der Vertrag vor dem normalen Ablauf gekündigt wird, muss dem Unternehmen der Grund für die Kündigung mitgeteilt werden. Wenn es zu diesem Nachweise gibt, sollten diese am besten in Kopie, zusammen mit dem Kündigungsschreiben, verschickt werden.
Da es je nach Vertragstyp auch zahlreiche weitere Gründe gibt, findet sich mehr in den folgenden Fachbeiträgen:
»Kündigung von Stromverträgen
»Kündigung von Gasverträgen
»Kündigung von Wasserverträgen
Um weitere detaillierte Informationen über die verschiedenen Beendigungsmöglichkeiten, bei speziellen Verträgen, zu erhalten kann auch oben auf dieser Seite gesucht werden.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Das Kündigungsschreiben an Energie und Wasser Potsdam (EWP) sollte mindestens folgende Inhalte haben:
- Datum und Ort
- Die eigenen Kontaktinformationen und die des Energieversorgers
- Es muss eindeutig angegeben werden, dass die Kündigung erfolgt. Wenn es mehrere Verträge mit dem Anbieter gibt, ist es wichtig, den entsprechenden Vertrag genau zu benennen.
- Darüber hinaus ist ein Beendigungsdatum anzugeben oder der Anbieter um die Berechnung des nächstmöglichen Termins zu bitten.
- Wird der Vertrag außerordentlich oder fristlos gekündigt muss auch ein Kündigungsgrund genannt werden und eventuell vorhandene Nachweise sollten, in Kopie, beiliegen.
- Um seine Daten zu schützen kann bei einer Kündigung auch zusätzlich die Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Durch diese Forderung lassen sich meist auch unerwünschte Rückwerbeversuche unterbinden.
- Darüber hinaus ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.
Energie und Wasser Potsdam ist Energielieferverträgen, nach § 41b Abs. 1 S. 2 EnWG, verpflichtet das Eintreffen der Kündigungserklärung und die Kündigung des Vertrags, innerhalb von einer Woche, schriftlich zu bestätigen. Dabei muss auch das Datum des Vertragsendes genau genannt werden.
Sollte eine solche Bestätigung beim Kunden nicht ankommen, ist die Kündigung dennoch wirksam.
Um einen sicherheitshalber einen Nachweis zu haben kann der Versand per Einschreiben-Rückschein oder Fax mit Sendebericht (der Bericht ist als Nachweis aufzubewahren) erfolgen.
Kündigungsadresse und Versand Die Adresse für eine Kündigung oder auch ein Widerruf ist die, des im eigenen Vertrag genannten Vertragspartners und lautet in der Regel:
Energie und Wasser Potsdam GmbH
Steinstraße 101
14480 Potsdam
Fax: 0331 / 661 30 03
Bei einigen Verträgen ist der Partner auch:
Stadtwerke Potsdam GmbH
Steinstraße 104-106, Haus 14v 14480 Potsdam
Fax: 0331 / 661 10 03
Weiteres Wichtiges Bei Strom- und Wasserverträgen ist in der Regel unbedingt auch der Zählerstand mitzuteilen da ansonsten der Stromverbrauch sonst geschätzt werden könnte.
Kündigung bei den Energie und Wasser Potsdam Muster
»Einfach mit dem Generator, für den Vertrag mit Energie und Wasser Potsdam, ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Energie und Wasser Potsdam Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Energie und Wasser Potsdam GmbH Steinstraße 101 14480 Potsdam |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des Strom/Wasser/Gas/Fernwärme-VertragesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Strom/Wasser/Gas/Fernwärme-Vertrag ordnungsgemäß zum Laufzeitende. ( Oder: hiermit kündige ich meinen Strom/Wasser/Gas/Fernwärme-Vertrag auf Grund der angekündigten Preiserhöhung außerordentlich zum Änderungstermin. Oder falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach X umziehe, und Sie dort nicht mehr liefern können, kündige ich hiermit meinen Strom/Wasser/Gas/Fernwärme-Vertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.Anbei finden sie als Nachweis eine Kopie der Meldebescheinigung meines neuen Wohnortes. Oder: Wie Ich Ihnen bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt habe bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich hiermit meinen Strom-/Gas-/Fernwärme-/Wasservertrag fristlos mit sofortiger Wirkung. ) Hilfsweise kündige ich meinen Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kundennummer lautet EWP1234567 und die Zählernummer 123456. (Optional: Ferner fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mir den Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgeschrieben, schriftlich zu bestätigen.) Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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