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Gültigkeit von kurzfristigem Eigenbedarf, in Bezug auf Familienangehörige, als Kündigungsgrund
Gerade im Bereich des deutschen Mietrechtes kommen immer wieder Fragen auf. Im folgenden Text wollen wir, an Hand eines aktuellen Urteils, darauf eingehen, wann, ob und wie eine Kündigung seitens des Vermieters auf Grund von Eigenbedarf gültig sein kann.
Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf - allgemeine Gesetzeslage
Der häufigste Grund für eine Kündigung durch den Vermieter ist die auf Grund von Eigenbedarf. Die rechtliche Grundlage findet sich in dem §573 Abs. 2 Nr. 2 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Es sind vom Vermieter aber einige Faktoren zu berücksichtigen, damit diese Kündigung auch wirklich wirksam ist. So muss der Eigenbedarf eindeutig belegt werden. Ein Eigenbedarf liegt dann vor, wenn der Vermieter selbst die komplette Wohnung für sich, einen nahen Familienangehörigen oder für eine Pflegekraft der Familie benötigt.
Kriterium enger Familienkreis
Zu dem engsten Familienkreis werden dabei die Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister, Nichten und Neffen. Bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs muss der Vermieter oder deren Angehörige die Wohnung wirklich benötigen und nicht nur in der Wohnung leben wollen. Dazu sind in der Kündigung wichtige und nachvollziehbare Gründe anzubringen.
Sachverhalt beim aktuellen Urteil
Im folgenden wollen wir nun auf den Fall VIII ZR 233/12 - des Zivilsenats eingehen. Im genannten Fall war es so, das die Mieter seit über drei Jahren in dem Einfamilienhaus des Vermieters lebten. Dieser kündigte, weil er das Haus für seinen Enkel oder dessen Familie benötigte. Der Sohn des Vermieters bestätigte den Mietern allerdings bei Vertragsabschluss, dass ein Eigenbedarf nicht in Frage kommen würde.
Urteil des Bundesgerichtshofes
Der Bundesgerichtshof entschied letztendlich aber trotzdem, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf wirksam sei, da der Eigenbedarf zur Zeit des Abschlusses des Mietvertrages noch nicht vorhersehbar war. Mit diesem Urteil wurde auch das frühere BGH VIII ZR 62/08 Urteil angezweifelt. Auf Grundlage dieses Urteils ging man davon aus, dass eine solche Kündigung bei einer Mietzeit, die unter 5 Jahren liegt, nicht wirksam sei. Es ergeben sich aus dem Urteil also Schwierigkeiten für Mieter von Häusern und Wohnungen, da sie sich nicht mehr darauf verlassen können, dass sie eine bestimmte Zeit lang in einer Immobilie wohnen können ohne eine Kündigung wegen Eigenbedarfs befürchten zu müssen.
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