Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe

 
Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe spielt nicht nur eine unterstützende und helfende Rolle für diejenigen, die von Schlaganfällen betroffen sind, sondern betreibt Aufklärung der Öffentlichkeit über das Erkennen der Anzeichen eines Schlaganfalls und was im Falle eines Schlaganfalls zu tun ist.

Die Stiftung kann, neben der Mitarbeit, durch Spenden und durch eine sogenannte Fördermitgliedschaft unterstützt werden.

Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann eine Spende oder Fördermitgliedschaft bei der Deutschen Schlaganfall-Hilfe gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Als Spender oder Fördermitglied besteht das Recht, eine Dauerspende oder Fördermitgliedschaft ordentlich zu kündigen.

Nach §516 Abs. 1 BGB ist eine Spende eine Schenkung da es sich um eine unentgeltliche Übertragung von Privateigentum handelt, die Erfolgt ohne eine Gegenleistung zu erwarten.

Auf Grund der rechtlichen Einordnung von einmaligen oder auch mehrfachen Spenden (auch Fördermitgliedschaften genannt) kann jederzeit, ohne die Einhaltung einer Frist, das Spenden eingestellt werden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass bereits abgebuchte oder überwiesene Spenden nicht von der Deutsche Schlaganfall-Hilfe erstattet werden müssen.

Wenn die Spende über ein SEPA-Lastschrift abgebucht wurde kann der Spender, innerhalb von 8 Wochen, beim eignen Kreditinstitut ´eine Rückbuchung veranlassen und jederzeit seine Zustimmung zum SEPA-Mandat widerrufen.

Wichtig: Es ist dabei zu beachten, dass eine Kündigung erst wirksam wird sobald diese der Hilfsorganisation zugegangen ist. Der Poststempel reicht also nicht aus.

Widerruf bei neueren Verträgen Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für Verträge bei den gegenseitige Leistungen vereinbart wurden. Genau dies ist bei Spenden und auch der Fördermitgliedschaft nicht der Fall.

Die Stiftung kann daher nur um eine Rückerstattung gebeten werden. Es ist zu hoffen, dass die Deutsche Schlaganfall-Hilfe in einem solchen Fall Kulanz zeigt, wenn der Sachverhalt und die persönliche Lage erklärt werden.

Tipp: Per Lastschrift abgebuchte Gelder können beim eigenen Kreditinstitut 8 Wochen lang zurückgebucht werden.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung und weitere Möglichkeiten Da die Fördermitgliedschaften und Spenden jederzeit gekündigt werden müssen erübrigt sich im Regelfall eine außerordentliche Kündigung.

In Sonderfällen können jedoch bereits geleistete Spenden zurückgefordert werden und zwar wenn der Spender einen wesentlichen Fehler bei der Spende gemacht hat, genötigt wurde oder hat sich über den Empfänger der Spende geirrt hat, denn in diesen Fällen darf er die Spende gemäß §119 BGB und §120 BGB anfechten.

»Mehr zur Anfechtung eines Vertrages

Ferner können die Spenden nach §129 Insolvenzordnung (InsO) angefochten werden sofern die Spenden vor einer Insolvenz erfolgten und die Gläubiger dadurch benachteiligt worden sind (siehe auch §§130 bis 146 InsO).

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Eine Kündigungsschreiben an Deutsche Schlaganfall-Hilfe sollte bestimmte Elemente enthalten und zwar insbesondere Folgende:

  • den Namen und die Adresse des Spenders, sowie den Namen und die Adresse der Hilfsorganisation
  • Es muss eindeutig angegeben werden, dass die Dauerspende oder Fördermitgliedschaft bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall beendet wird.
  • Wenn zur Hand ist es ferner sinnvoll die Förder- oder Spendernummer anzugeben.
  • Zusammen mit der Kündigung kann auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden (siehe auch DSGVO). Ein solches Vorgehen sollte auch Rückwerbeversuchen verhindern.
  • Darüber hinaus sollte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung gebeten werden.

Da die Kündigung nur wirksam wird wenn die Hilfsorganisation diese auch erhält, sollte der Versand am besten nachweisbar sein, zum Beispiel durch die Nutzung der Methode Einschreiben-Rückschein oder durch ein Fax mit Sendebericht.

Kündigungsadresse Die Kündigung ist an folgende Adresse zu richten:

Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Schulstraße 22
33311 Gütersloh

Fax: 05241 / 9770 777


Kündigung Deutsche Schlaganfall-Hilfe Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Deutsche Schlaganfall-Hilfe, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Deutsche Schlaganfall-Hilfe Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Schulstraße 22
33311 Gütersloh
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung bei der Deutschen Schlaganfall-Hilfe


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Spenden / Fördermitgliedschaft bei der Deutschen Schlaganfall-Hilfe mit sofortiger Wirkung.

Die Fördernummer/Spendernummer lautet: DSH1234567.

Hilfsweise kündige ich die Spenden / Fördermitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie auch auf alle, über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten zu löschen, sowie mir den Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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