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Kündigung der Arbeitsrechtsschutzversicherung
Die Leistungen einer Arbeitsrechtsschutzversicherung variieren abhängig vom Anbieter und Tarif. Meist sind jedoch folgende Leistungen enthalten: Rechtliche Beratung durch einen Anwalt, Kosten für Gerichtsverfahren und außergerichtliche Einigungsversuche, Kosten für Mediation und Schiedsverfahren, sowie für Gutachten und Sachverständige. Streitigkeiten die aufgrund von vorsätzlichem Fehlverhalten des Versicherungsnehmers entstehen werden in der Regel von der Versicherung ausgeschlossen.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann die Arbeitsrechtsschutzversicherung wieder gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.
Kündigungsfrist Die ordentliche Kündigung der Arbeitsrechtsschutzversicherung hat zum Ende der Vertragslaufzeit und unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zu erfolgen.
Die Laufzeit der Arbeitsrechtsschutzversicherung beträgt in der Regel ein bis zwei Jahre und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherungsnehmer nicht vor der Kündigungsfrist gekündigt hat.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei manchen Anbietern jedoch auch hin bis zu 3 Monate, gezählt zum Laufzeitende.
Hinweis: Es ist wichtig zu beachten, dass die Kündigung frühzeitig vor dem Ende des Versicherungsjahres und noch vor der Kündigungsfrist eingehen muss um rechtzeitig zu sein. Andernfalls verlängert sich die Arbeitsrechtsschutzversicherung im Regelfall automatisch um eine weitere Laufzeit von einem Jahr.
Wenn der Vertrag also beispielsweise am 31. Dezember endet, muss die Kündigung bei einer Frist von einem Monat bis spätestens zum 30. November eingegangen sein.Falls der 30. November kein Werktag ist muss die Kündigung an einem Werktag davor ankommen.
Widerruf bei neueren Verträgen Die Widerrufsfrist beträgt bei Arbeitsrechtsschutzversicherung 14 Tage, wie in §8 VVG festgelegt. Mit einem Widerruf wird der Abschluss der Arbeitsrechtsschutzversicherung rückgängig gemacht und bereits gezahlte Beiträge müssen vom Versicherungsunternehmen an den Kunden zurückerstattet werden. Sollte der Versicherungsschutz jedoch bereits begonnen haben, darf das Versicherungsunternehmen anteilig für den bereits verstrichenen Zeitraum einen Teil des Beitrags verlangen.
Tipp: Diese Widerrufsfrist beginnt jedoch erst mit dem Erhalt sämtlicher Versicherungsunterlagen, das heißt dem Versicherungsschein, den Vertragsbedingungen, den allgemeinen Versicherungsbedingungen, des Informationsblatts zu Versicherungsprodukten, der Tarifbestimmungen sowie einer Widerrufsbelehrung. Falls dem Versicherungsunternehmen ein Fehler unterlaufen ist kann die Arbeitsrechtsschutzversicherung daher noch viel später widerrufen werden.
Um die 14-tägige Widerrufsfrist einzuhalten genügt es das Widerrufsschreiben rechtzeitig, das heißt spätestens am letzten Tag der Frist, abzusenden. Sollte es jedoch zu einem Rechtsstreit kommen ist es wichtig den rechtzeitigen Zugang beim Versicherungsunternehmen nachweisen zu können. Daher kann es sinnvoll sein eine Versandmethode mit Nachweis, wie ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht (den Bericht als Nachweis aufbewahren), zu nutzen.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung In bestimmten Fällen kann eine außerordentliche Kündigung der Arbeitsrechtsschutzversicherung erfolgen und zwar, wenn ein ausreichend wichtiger Grund vorliegt oder ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann. Ist dabei keinerlei Frist einzuhalten, spricht man von einer fristlosen Kündigung der Arbeitsrechtsschutzversicherung.
Mögliche Gründe für eine solche außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung sind:
-
Im Falle einer Beitragserhöhung, welche nicht bereits im Vorfeld im Vertrag vereinbart wurde und bei welcher die Leistungen nicht entsprechend erhöht werden oder wenn sich die vereinbarten Leistungen verschlechtern ohne dass es zu einer entsprechenden Reduzierung der Prämien kommt ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
Die Versicherung muss den Versicherungsnehmer in einem solchen Fall mindestens einen Monat im Voraus darüber informieren (siehe § 25 VVG und § 40 Abs. 1 VVG). Sobald der Kunde die Informationen erhalten hat beginnt eine Frist von einem Monat innerhalb derer er außerordentlich kündigen kann.
