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Kündigung bei N-ERGIE
Detailliertere Informationen zu den speziellen rechtlichen Kündigungregelungen bei den verschiedenen Vertragstypen findet sich auch in folgenden Beiträgen:
»Einen Stromvertrag kündigen
»Die Gaslieferungen kündigen
»Den Wasservertrag kündigen
Im Nachfolgenden wird genauer Erklärt wie und wann die verschiedensten Verträge bei N-ERGIE gekündigt werden können.
Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist ist stets von der Vertragsart abhängig. Bei N-ERGIE werden zum Beispiel alleine für Strom fünf verschiedenen Tarifen angeboten.
Im Falle eines Stromvertrages beträgt die Kündigungsfrist, gesetzlich vorgeschrieben, maximal 2 Wochen. Bei einem anderen Tarif kann N-ERGIE eine bis zu 3.monatige Kündigungsfrist und eine Erstlaufzeit 1-2 Jahren vereinbaren üblicherweise sind jedoch nur eine Laufzeit von 1 Jahr und eine Kündigungsfrist von 1 Monat einzuhalten.. Ein verlängerter Vertrag wird maximal um eine eine Laufzeit von einem Jahr verlängert.
Gas-Standardtarife können üblicherweise 2 Wochen zum Monatsende beendet werden. Üblich ist bei vielen Tarifen auch eine Laufzeit von 1 Jahr und eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Es können aber theoretisch auch bis zu 3 Monate Kündigungsfrist und eine Erstlaufzeit von bis zu 2 Jahren vereinbart worden sein.
Regel: Die Kündigungsfrist wird immer vom Laufzeitende rückwärts gezählt.
Wichtig: Wegen der Möglichkeit abweichender Kündigungsfristen empfiehlt es sich mehr als 3 Monate vor dem Laufzeitende zu kündigen oder im eigenen Vertrag und den AGB nachzuprüfen.
Da Wasserverträge sehr speziellen Regelungen unterliegen sollte bei diesen auch der nachfolgende Beitrag gelesen werden:
»Richtige Kündigung von Wasserverträgen und die Folgen
Hinweis: Das Kündigungsschreiben muss in jedem Fall noch vor der genannten Kündigungsfrist bei N-ERGIE ankommen, damit es rechtzeitig ist. Es gilt also die Postlaufzeiten zu beachten, falls mit der Post gekündigt wird. Bei Firmen- oder Gewerbetarifen können auch abweichende Regelungen und Kündigungsfristen vereinbart worden sein.
Widerruf bei neueren Verträgen Hat eine Privatperson einen dauerhaften Strom-, Wasser, Gas- oder Fernwärme-Vertrag über das Internet, am Telefon, der Haustür oder auch per Post abgeschlossen, dann kann der Vertrag im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss noch widerrufen werden. Rechtsgrundlage dafür ist unter Anderem §§312 b ff. BGB (Fernabsatzgesetz).
Durch einen rechtzeitigen Widerruf gilt der Vertrag alsob er nicht abgeschlossen worden ist. Nur für bereits entstandene Kosten und genutzte Leistungen wäre dann anteilig etwas zu zahlen.
Der Widerruf müsste spätestens am letzten Tag der 14-Tage-Frist abgeschickt werden. Wichtig ist es auch, dass der rechtzeitige Versand, für den Fall der Fälle, auch nachgewiesen werden kann.
Im Regelfall gilt folgende Adresse für ein Widerruf:
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Kundenservice
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg
Telefax 0911 802-3668
Hinweis: Sicherheitshalber sollte kurz im eigenen Vertrag beziehungsweise den erhaltenen AGBs im Punkt Widerrufsrecht nachgeprüft werden ob eine abweichende Adresse genannt wird.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine sogenannte außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein ausreichend wichtiger Grund eine Fortsetzung des Vertrages für einen der beiden Vertragspartner unzumutbar macht. Von einer fristlose Kündigung, statt außerordentlicher Kündigung, wird geredet, wenn dabei keinerlei Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Wichtige Gründe können sein:
Betrug des Kunden, eine Schlechtleistung oder das Ausbleiben der Zahlungen. Bei einer solchen vorzeitigen Beendigung ist immer der Grund mit anzugeben.
