Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Frankfurter Allgemeine (FAZ) kündigen

 
Die Zeitung Frankfurter Allgemeine (kurz: FAZ) kann sowohl als Printausgabe als auch in der digitalen Form in über verschiedene Abonnements bezogen werden und gilt als eines der Leitmedien in Deutschland.

Neben der Tageszeitung Frankfurter Allgemeine (FAZ) können auch weitere Angebote wie F+, Frankfurter Allgemeine Einspruch (F§) und F.A.Z. Quartely abonniert werden.

Im Folgenden wird erklärt wie die verschiedenen FAZ-Abonnements wieder beendet werden können und was dabei beachtet werden sollte.

Kündigungsfrist Die Laufzeit und die Kündigungsfrist der FAZ-Abonnements hängt vom gewählten Abonnementsmodell ab.

Bei Monatsabos und Junge Leser Abos beträgt die Laufzeit üblicherweise einen Monat und die Kündigungsfrist beträgt 24 Stunden, gezählt zum Ende der Laufzeit. Zum Beispiel beim F+ Monatsabo, Junge Leser Abo, F.A.Z Digital und der .

Das Angebot F.A.Z. Quartely als Druckausgabe kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.

Die Jahresabos haben wie der Name bereits erkennen lässt eine Laufzit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um je 4 Wochen wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. So in der Regel bei den Abos F+ FAZ.NET komplett, F§ Frankfurter Allgemeine Einspruch und F.A.Z. Quartely Digital.

Ausnahme: Wurde das FAZ-Abonnement vor dem 1. März 2022 abgeschlossen und hat sich stillschweigend verlängert kann eine automatische Verlängerung um bis zu 1 Jahr und eine Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten vereinbart worden sein, da für diese Abonnements noch die alten rechtlichen Vorgaben gelten (siehe auch §309 BGB).

Die Kündigungsfrist und Laufzeit dieser Abonnements sollte daher am besten in den erhaltenen Vertragsunterlagen und den AGB nachgeschlagen werden.

Falls das FAZ-Abonnement über einen Drittanbieter abgeschlossen wurde sind darüber hinaus dessen Kündigungsregelungen zu beachten.

Wichtig: Die Kündigung wird erst wirksam, wenn das Schreiben beim Verlag angekommen ist. Um die Kündigungsfrist einzuhalten muss das Kündigungsschreiben an einem Termin noch vor der Kündigungsfrist ankommen. Es muss daher so rechtzeitig verschickt werden, dass es noch vor der Frist beim Verlag ankommt.

Widerruf bei neueren Verträgen Wurde das Zeitungsabonnement als Privatperson abgeschlossen kann es, falls der Vertragsabschluss im Fernabsatz (über das Internet, am Telefon, an der Haustür, per Post oder per E-Mail) erfolgte, innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen werden (siehe §§312 b ff. BGB).

Die sogenannte Widerrufsfrist beginnt bei reinen Digital- beziehungsweise Online-Abonnements mit dem Abschluss des Vertrages und bei allen anderen Abonnements ab dem Erhalt der ersten Ware.

Damit das Widerrufsschreiben rechtzeitig ist muss es spätestens am letzten Tag der Frist verschickt werden.

Ist der Widerruf wirksam gilt das Abonnement als nicht abgeschlossen und die für das Abonnement gezahlten Beträge sind dem Kunden zu erstatten. Von der Erstattung kann dabei höchstens für unvermeidbare Unkosten anteilig etwas abgezogen werden.

Wichtig: Erhaltene Ausgaben, und falls vorhanden auch Prämien, müssen laut den AGB des Verlages zurückgeschickt werden.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht für Abonnenten und auch für den Herausgeber das Recht vor, aus einem ausreichend-wichtigen Grund, vorzeitig, das heißt ohne die vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist einzuhalten, zu kündigen.

Darüber hinaus finden noch im Vertrag und den AGB vereinbarte Sonderkündigungsrechte Anwendung.

Falls dabei keinerlei Kündigungsfrist eingehalten werden muss wird auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen.

Im Folgenden denkbare Kündigungsgründe:

  • Bei Preisanpassungen, welche laut Anbieter-AGB mehr als 10% betragen müssen, wird der Kunde informiert und kann anschließend innerhalb einer Frist von einem Monat von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zum Änderungstermin kündigen.

    Bei allen anderen Preiserhöhungen erfolgen diese im Regelfall erst zum Beginn der nächsten Laufzeit und der Kunde kann daher vorher ordentlich zum Laufzeitende kündigen.
  • Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Zeitung kann der Verlag schriftlich ermahnt werden und auf den alten Konditionen bestanden werden.

