Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Heizöl-Lieferungen kündigen

 
Bei der Kündigung der Heizöl-Lieferungen kommt es darauf an ob nur eine einmalige Lieferung vereinbart wurde oder ob mehrere Lieferungen vereinbart wurden. Oftmals wird auch indirekt eine mehrmalige Lieferung vereinbart indem sich der Vertrag automatisch verlängert.

Im Folgenden daher zu den Kündigungsmöglichkeiten je nach Vertragstyp.

Kündigungsfristen und Laufzeit Gibt es im Vertrag keine Verlängerungsregelung und es handelt sich nur um eine einmalige Lieferung kann der Vertrag in den meisten Fällen nur widerrufen werden (mehr zum Widerruf unten) und endet automatisch zur vereinbarten Laufzeit bzw. mit der Lieferung des Heizöls.

»Mehr zur Abmahnung bei Service- bzw. Lieferproblemen und ein Musterschreiben

Wenn der Vertrag eine automatische Verlängerung beinhaltet so muss rechtzeitig vor dem Laufzeitende gekündigt werden. Je nach Anbieter gibt es dabei unterschiedliche Fristen.

Viele Anbieter vereinbaren eine 1-jährige Laufzeit und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende.

Einige Unternehmen bieten eine monatliche Zahlweise an und dabei meist die Möglichkeit zur jederzeitigen Kündigung. Oftmals gibt es dabei jedoch eine sogenannte Ansparphase von einem Jahr innerhalb welcher nicht gekündigt werden kann, was letztendlich bedeutet, dass zum Laufzeitende gekündigt werden kann.

Tipp: Für Verbraucher (Privatpersonen) beträgt die Kündigungsfrist in jedem Fall maximal 3 Monate zum Laufzeitende und die Laufzeit beträgt 1-2 Jahre und verlängert sich maximal um eine weiteres Jahr.

In jedem Fall muss die Kündigung vor der Kündigungsfrist beim Heizöllieferant angekommen sein.

Fristlose und außerordentliche Kündigung Eine vorzeitige Kündigung eines Vertrages über Heizöllieferungen ist dann möglich, wenn ein derart wichtiger Grund vorliegt, dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht weiter zumutbar ist (nach §314 BGB).

Da es sich um einen Liefervertrag handelt sind nur wenige Gründe denkbar:

  • Falls die Lieferungen nicht, nicht richtig oder verspätet erfolgen muss der Lieferant zuerst schriftlich abgemahnt werden. Dabei ist eine ausreichende Frist zu setzten innerhalb welcher das Problem zu beheben ist (z.B. 14-Tage).

    Falls daraufhin keine Behebung erfolgt kann vom Kauf zurück getreten werden. Auch kann der Kunde für nicht oder verspätete Lieferungen (Lieferverzug) ein Schadensersatz oder eine Entschädigung für die Verzögerung verlangen.

    Dabei muss jedoch genau im Liefervertrag und den AGB nachgeprüft werden welche Lieferzeiten vereinbart wurden.
  • Sollten die Preise erhöht werden so ist dies oftmals im Vertrag bereits mit abgedeckt, da sich der Marktpreis für Heizöl oft stark verändert. Manche Verträge erlauben jedoch eine vorzeitige Kündigung bei starken Veränderungen. Sollte ein solcher Anspruch bestehen so werden die Kunden üblicherweise im Voraus über die bevorstehenden Preisänderungen informiert und müssen dann zeitnah zum Änderungstermin kündigen.
  • Wenn ein im Vertrag oder den AGB vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

  • Falls der Kunde umzieht und der Lieferant am neuen Wohnort nicht liefern kann besteht dennoch üblicherweise keine Recht auf eine vorzeitige Kündigung. Viele Anbieter haben jedoch im Vertrag eine Klausel welche ein Umzug regelt oder sind bei einem Umzug kulant.

