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Kündigung bei Ein Herz für Kinder
Die Arbeit des Vereins kann unter Anderem durch Spenden oder eine Mitgliedschaft unterstützt werden.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann das Spenden oder auch eine Mitgliedschaft bei Ein Herz für Kinder gekündigt werden können und was dabei beachtet werden sollte.
Kündigungsfrist Mehrmalige Spenden, auch Dauerspenden genannt können jederzeit gekündigt werden, da es sich bei diesen um sogenannte Schenkungen handelt für welche keine Gegenleistung erwartet wird (siehe auch §516 Abs. 1 BGB).
Falls die Spenden vom eigenen Konto überwiesen werden muss der Dauerauftrag bei der eigenen Bank beendet werden.
Falls per Lastschrift gezahlt werden sollte wird das Spenden erst beendet sobald die Kündigung bei Ein Herz für Kinder angekommen ist.
Bereits geleisteter Spenden können im Normalfall nicht zurückgefordert werden. Im Falle einer Zahlung per Lastschrift kann jedoch innerhalb von 8 Wochen bei der eigenen Bank eine Rückbuchung beauftragt werden.
Auf Grund der Vereinssatzung kann eine Vereinsmitgliedschaft bei Ein Herz für Kinder unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zu jedem Kalenderhalbjahr gekündigt werden.
Wichtig: Um die Kündigungsfrist einzuhalten muss die Kündigung der Mitgliedschaft noch vor der Frist ankommen.
Widerruf bei neueren Verträgen Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nicht für spenden, da diese Verträge ohne gegenseitige Leistungen sind. Es kann daher nur notfalls höflich um eine Rückerstattung gebeten und auf die Kulanz des Vereins gehofft werden .
Sonderfall: Wenn per Lastschrift gezahlt kann innerhalb von 8 Wochen beim eigenen Kreditinstitut zurückgebucht werden.
Auch bei der Vereinsmitgliedschaft besteht kein Widerrufsrecht.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung und weitere Möglichkeiten Da das Spenden jederzeit beendet werden kann ist für dieses keine außerordentliche Kündigung erforderlich.
Die Mitgliedschaft im Verein kann nur vorzeitig beendet werden, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt.
So kann ein Mitglied zum Beispiel ausgeschlossen werden wenn es grob gegen die Vereinsinteressen verstößt und die Mitgliederversammlung mit einer 3/4-Mehrheit ein Ausschluss beschließt.
Spender haben darüber hinaus in Sonderfällen die Möglichkeit eine Spende zurückzufordern, wenn die Umstände die Anforderungen des §119 oder 120 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfüllt sind, das heißt zum Beispiel dann falls sich der Spender im wesentlichen über den Inhalt der Spende geirrt oder eine Fehler bei der Abgabe der Spende gemacht hat. Sowie wenn der Spender zum Spenden gezwungen oder genötigt worden sein sollte.
Trifft einer dieser Voraussetzungen zu kann die Spende angefochten werden.
»Mehr zur Anfechtung von Spenden und anderen Verträgen
Ferner ist können Spenden welche vor einer Insolvenz getätigt worden sind nach §129 InsO angefochten und eingezogen werden, sofern ansonsten die Gläubiger erheblich beeinträchtigt würden (§§ 130 bis 146 InsO).
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei einer Kündigung sollte das Schreiben an Ein Herz für Kinder mindestens folgende Angaben enthalten:
- Namen und die Adresse des Spenders, sowie von Ein Herz für Kinder.
- Es muss unmissverständlich werden, dass das Spenden oder Mitgliedschaft bei Ein Herz für Kinder gekündigt wird.
- Sofern vorliegend ist am besten auch die Mitglieds- oder Spendernummer anzugeben.
- Auf Grund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Hierdurch können in der Regel auch unerwünschte Rückwerbeversuche verhindert werden.
- Darüber hinaus ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.
Wichtig: Laut der Vereinssatzung muss die Mitgliedschaft schriftlich per Brief und als Einschreiben, also zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein gekündigt werden. Das Schreiben ist dabei an den Vorstand zu richten.
Auch falls dem Verein eine Lastschrift erteilt worden sein sollte ist es sicherer die Kündigung dieser auf einem sicheren und nachweisbaren Weg wie zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein zu kündigen.
Kündigungsadresse Die Adresse von Ein Herz für Kinder lautet:
BILD hilft e.V. „Ein Herz für Kinder“
Axel-Springer-Platz 1
20350 Hamburg
Anmerkung: Falls nur per Überweisung gespendet wird reicht es diese bei der eigenen Bank zu beenden. Es kann allerdings dennoch sinnvoll sein wenn der Verein aufgefordert wird die personenbezogenen Daten zu löschen.
Kündigung Ein Herz für Kinder Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei Ein Herz für Kinder, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Ein Herz für Kinder Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
BILD hilft e.V. „Ein Herz für Kinder“ Axel-Springer-Platz 1 20350 Hamburg |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung bei Ein Herz für KinderSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Spenden / meine Mitgliedschaft bei Ein Herz für Kinder zum nächstmöglichen Termin. Die Spendernummer / Mitgliedsnummer lautet: EHFK1234567. (Optional: Zusammen mit der Kündigung fordere ich Sie auch auf alle, über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten zu löschen, sowie mir den erfolgreichen Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.) Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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