Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)

 
Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für die Verbesserung der Sexual- und Reproduktionsgesundheit sowie der Menschenrechte weltweit einsetzt.

Die DSW arbeitet mit Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft zusammen, um die Lebensbedingungen von Frauen und Mädchen zu verbessern.

Die Stiftung kann durch Fördermitgliedschaften und Spenden unterstützt werden. Im Folgenden eine Erklärung wie und wann diese Mitgliedschaften und Spenden wieder gekündigt werden können und was dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Wer einmalig eine Spende an die DSW überweist, muss nicht kündigen. Da es sich hier nicht um einen Vertrag handelt, ist keine Kündigung notwendig.

Bereits überwiesen Beiträge können nicht zurückgefordert werden, da es sich bei Spenden um Zuwendungen handelt, welche ohne die Erwartung einer Gegenleistung erbracht werden.

Dauerspenden werden dagegen entweder überwiesen, per PayPal bezahlt oder per Lastschrift eingezogen. Bei einer Überweisung per Dauerauftrag muss dieser bei der eigenen Bank beendet werden. Wer mit PayPal bezahlt, sollte in seinem PayPal-Konto den Dauerauftrag löschen.

Auch bei Dauerspenden gilt, dass diese jederzeit eingestellt werden können, bereits gezahlte Beträge jedoch nicht zurückgefordert werden können.

Es ist aber auch möglich, Fördermitglied zu werden und langfristig zu unterstützen. In diesem Fall verpflichtet sich der Spender oder die Spenderin, monatlich oder jährlich einen bestimmten Beitrag zu bezahlen.

Die Kündigung der Fördermitgliedschaft ist jederzeit, für Beiträge die noch nicht gezahlt wurden, möglich.

Hinweis: Je nach der eigenen Situation kann es sich lohnen die Stiftung um eine Rückzahlung zu bitten, sofern man dies gut begründen kann.

Wichtig: Die Kündigung der Spende oder Fördermitgliedschaft wird erst wirksam, wenn das Schreiben bei der Stiftung angekommen ist. Daher kann es sein, dass in der zwischen zeit noch Geld abgebucht wird, sofern per Lastschrift gezahlt wird.

Widerruf bei neueren Verträgen Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt weder für Spenden noch für Fördermitgliedschaften beim DSW, denn diesen fehlt das nach §312 BGB erforderliche Merkmal der entgeltlichen Leistung.

»Mehr zum Rücktritts- und Widerrufsrecht bei Fördermitgliedschaften

Es kann daher höchstens die Stiftung um eine Erstattung gebeten werden und dabei auf die Kulanz gehofft werden.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung der Spenden oder der Fördermitgliedschaft erübrigt sich, da beide jederzeit beendet werden können.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Folgende Punkte sollten mindestens im Kündigungsschreiben, an die DSW, enthalten sein:

  • Ort und Datum
  • Name und Adresse der DSW und eigener Name und die Adresse.
  • Es ist muss eine eindeutig erkennbar sein das gekündigt wird.
  • Dabei ist ein Kündigungstermin zu nennen oder auch einfach die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" zu nutzen.
  • Um Zuordnungsprobleme zu vermeiden kann es sinnvoll sein die Mitgliedsnummer / Spendernummer anzugeben.
  • Im Kündigungsschreiben kann auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dadurch können auch unerwünschte Rückwerbeversuche verhindert werden.
  • Ferner sollte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung gebeten werden.

Die Kündigung kann nur wirksam werden, sofern diese bei der Stiftung ankommt. Daher kann es sinnvoll sein das Schreiben auf einem sicheren Wege zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder Fax mit Sendebericht zu verschicken.

Weiteres Wichtiges Wer kündigt, sollte daran denken, die Spendenbescheinigungen herunterzuladen oder anzufordern. Diese können bei der Steuererklärung genutzt werden.

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung gelten gemacht werden.

Dazu lässt sich eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung herunterladen, um sie gemeinsam mit einem Kontoauszug beim Finanzamt einzureichen. Auch wer gekündigt hat, kann die bisherigen Spenden steuerlich geltend machen.

Kündigungsadresse Wer eine Kündigung schreiben möchte kann die folgende Adresse nutzen:

Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)
Hindenburgstraße 25
30175 Hannover

Fax: 0511 / 943 73 73

Kündigung Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW), ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)
Hindenburgstraße 25
30175 Hannover
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Spenden / Fördermitgliedschaft bei Deutsche Stiftung Weltbevölkerung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Spenden / Fördermitgliedschaft, bei Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Die Mitgliedsnummer / Spendernummer lautet: DSW1234567.)

(Optional: Ferner fordere Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich zu löschen und mich über diese Löschung wie vorgeschrieben zu unterrichten.)

Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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