    In einigen Fällen wird jedoch eine hohe Gebühr verlangt, falls umgezogen wird.
  • Falls der Kunde verstirbt müssen die Erben den Vertrag kündigen, jedoch ist dabei die normale Laufzeit einzuhalten, sofern der Anbieter nicht Kulant ist oder im Vertrag ein Sonderkündigungsrecht vereinbart ist.

    »Mehr zum Kündigen im Todesfall und dazu welche Verträge automatisch enden

Eine vorzeitige Kündigung muss ausdrücklich erklärt werden und es ist im Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund anzugeben. Falls es Nachweise gibt so sollten diese in Kopie beiliegen.

Alternativen zu einer Kündigung Sollte keine vorzeitige Kündigung möglich sein oder der Anbieter eine hohe Gebühr dafür verlangen, so kann es günstiger sein das Heizöl zu verkaufen. Wenn das Heizöl noch nicht geliefert wurde ist der Lieferant möglicherweise auch Bereit direkt an die Adresse des Käufers zu liefern.

Widerruf Wenn die Heizöl-Lieferungen über das Internet, am Telefon, per Fax oder an der Haustür bestellt wurden, so kann meist noch innerhalb der ersten 14-Tage widerrufen werden.

Es reicht dabei aus, wenn noch am letzten Tag der Frist der Widerruf erklärt wird. Beim Versand mit der Post zählt der Poststempel.

Ausnahme: Sollte das Öl bereits geliefert und in den Tank gefüllt worden sein so besteht nach §312g Absatz 4 BGB kein Recht zum Widerruf mehr.

Durch ein rechtzeitigen Widerruf gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Wurde bereits gezahlt, so ist das Geld zu erstatten. Für bereits entstandene Kosten ist jedoch zu zahlen.

Auch wenn die Heizölpreise sich oft stark ändern hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az. VIII ZR 249/14) entschieden, dass §312g Abs. 2 für Privatkunden, bei Heizöl-Lieferungen nicht anzuwenden ist, da Verbraucher üblicherweise das Heizöl selber nutzen und nicht vorhaben damit zu spekulieren. Ein Lieferant kann also ein Widerruf nicht untersagen, auch wenn sich die Preise stark geändert haben.

Wichtig: Sofern im Vertrag oder den AGB nichts anderes vereinbart ist, so gilt das Widerrufsrecht nur für Privatkunden.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Versand und Inhalt des Schreibens Die Kündigung oder der Widerruf sollte mindestens den vollständigen Namen des Kunde, die Adresse und falls abweichend die Lieferadresse beinhalten. Sollte eine Vertrags- oder Kundennummer vorhanden sein so sollte diese am besten ebenfalls angeben werden.

Der Vertrag kann, sofern er nach Ende September 2016 abgeschlossen wurde, in jedem Fall per Post, Fax oder E-Mail gekündigt werden. Sollte der Vertrag älter sein kann es vorkommen das der Anbieter nur eine Kündigung per Post zulässt.

Eine Kündigung per E-Mail ist nicht zu empfehlen, da dann kein Nachweis über den Versand vorhanden ist.

Stattdessen empfiehlt es sich per Post als Einschreiben-Rückschein oder per Fax zu kündigen. Bei letzterem sollte unbedingt der Sendebericht aufbewahrt werden.

Kündigung der Heizöl-Lieferungen Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Heizöl-Lieferungen, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Heizöl-Lieferungen Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Firma/Lieferant
Strasse + Nr.
Plz. Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Heizöl-Lieferungen


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag, über die Lieferung von Heizöl fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Hiermit kündige ich den Vertrag, über die Heizöl-Lieferungen, außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, da ich am XX.XX.20XX berufsbedingt nach XY umziehe. Eine Meldebescheinigung meines neuen Wohnortes (in Kopie) reiche ich Ihnen noch nach.

Oder falls zutreffend: Hiermit kündige ich den Vertrag, über die Heizöllieferungen, fristlos mit sofortiger Wirkung, da sie auch nach der Ihnen gesetzten Frist nicht geliefert haben.
)
Die Nummer des Vertrages lautet: H123456.


Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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