- Bei Preisänderungen kann ein Kunde den Vertrag im Regelfall bis zum Wirksamwerden der Änderungen kündigen und muss keine Kündigungsfrist einhalten. Dies gilt insbesondere bei den Stromverträgen. Als Beendigungstermin ist dabei immer der Änderungstermin zu wählen.
-
Bei einem Umzug muss nicht zwangsläufig der Vertrag bei N-ERGIE gekündigt werden. Es genügt hier, dem Anbieter die neue Adresse mitzuteilen um den Vertrag zu den alten Konditionen fortzusetzen.
Sowohl Kunden aber auch das Unternehmen können jedoch bei einem Umzug innerhalb von 2 Monaten kündigen. Dabei ist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einzuhalten und der Vertrag kann frühstens zum Umzugstermin beendet werden.
Wichtig: Wird der Umzug nicht oder verspätet gemeldet so haftet der Kunde für den am alten Standort verbrauchte Leistung wie zum Beispiel den Strom.
Der Anbieter kann als Nachweis eine Kopie der Meldebescheinigung des neue Wohnortes oder Abmeldung am alten Wohnort fordern. -
Bei Serviceproblemen oder Schlechtleistung ist eine Kündigung nicht einfach so möglich. Stattdessen muss zuerst eine richtige schriftliche Abmahnung erfolgen.
»Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
- Bei einem Sterbefall kann der Vertrag üblicherweise entweder auf eine andere Person, wie zum Beispiel den Ehepartner/in, umgeschrieben werden. Auch ist es möglich den Vertrag zu kündigen. In jedem Fall sollte N-ERGIE umgehend informiert werden und als Nachweis eine Kopie der Sterbeurkunde beigelegt werden.
Inhalt und Form der Kündigung Das Schreiben sollte mindestens folgende Angaben beeinhalten:
- Eigener Name und Vorname.
- Name und Anschrift des Anbieters.
- Es muss eindeutig ersichtlich sein, dass der Vertrag gekündigt wird und um welchen Vertrag es sich genau handelt.
- Auch muss der Kündigungstermin angegeben werden oder der Anbieter mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" angewiesen werden den Termin zu berechnen.
- Soll der Vertrag vorzeitig beendet werden so ist der Kündigungsgrund zu nennen.
- Zur Identifikation für eine Kündigung wünscht der Anbieter je nach Vertragskategorie die Kunden- oder Vertragsnummer.
- Es empfiehlt sich auch um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten.
Kündigungsadresse Dem Vertragspartner sollte das Kündigungsschreiben schriftlich zugesandt bzw. vorgelegt werden. Am Optimalsten ist hier ein Einschreiben-Rückschein oder Fax (Sendebericht aufbewahren) an:
N-ERGIE AG
90338 Nürnberg
Falls im eigenen Vertrag eine abweichende Anschrift steht so ist sich im Regelfall an diese zu richten.
Wichtig: Nach einer Kündigung muss zum Ende der Vertragslaufzeit, entweder der Verbrauch selber abgelesen werden oder wenn vom Unternehmen gefordert ein Termin zur Ablesung zu vereinbaren. Anschließend erhält der Kunde eine Schlussrechnung, die noch zu begleichen ist. Selbstverständlich sind bis zum Ende auch alle weiteren offenen Posten zu zahlen.
Kündigung N-ERGIE Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei N-ERGIE, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben N-ERGIE Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
N-ERGIE AG 90338 Nürnberg |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des VERTRAGSNAME-Vertrages bei N-ERGIESehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen VERTRAGSNAME-Vertrag bei N-ERGIE, mit der Vertragsnummer NE123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Sofern zutreffend: Auf Grund den angekündigten Preisänderungen kündige ich meinen VERTRAGSNAME-Vertrag bei N-ERGIE, mit der Vertragsnummer NE123456, außerordentlich zum Änderungstermin. Sofern zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX umziehe kündige ich hiermit den VERTRAGSNAME-Vertrag bei N-ERGIE, mit der Vertragsnummer NE123456, außerordentliche zum nächstmöglichen Termin. Meine neue Anschrift lautet ab dem zuvor genannten Termin: - neue Adresse - Auf Wunsch lasse ich Ihnen gerne eine Meldebescheinigung meines neuen Wohnortes zukommen sobald vorhanden. Falls zutreffend: Wie ich Ihnen bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt habe bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben - Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich den Vertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. ) Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin. Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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