Wichtig: Die einmonatige Frist beginnt auch zu laufen, wenn das Schreiben im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach des Versicherungsnehmers liegt, unabhängig davon, ob der Kunde darüber Bescheid weiß.
Der Beendigungstermin ist in diesem Fall der Änderungstermin. -
Kommt es zum Wegfall des versicherten Risikos kann meist außerordentlich gekündigt werden (siehe §96 VVG).
Zum Beispiel dann, wenn die Arbeitsrechtsschutzversicherung nur für einen bestimmten Beruf gilt und dieser Beruf aufgegeben wird oder falls in das Ausland ausgewandert wird und die Versicherung dort nicht leistet.
Auch eine Arbeitslosigkeit kann, je nach Vertragsgestaltung, eine vorzeitige Kündigung der Arbeitsrechtsschutzversicherung begründen. -
Sollte es zu einem Schadensfall gekommen sein haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch das Versicherungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht.
Dabei muss eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden, welche beginnt, sobald die Versicherung den Schadensfall reguliert oder eine Regulierung abgelehnt hat (siehe auch §92 VVG). -
Wenn der Versicherte verstorben ist muss umgehend das Versicherungsunternehmen informiert werden. Als Nachweis sollte eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Erbscheins beigefügt werden.
Es ist darüber hinaus sinnvoll sicherzustellen, dass vom Konto des Verstorbenen kein Beitrag mehr abgebucht wird.
Wichtig: Es ist zu beachten, dass bei einer vorzeitigen Beendigung der Arbeitsrechtsschutzversicherung aus einem dieser oder aus anderen Gründen im Kündigungsschreiben der Grund angegeben werden muss und eventuell vorhandene Nachweise in Kopie beigefügt werden sollten.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Im Falle der Beendigung einer Arbeitsrechtsschutzversicherung sollten bestimmte Informationen im Kündigungsschreiben enthalten sein. Dazu gehören:
- Ort und aktuelles Datum
- Name und Adresse des Versicherungsunternehmens und des Versicherungsnehmers
- Es muss unmissverständlich formuliert sein, dass die Arbeitsrechtsschutzversicherung beendet wird. Am besten ist auch der Vertrag genau zu bezeichnen.
- Zur Vermeidung von Verwechslungen ist es sinnvoll, die Versicherungs- oder Vertragsnummer anzugeben.
- Sofern die Versicherung außerordentlich oder sogar fristlos beendet wird ist der Kündigungsgrund anzugeben. Falls Nachweise vorhanden sind sollte eine Kopie dieser beigelegt werden.
- Wird nicht außerordentlich, sondern ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt, dann ist entweder der Beendigungstermin anzugeben oder das Versicherungsunternehmen zu bitten den nächstmöglichen Termin zu ermitteln.
- Aufgrund der DSGVO ist es möglich, eine Löschung personenbezogener Daten zu fordern. Durch diese Forderung werden meist auch zukünftige Werbeversuche verhindert.
- Zusätzlich ist es empfehlenswert um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten um einen weiteren Nachweis zu erhalten.
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und auf einem sicheren Weg verschickt werden, zum Beispiel als Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Senderbericht (der Bericht sollte aufbewahrt werden). So besteht für den Fall eines eventuellen Rechtsstreits ein Nachweis.
Kündigung Arbeitsrechtsschutzversicherung Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei der Arbeitsrechtsschutzversicherung, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Arbeitsrechtsschutzversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse und Nr. Plz. und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der VERTRAGSNAME ArbeitsrechtsschutzversicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich die VERTRAGSNAME Arbeitsrechtsschutzversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin). ( Oder: Auf Grund der angekündigten Preiserhöhung / Reduzierung der Leistungen mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige hiermit die VERTRAGSNAME Arbeitsrechtsschutzversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Oder: Da ich den versicherten Beruf am XX.XX.20XX aufgegeben habe / zum XX.XX.20XX arbeitslos werde kündige ich hiermit die VERTRAGSNAME Arbeitsrechtsschutzversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Anbei findet sich ein entsprechender Nachweis in Kopie. Oder: Da ich zum XX.XX.20XX in das Ausland auswandere kündige ich hiermit die VERTRAGSNAME Arbeitsrechtsschutzversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Als Nachweis findet sich anbei eine Kopie der Abmeldebescheinigung. ) Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin. Meine Versicherungsnummer lautet ARS1234567. Ferner fordere ich hiermit die Löschung aller mich betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO und bitte um eine schriftliche Benachrichtigung über den Abschluss der Löschung. Abschließend ersuche ich um Zusendung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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