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Kündigung bei einem Förderverein
Dadurch, dass es sich um eine Vereinsmitgliedschaft handelt gibt es im Gegensatz zu normalen Verbraucherverträgen besondere Regelungen welche bei einer Kündigung einzuhalten sind. Welche dies sein können und was es zu beachten gilt findet sich im Nachfolgenden.
Kündigungsfrist Wann und mit welcher Kündigungsfrist die Mitgliedschaft in einem Förderverein beendet werden kann, wird von den Gründern in der Satzung des Vereins festgelegt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schränkt jedoch etwas ein, was in der Satzung vereinbart werden darf. In § 39 (2) BGB heißt es, dass vereinbart werden kann, dass der Austritt nur zum Schluss eines Geschäftsjahres möglich ist. Es kann auch eine Kündigungsfrist von maximal zwei Jahren vereinbart werden.
Es ist also durchaus eine lange Kündigungsfrist denkbar. Meistens ist laut der Vereinssatzung jedoch eine Frist von maximal 3 Monaten zum Jahresende oder sogar keine Kündigungsfrist einzuhalten.
Hinweis: Zu beachten ist hierbei, dass das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr nicht identisch sein muss. Ist in der Satzung des Fördervereins beispielsweise vereinbart, dass das Geschäftsjahr vom 01. Juli des einen Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres läuft, kann der Austritt aus dem Förderverein auch zu diesem Datum erfolgen.
Ein Grund für den Austritt muss nicht genannt werden.
Widerrufsrecht bei neuen Verträgen Dabei einer Fördermitgliedschaft dem Förderer üblicherweise keine Gegenleistung versprochen wird besteht kein Widerrufsrecht nach §312 (1) BGB.
Die bekannte seriöse Vereine halten jedoch üblicherweise in Ihrer Satzung ein meist 14-tägiges Widerrufsrecht fest. Sollte bereits etwas an den Verein gezahlt worden sein so wird dies jedoch meist nicht erstattet.
Tipp: Wer über den Inhalt der Vereinsmitgliedschaft getäuscht wurde oder sich geirrt hat kann möglicherweise durch eine Anfechtung dennoch den br>
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Falls ein wichtiger Grund vorliegt, welcher als ausreichend gilt kann die Mitgliedschaft auch vorzeitig beendet werden. Dies wird auch als außerordentliche Kündigung, oder falls keinerlei Frist eingehalten werden muss als fristlose Kündigung bezeichnet.
Eine außerordentliche Kündigung wäre zum Beispiel denkbar, wenn der Mitgliedsbeitrag sehr hoch ist und das Mitglied dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würde.
Geprüft wird am besten auch, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht. Dieses kann in der Vereinssatzung festgelegt worden sein.
Hier kann z.B. das Folgende geregelt sein: Unterstützt der Förderverein eine Schule, besteht dann eine Kündigungsmöglichkeit, wenn der Sohn der fördernden Eltern die Schule verlässt. Oft ist es hier aber auch so geregelt, dass die Mitgliedschaft in dem Förderverein automatisch mit dem Schulabgang des Kindes erlischt. Eine separate Kündigung ist dann nicht mehr erforderlich.
Ferner ist es oft auch erfolgreich dem Verein den Kündigungsgrund, zum Beispiel eine Arbeitslosigkeit, zu nennen und auf Kulanz zu hoffen.
Versand und Inhalt Wenn eine Kündigung notwendig ist, sollte aus dem Kündigungsschreiben der konkrete Zeitpunkt der Kündigung hervorgehen.
Mit der Kündigung bei dem Förderverein sollte gleichzeitig auch eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen werden.
Die Kündigung bei dem Förderverein muss schriftlich erfolgen. In der Satzung kann eine andere Regelung getroffen werden. Aber oft wird gerade hier auf die Schriftform hingewiesen. Einen Grund für die Kündigung braucht das Schreiben nicht zu enthalten.
Das Kündigungsschreiben kann persönlich abgegeben werden. Es kann seinen Empfänger aber auf postalischem Weg erreichen. Wird es persönlich abgegeben, ist unbedingt zu beachten, dass eine Empfangsbestätigung ausgehändigt wird. Diese beseitigt später Unklarheiten. Eine Frage, die hierdurch eindeutig beantwortet werden kann, wäre z.B., ob die die Kündigungsfrist eingehalten wurde.
Wird das Kündigungsschreiben mit der Post geschickt, sollte um eine Eingangsbestätigung und um eine Bescheinigung des Datums der Kündigung gebeten werden.
Tipp: Auf der sicheren Seite ist der Kündigende, wenn er die Kündigung mit einem Einschreiben-Rückschein als Fax mit Sendebericht verschickt.
Kündigung bei einem Förderverein Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Mitgliedschaft in einem Förderverein, ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Förderverein Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Name des Fördervereins Strasse und Nr. Plz. und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der Mitgliedschaft beim Förderverein XYSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft beim NAME DES VEREINS, mit der Mitgliedsnummer F123456, mir sofortiger Wirkung. Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir die Beendigung schriftlich mit Angabe des Beendigungstermins. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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