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Versicherung kündigen
Generell unterliegen die Versicherungen jedoch dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), welches auch die zulässige Laufzeit, Kündigungsfrist und das Sonderkündigungsrecht regelt. Darüber hinaus werden von vielen Versicherungsunternehmen jedoch auch weitere Rechte im Vertrag oder den Versicherungsbedingungen vereinbart.
Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist einer Versicherung ist im Vertrag oder in den Versicherungsbedingungen schriftlich festgehalten. Bei einer Kfz-Versicherung ist das in der Regel ein Monat vor Ende des Jahres. Dies bedeutet das Kündigungsschreiben muss schon im Monat davor beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein.
Tipp: Maximal beträgt die Kündigungsfrist für Privatpersonen 3 Monate zum Laufzeitende. Falls noch soviel Zeit vorhanden ist kann also in jedem Fall zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Üblicherweise steht die Kündigungsfrist auch in der Versicherungsurkunde bzw. dem Versicherungsschein.
Es ist jedoch bei Versicherung üblich das die Erstlaufzeit 1-2 Jahre dauert. Ist eine längere Laufzeit als 2 Jahre vereinbart, so ist es unter Umständen möglich sein den Vertrag vorher zu kündigen. Mehr dazu, sofern möglich, findet sich in den entsprechenden Beiträgen für die verschiedenen Arten von Versicherungen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird ein Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt. In manchen Fällen ist auch die Kündigung einen Monat vor Ende des Zahlungsabschnittes vorgesehen.
Weiterführende Fachbeiträge:
»Berufsunfähigkeitsversicherung
»Haftpflichtversicherung
»Risikolebensversicherung
»KFZ-Versicherung
»Mofaversicherung
Für Lebensversicherungen ist die selbe Regelung der Normalfall.
»Mehr zum kündigen einer Lebensversicherung
Tipp: Eine Lebensversicherung kann verkauft oder beliehen werden. Prüfen Sie ob Sie so mehr Geld erzielen können als bei einer normalen Kündigung.
Bei einer Krankenversicherung kann nach 18 Monaten Mitgliedschaft gekündigt werden, handelt es sich um eine Privatekrankenversicherung so kann abweichendes im Vertrag geregelt sein. Das Kündigungsschreiben muss mindestens 2 Monate vorher bei der Krankenkasse eingegangen sein. Ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenkasse kann auch vor einer 18-monatigen Mitgliedschaft vorgenommen werden.
»Hier gibt es mehr zur Kündigung einer Krankenkasse.
Es empfiehlt sich das Kündigungsschreiben des Versicherungsvertrages per Einschreiben Rückschein (4,65 € Zusatzgebühr bei der Deutsche Post), zu verschicken.
Widerrufsrecht: Sofern die Versicherung noch neu ist Innerhalb der ersten 14-Tage können die meisten Versicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) widerrufen werden.
Diese Frist wird dem Termin gezählt, an dem der Kunde den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen inklusive der Versicherungsbedingungen sowie alle weiteren erforderlichen Informationen erhalten hat.
Hinweis: Es kommt desöfteren vor, dass Versicherungsunternehmen unvollständig oder fehlerhaft die Kunden informieren. Fall es sich um eine sehr teure Versicherung handelt könnte es sich daher lohnen eine Anwalt einzuschalten um abzuklären ob die Widerrufsfrist vielleicht noch nicht begonnen hat.
Wird widerrufen, so gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und eventuell bereits gezahlten Prämien sind dem Versicherungsnehmer zu erstatten. Es sei denn es ist bereits zu einem Leistungs- bzw. Schadensfall gekommen.
Weitere Ausnahmen: Sofern der Vertrag für kürzer als 1 Monat abgeschlossen wurde oder ein Großrisiko versichert wird. Auch besteht bei Verträgen über eine vorläufige Deckung nur dann ein Widerrufsrecht, wenn diese im Fernabsatz (Internet, Post, Telefon, Fax) abgeschlossen wurden.
»Mehr zum Thema Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche Kündigung In einigen Fällen kann eine vorzeitige Kündigung erforderlich sein, diese ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So muss entweder ein im Vertrag oder der Versicherungsbedingungen festgelegter Sonderfall zutreffen oder ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegen der es einem unzumutbar macht die Versicherung weiter laufen zu lassen.
Es ist empfehlenswert zu prüfen ob die Kündigung der Versicherung mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Jahresende günstiger ist. Denn es kann vorkommen, dass bei einer sofortigen Kündigung dennoch die gesamte Jahresprämie fällig wird, wenn Sie im Kündigungsschreiben mit sofortiger Wirkung kündigen.
In folgenden Fällen kann oftmals außerordentlich gekündigt werden:
- Beim Verkauf des versicherten Objektes. Beim Verkauf des Autos zum Beispiel müssen Sie nicht erst bis Jahresende warten, sondern können sofort die Kfz-Versicherung kündigen.
- Nach Eintritt eines Schadensfalls kann in der Regel die Versicherung gekündigt werden, es lohnt sich also in einem solchen Fall den Versicherungsvertrag zu überprüfen.
- Wenn die Versicherungsbedingungen sich ändern und zum Beispiel die Versicherungs-Prämie erhöht wird, oder die Leistungen der Versicherung reduziert werden kann innerhalb eines Monats nach dem man in Kenntnis gesetzt wurde gekündigt werden.
Jetzt einfach per Kündigungsgenerator den Versicherungsvertrag kündigen.
Mehr Informationen zur Kündigung von weiteren Versicherungstypen finden sich über die Suche oben und in den nachfolgenden Fachbeiträgen
»Bootsversicherung
»Jagdhaftpficht
»Handyversicherung
»Reiseversicherung
»Tierhalterversicherung
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