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Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Österreich
Normalerweise haben beide Parteien das Recht, einen bestehenden Arbeitsvertrag zu einer schriftlich im Vertrag festgehaltenen Frist zu beenden. Hierbei stehen dem Arbeitnehmer dann oft weiterhin bestimmte Zahlungen, wie zum Beispiel das vertraglich geregelte Weihnachtsgeld zu.
»Mehr zu den Kündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung in Österreich
Anders verhält es sich bei einer fristlosen Kündigung, welche in Österreich Entlassung genannt wird.
Eine Entlassung ist nur möglich, wenn ein Angestellter oder Arbeiter absichtlich gegen die vereinbarten Pflichten als Arbeitnehmer verstößt.
Die möglichen Gründe für eine Entlassung sind für Angestellte im §27 des Angestelltengesetzes festgehalten.
- Ein Angestellter kann dann fristlos entlassen werden, wenn er dauerhaft der Arbeit fern bleibt oder sie verweigert.
- Des weiteren kann eine Entlassung ausgesprochen werden, wenn ein Angestellter ohne Wissen des Arbeitgebers ein eigenes Unternehmen im gleichen Zweig führt, in welchem er beschäftigt ist.
- Auch eine lange zu verbüßende Haftstrafe kann ein Grund für eine Entlassung sein.
- Wenn ein Angestellter durch sein Handeln das Vertrauen des Chefs grob verletzt hat, indem er zum Beispiel etwas geklaut hat oder den Chef oder einen anderen Mitarbeiter angegriffen hat, besteht ebenfalls ein Grund für eine Entlassung.
Die möglichen Gründe für eine Entlassung eines Arbeiters sind im § 82 der Gewerbeordnung von 1859 festgehalten.
- Ein Arbeiter kann entlassen werden, wenn er falsche Arbeitszeugnisse vorgelegt hat.
- Aber auch, falls er den Chef nicht in Kenntnis darüber setzt, wenn er nebenbei noch einen anderen Job ausübt.
- Auch das mehrmalige unentschuldigte Fernbleiben bei der Arbeit, die Verweigerung der Arbeit oder die festgestellte Unfähigkeit eines Arbeiters, die gewünschte Arbeit zu verrichten können Gründe für eine Entlassung sein.
- Die Verletzung des Vertrauens innerhalb des Betriebes zum Beispiel durch Diebstahl, tätliche Angriffe gegen andere, das Aussprechen von Beleidigungen oder Drohungen sind ebenfalls eindeutige Gründe für eine Entlassung.
- Zu einer solchen vertrauensschädigenden Fehlhandlung zählt auch das Verraten von Betriebsgeheimnissen.
- Ein Arbeiter darf genau wie ein Angestellter auch kein eigenes Geschäft führen, ohne das der Chef darüber in Kenntnis gesetzt ist.
- Sollt ein Arbeiter andere Mitarbeiter durch sein Verhalten gegen den Chef aufbringen oder auf sonstigem Wege zu einem Verhalten verleiten, welches der Arbeitsmoral schadet, kann er ebenfalls entlassen werden.
- Hat ein Arbeiter eine Haftstrafe zu verbüßen, welche länger als 14 Tage dauert, kann man ihn auch entlassen.
Möglichkeiten eine Entlassung auszusprechen Dem Arbeitgeber stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung eine fristlose Kündigung auszusprechen. Er kann dies zunächst einmal schriftlich oder aber, anders als in Deutschland, auch mündlich tun.
Wichtig: Eine rein mündliche Kündigung kann meist nur schwer bewiesen werden, daher sollte in jedem Fall, notfalls nachträglich, die Kündigung und der der Kündigungsgrund schriftlich genannt werden.
Es gibt außerdem die Möglichkeit einer schlüssigen Entlassung. Diese kann der Fall sein, wenn ein Angestellter oder Arbeiter eindeutige Verstöße gegen den Arbeitsvertrag begeht und daraus zu folgen ist, dass eine Entlassung angemessen ist.
Dann braucht der Chef unter Umständen eine Entlassung nicht einmal mündlich mitteilen.
Folgen einer Entlassung Die Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld entfallen in der Regel.
Hinweis: Ferner muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber, bei einer gerechtfertigten Entlassung, auch den Schaden ersetzen, welcher durch sein Fehlverhalten entstanden ist.
Akzeptiert der Arbeitnehmer die Entlassung durch den Chef, dann gibt er also damit zu, dass er gegen seine Pflichten verstoßen hat und somit eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeigeführt hat.
Hinweis: Dies ist von Bedeutung, wenn der Entlassene vorhat anschließend Arbeitslosengeld zu beantragen.
Im Falle von eigenem Verschulden erhält der Entlassene dann eine Sperre von 28 Tagen, in welchen er kein Anspruch auf dieses Geld hat.
Des weiteren entfallen bei einer akzeptierten Entlassung sämtliche Ansprüche, wie zum Beispiel eine eventuelle Kündigungsentschädigung.
Anfechtung: Gegen eine Entlassung vorgehen Da einem Arbeitnehmer durch eine fristlose Entlassung einige Nachteile entstehen ist es immer sinnvoll, diese durch einen Anwalt oder eine Gewerkschaft prüfen zu lassen. Denn es gibt auch die Möglichkeit einer unberechtigten Entlassung, vor Gericht anzufechten.
Wichtig: Die Anfechtung muss innerhalb von 2 Wochen erklärt werden, ansonsten verfällt der Anspruch. In einigen Fällen beträgt die Frist auch nur 1 Woche.
Auch ist zu bedenken, dass die Frist ab dem Zeitpunkt beginnt an dem die Kündigung ausgesprochen wurde, also bereits dann, wenn zuerst nur mündlich gekündigt wurde.
Tipp: Eine Entlassung ist zum Beispiel dann unzulässig, wenn der Kündigungsgrund nicht ausreicht oder falls besonderer Kündigungsschutz beziehungsweise Entlassungsschutz besteht.
Besonderer Kündigungsschutz und Entlassungsschutz Einige Personengruppen, wie Behinderte, Hausbesorgerinnen (sofern sie dem Hausbesorgergesetz unterliegen) und Opferbefürsorgte, haben einen besonderen Kündigungsschutz und die Kündigungsgründe müssen daher deutlich gewichtiger sein.
Für folgende Personengruppen besteht ein besonderer Entlassungsschutz:
- Schwangere und auch Mütter sowie Väter welche in der Elternteilzeit oder Karenzurlaub sind.
- Zivil- und Präsenzdiener, sowie Frauen welche sich im Ausbildungsdienst befinden.
- Betriebsräte und diesen Gleichgestellte.
Sofern ein besonderer Entlassungsschutz besteht muss der Arbeitgeber vor einer Entlassung die Zustimmung eines Gerichtes erforderlich.
In der Regel haben diese Personen ansonsten, ein Wahlrecht und können entscheiden ob das Dienstverhältnis fortgesetzt wird oder mit sofortiger Wirkung beendet wird und eine Entschädigung gezahlt wird.
Folgen einer ungerechtfertigten Entlassung Falls der Arbeitgeber ungerechtfertigt eine Entlassung ausgesprochen hat, so muss er dem Arbeitnehmer bis zur normalen Kündigungsfrist den Lohn, einschließlich eventueller Zulagen wie zum Beispiel der normalerweise angefallenen Provisionen, zahlen. Sowie auch alle ansonsten angefallenen Sonderzahlungen.
Falls nachdem alten Abfertigungsrecht ein Anspruch auf Abfertigung bestanden hätte so wäre dieser auch zu zahlen.
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