Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

 
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapiere e.V. (DSW) setzt sich für die Interessen privater Anleger ein. Der Verein wurde 1947 gegründet und ist zählt heute etwa 300.000 Mitglieder.

Damit ist die DSW, in Deutschland, heute die führende deutsche Aktionärsvereinigung. Jährlich vertritt sie Aktionäre in ca. 700 Hauptversammlungen gegenüber den Unternehmensverwaltungen.

Natürliche und juristische Personen können Mitglieder der DSW werden. Dazu gehören auch Personengesellschaften, Personenhandelsgesellschaften sowie Stiftungen und Anstalten.

Im Folgenden wird darauf eingegangen wann und wie eine DSW-Mitgliedschaft gekündigt werden kann und welche Punkte dabei beachtet werden sollten-

Kündigungsfrist Probe-Mitgliedschaften können auf die Dauer von maximal sechs Monaten gewährt werden. Dann sind die Betreffenden im Sinne des Vereinsrechts keine Mitglieder.

Nach Ablauf der Probemitgliedschaft werden sie zu ordentlichen Mitgliedern, falls die Geschäftsführung oder sie selbst keine andere Entscheidung getroffen haben.

Das bedeutet sofern nichts abweichendes festgelegt wurde kann die Probemitgliedschaft vor dem Ende der Probephase jederzeit gekündigt werden und endet dann zum Ablauf des letzten Monats.

Die normale Mitgliedschaft kann nur zum Ende eines jeden Kalenderjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, gekündigt werden.

Wichtig: Die Kündigung bei der DSW ist erst wirksam, wenn diese beim Verein angekommen ist. Um die Kündigungsfrist einzuhalten muss das Schreiben noch vor der vereinbarten Frist, an einem Werktag, beim der DSW ankommen.

Widerruf bei neueren Verträgen Das die DSW-Mitgliedschaft eine Vereinsmitgliedschaft ist besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Auch durch die Satzung des DSW wird kein Widerrufsrecht gewährt.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Falls sich nachweislich über den Zweck der DSW Mitgliedschaft getäuscht wurde oder einem diese aufgedrengt wurde kann der Vertragsabschluss eventuell, durch eine sogenannte Anfechtung, rückgängig gemahct werden.

»Mehr zur Anfechtung eines Vertrages

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt ist es möglich die Mitgliedschaft bei der DSW vor der normalen Laufzeit und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden.

Bei einer derartigen Kündigung, welche auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet wird, ist der Kündigungsgrund im Schreiben zu nennen.

Im Folgenden ein Überblick zu typischen Kündigungsgründen:

  • Wenn das Mitglied verstirbt endet die Mitgliedschaft automatisch. Um weitere Abbuchungen zu vermeiden sollte der Verein jedoch umgehend informiert werden.

    Als Nachweis kann dabei eine Kopie der Sterbeurkunde mitgeschickt werden.

    »Kündigung im Todesfall: Welche Verträge laufen weiter? Und was muss unternommen werden?
  • Preiserhöhungen oder Leistungsteduzierungen sind kein Kündigungsgrund, da die Vereinsmitglieder über Änderungen abstimmen können.

    Höchstens wenn die Preiserhöhungen das Mitglied übermäßig belasten und in eine Notlage bringen würden wäre eine fristlose Kündigung denkbar.

    Die Geschäftsführung des Vereins kann jedoch von sich auf Bitte des Mitgliedes die Mitgliedsbeitrag reduzieren oder sogar ganz erlassen.
  • Das Präsidium kann Mitglieder ausschließen. Ein Ausschluss erfolgt, wenn durch ein Mitglied das Ansehen oder der Zweck des DSW geschädigt wird.
  • Außerdem erfolgt der Ausschluss, wenn trotz Abmahnung bei den Mitgliedsbeiträgen ein Zahlungsverzug von mehr als sechs Monaten vorliegt.

    Innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab der Zustellung der Ausschlussentscheidung kann der Betroffene Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einlegen. Hier wird eine endgültige Entscheidung getroffen.


Zweck und Aufgaben der DSW Die DSW setzt sich sowohl auf politischer Ebene, als auch gegenüber den Banken und den Aktiengesellschaften für die Interessen ihrer Mitglieder ein. Ob Fonds, Zertifikate, Anleihen, Aktien, Übernahmeangebote, Delisting oder Squeeze Out, es gibt unendlich viele Themen, bei den die Mitglieder beraten werden.

Die Aufgabe der DWS besteht darin, die materiellen und ideellen Interessen der Wertpapierbesitzer wahrzunehmen. Die Erhaltung und der Schutz des Privateigentums ist das grundlegende Ziel der Arbeit.

Es werden von der Schutzvereinigung keine eigenen wirtschaftlichen Ziele verfolgt. Geschäftsführung und Präsidium sind verpflichtet, durch ihre tatsächliche Geschäftsführung diese Ziele zu verwirklichen. Gewinne sind nur für die satzungsgemäßen Zwecke einzusetzen.

Aus den Mitteln des Vereins erhalten die Mitglieder keinen Gewinnanteil und auch keine sonstigen direkten Zuwendungen, sondern es werden die Vereinstätigkeit, zu welchen auch eine Rechtsberatung für Mitglieder gehört, finanziert.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei einer Kündigung der DSW-Mitgliedschaft sollten mindestens folgende Angaben gemacht werden:

  • Ort und Datum
  • Name und Adresse der DSW und eigener Name und die Adresse.
  • Es ist muss eine eindeutig erkennbar sein das gekündigt wird, sprich die Mitgliedschaft beendet wird.
  • Auch ist ein Kündigungstermin zu nennen, oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" zu nutzen.
  • Um Zuordnungsprobleme zu vermeiden kann es sinnvoll sein die Mitgliedsnummer anzugeben.
  • Auch kann bereits im Kündigungsschreiben eine Löschung der personenbezogenen Daten zu fordern. Dadurch können auch unerwünschte Rückwerbeversuche verhindert werden.
  • Ferner sollte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung gebeten werden.
  • Es ist empfehlenswert das Schreiben eigenhändig und handschriftlich zu unterschreiben.

Da die Kündigung nur wirksam wird, sofern diese bei der DSW ankommt, kann es sinnvoll sein das Schreiben auf einem sicheren Wege zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder Fax (mit Sendebericht als Nachweis) zu verschicken.

Kündigungsadresse Das Kündigungsschreiben kann an die folgende Adresse versenden werden:

DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
Peter-Müller-Str. 14
40468 Düsseldorf

Fax: 0211 / 6697 60


Kündigung DSW Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der DSW, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben DSW Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
Peter-Müller-Str. 14
40468 Düsseldorf
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der DSW Mitgliedschaft


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die DSW Mitgliedschaft fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(Optional: Die Mitgliedsnummer lautet: D123456.)

Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin.

Ferner fordere Sie hiermit ferner auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich zu löschen und mich wie gesetzlich vorgeschrieben über die Löschung zu informieren.

Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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