    »Mehr über das Mahnschreiben bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
  • Wenn in das Ausland umgezogen wird kann nur auf die Kulanz des Herausgebers gehofft werden, denn ein Zeitungsabo wird vor Gericht nur als unwesentliche Belastung angesehen.

    Es kann also dennoch versucht werden wegen der Auswanderung zu kündigen, dann sollte als Nachweis eine Kopie der Abmeldebescheinigung beigefügt werden.
  • Falls die vereinbarten Leistungen nicht vollständig oder andauernd nicht vollbracht werden sollten zum Beispiel falls die Druckausgabe öfters nicht oder stark verspätet geliefert wird muss der Verlag zuerst schriftlich ermahnt werden. Dabei ist auch eine ausreichende Frist, oftmals 14-Tage, zu setzen.

    »Mehr über das Mahnschreiben bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
  • Beim Tod des Abonnenten: Die Erben können kündigen und sollten dabei eine Kopie des Erbscheins an den Herausgeber übermitteln.

Hinweis: Falls das FAZ-Abonnement vorzeitig gekündigt so ist im Kündigungsschreiben der Grund zu nennen.

Wichtig: Wenn außerordentlich gekündigt wird sind die erhaltenen Prämien zurück zu geben und falls Rabatte erhalten wurden kann es sein, dass diese vom Verlag zurückgefordert werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Wenn ein FAZ-Abonnement gekündigt wird ist es sinnvoll mindestens folgende Angaben zu machen um eine reibungslose und rechtswirksame Kündigung zu ermöglichen:

  • Ort und aktuelles Datum
  • Name und Anschrift des Kunden, sowie des Verlages.
  • Es muss eindeutig gesagt werden, dass gekündigt wird. Dabei wird am besten auch genau um welchen Vertrag bezeichnet.
  • Auch ist entweder der Beendigungstermin anzugeben oder der Verlag wird mit der Formulierung zum "ordentlich zum nächstmöglichen Termin" gebeten den Termin zu errechnen.
  • Falls außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt wird ist auch ein Kündigungsgrund zu nennen und falls Prämien erhalten wurden sind diese in der Regel zurück zu geben.
  • Die Vertrags- oder Abonnementsnummer.
  • Um die eigenen Daten zu schützen und Rückwerbeversuche zu unterbinden kann es sinnvoll sein sein Recht nach der DSGVO zu nutzen und im Schreiben eine Löschung der personenbezogenen Daten zu fordern.
  • Abschließend empfiehlt es sich um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten um einen zusätzlichen Nachweis zu erhalten.

Das Kündigungsschreiben sollte dabei auf einem möglichst sicheren Wege verschickt werden, da der Kunde falls es zu einem Streitfall kommen sollte, einen Nachweis über den rechtzeitigen Zugang der Kündigung haben muss.

Eine gute Versandmethode ist zum Beispiel das Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht (Bericht als Nachweis aufbewahren).

Das Abonnement kann meist auch Online im "Mein Abo"-Bereich gekündigt werden. Dann ist unbedingt zu überprüfen ob einem umgehend eine schriftliche Kündigungsbestätigung, zum Beispiel eine entsprechende E-Mail, geschickt wird, wenn nicht sollte erneut diesmal auf einem sicheren Wege gekündigt werden. online in Ihrem "Mein Abo" Bereich oder per E-Mail

Kündigungsadresse Eine Kündigung ist an folgende Adresse zu richten:

Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
Pariser Straße 1
60486 Frankfurt am Main

Hinweis: Falls das Abonnement über einen Drittanbieter gebucht wurde ist in dessen AGB und den erhaltenen Vertragsunterlagen nachzuprüfen.

Kündigung Frankfurter Allgemeine (FAZ) Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Frankfurter Allgemeine (FAZ), ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Frankfurter Allgemeine (FAZ) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
Pariser Straße 1
60486 Frankfurt am Main
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des FAZ-Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein XY-Abonnement der Frankfurter Allgemeine (FAZ) fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin).

(
Sofern zutreffend: Auf Grund der Preiserhöhung zum XX.XX.20XX mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige hiermit mein XY-Abonnement der Frankfurter Allgemeine (FAZ) fristlos mit sofortiger Wirkung.

oder: Wie Ich bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt hatte bestehen folgende Mängel an den vertraglich vereinbarten Leistungen: - Hier die Probleme genauer beschreiben -. Da Sie bis nach Fristablauf keine Verbesserung vorgenommen haben kündige ich hiermit mein XY-Abonnement der Frankfurter Allgemeine (FAZ) fristlos mit sofortiger Wirkung.
)

Die Vertragsnummer lautet: Z123456.

Hilfsweise kündige ich das Abonnement zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Im gleichen Zuge fordere ich hiermit eine Löschung aller über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, sowie eine schriftliche Bestätigung der Löschung.)

Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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