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Kündigung bei einer Berufsgenossenschaft
Grundsätzlich wird zwischen einer Freiwilligen- und einer Pflichtmitgliedschaft unterschieden Einige Berufe sind versicherungspflichtig, bei anderen, wie zum Beispiel seit Januar 2011 dem Einzelhandel, kann der Unternehmer selbst entscheiden, ob er sich in der jeweiligen Berufsgenossenschaft versichern lassen möchte.
Die Versicherung in einer Berufsgenossenschaft unterscheidet sich kündigungsrechtlich ganz erheblich im Vergleich zu anderen Versicherungen.
Berufsgenossenschaften genießen in Deutschland einen besonderen Status, (Körperschaften öffentlichen Rechts), da sie Teil eines gesetzlichen Versicherungssystems sind und keine Gewinnabsicht vorliegt.
Ihre Aufgabe ist es, „mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Dieses besondere, nationale System wird im Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (Gesetz vom 7. August 1996 ,BGBl 1998 I, S. 1254), welches am 1. Januar 1997 in Kraft trat, geregelt.
Ordentliches Kündigungsrecht bei einer Pflichtversicherung: Für einige Berufe, wie zum Beispiel im Gesundheits- und Bauwesen sowie im Bereich der medizinischen Physiotherapie, ist eine Mitgliedschaft in der entsprechenden Berufsgenossenschaft Pflicht.
Ob es sich um Pflichtversicherungsunternehmen handelt, sollte vor Einreichung der Kündigung geprüft werden.
Einige Beispiele für Berufsgenossenschaften bei den in der Regel eine Pflichtversicherung besteht:
- Bau-BG
- Druck- und Papier (betrifft auch Fotografen und Grafiker)
- im Einzelhandel
- Fahrzeughaltungen
- Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- Nahrungsmittel und Gaststätten
- Textil- und Bekleidungs-BG
Der Versicherungsnehmer kann zum jeweiligen Monatsende seine Mitgliedschaft in der entsprechende Berufsgenossenschaft kündigen, sofern er ein gleichwertiges Angebot in Händen hält. Die Kündigung ist schriftlich, zum jeweiligen Monatsende einzureichen.
Sicherheitshalber sollte jedoch im Vertrag und in den AGBs nochmal die Kündigungsfrist nachgeprüft werden.
Ausschlussbereiche einer Kündigung Von einer Kündigung sind allerdings die gesetzlich verpflichtenden Bereiche: Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ausgenommen.
Der Versicherungsnehmer bleibt bei der Berufsgenossenschaft in diesen Bereichen versichert und die Berufsgenossenschaft wird diesbezüglich die Kündigung verwerfen. Der Europäische Gerichtshof, EuGH, hat dieses Verfahren in seiner Entscheidung C-350/07 für rechtens erklärt.
Kündigung von nichtversicherungspflichtigen Unternehmen Handelt es sich um einen Beruf, der nach dem VII. Sozialgesetzbuch keiner Versicherungspflicht in einer Berufsgenossenschaft unterliegt, z.B. Einzelhandel, so kann der Versicherungsnehmer in der Regel zum jeweiligen Monatsende in schriftlicher Form, (Vordruck s.o.), kündigen.
Es empfiehlt sich edoch im Vertrag und in den AGBs zu überprüfen ob für den eigenen Vertrag eine gesonderte Kündigungsfrist gilt.
Außerordentliches Kündigungsrecht wegen Geschäftsaufgabe oder Insolvenz Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer zur Geschäftsaufgabe oder unterliegt das Unternehmen dem Insolvenzrecht, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die jeweilige Berufsgenossenschaft innerhalb von zwei Wochen schriftlich hierüber zu informieren.
Mit der Geschäftsaufgabe/Insolvenz ist das Versicherungsverhältnis hinfällig, da die versicherte Sache entfallen ist.
Kündigung bei einer Berufsgenossenschaft Muster
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Kündigungsschreiben an eine Berufsgenossenschaft Muster:
Musterstadt, den 28.07.20XX | |
Berufsgenossenschaft Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der XY-VersicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine XY-Versicherung, bei der Berufsgenossenschaft XY, mit der Nummer B123456, fristgemäß ordentlich zum XX.XX.20XX. ( Oder wenn zutreffend: Am XX.XX.20XX wurde das Geschäft aufgegeben / die Insolvenz angemeldet. Daher kündige ich hiermit die XY-Versicherung, bei der Berufsgenossenschaft XY, fristlos außerordentlich. ) Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung, mit Angabe des Beendigungsdatums, zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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Bitte beachten, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft nicht möglich ist, da eine Pflichtversicherung des landwirtschaftlichen Unternehmers besteht.