Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung der Krankentagegeldversicherung

 
Die Krankentagegeldversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn man aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig ist und nicht arbeiten kann und dadurch ganz oder Teilweise das Einkommen entfällt.

Je nach dem ob es sich um ein Vertrag für Arbeitnehmer, Selbstständige oder Freiberufler handelt gibt es dabei verschiedene Krankentagegeldversicherungstarife und Leistungen.

Zum Beispiel eine Absicherung für die Differenz zwischen dem Einkommen und dem von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlten Krankengeld.

Im Folgenden wird genauer erklärt unter welchen Umständen und wie eine Krankentagegeldversicherung wieder gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.

Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist richtet sich bei der Krankentagegeldversicherung meist nach den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT) und beträgt daher 3 Monaten zum Laufzeitende (siehe auch §11 VVG). In Ausnahmefällen ist auch eine kürzere Frist von zum Beispiel einem Monat vereinbart.

Die Erstlaufzeit der Krankentagegeldversicherung beträgt dagegen üblicherweise 1 bis maximal 2 Jahre. Nur wenn der Vertrag vor dem 01.01.2007 abgeschlossen wurde kann eine längere Laufzeit vereinbart worden sein. Dann gilt jedoch, dass zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich gekündigt werden kann.

Wichtig: Je nach Vertrag ist die Laufzeit und damit das Versicherungsjahr identisch mit dem Kalenderjahr oder nicht. Es kann darüber hinaus auch sein, dass das erste Versicherungsjahr kürzer als ein Kalenderjahr ist. Daher ist es sinnvoll im eigenen Vertrag nachzuprüfen wie dort das Versicherungsjahr definiert wird.

Wird die Krankentagegeldversicherung nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weiteres Jahr.

Wichtig: Um rechtzeitig zu sein muss das Kündigungsschreiben, noch vor der Kündigungsfrist, beim Versicherungsunternehmen ankommen.

Bei den meisten Verträgen gilt, dass in den ersten 3 Jahren auch das Versicherungsunternehmen ordentlich kündigen kann und zwar zum Ende eines jeden Versicherungsjahres unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist (siehe auch §206 VVG). Nur in Ausnahmefällen hat das Versicherungsunternehmen im Vertrag auf dieses Recht verzichtet.

Widerruf bei neueren Verträgen Für den Abschluss der Krankentagegeldversicherung besteht durch §8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ein Widerrufsrecht von mit einer Frist von 14 Tagen.

Tipp: Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde alle vorgeschrieben Unterlagen erhalten hat und ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Sind die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft kann also noch viel länger widerrufen werden.

Durch ein Widerruf gilt der Versicherungsvertrag als ungeschehen und bereits gezahlte Beiträge sind dem Kunde zu erstatten. Für den bereits verstrichen Versicherungszeitraum kann das Unternehmen jedoch anteilig den Beitrag berechnen.

Beim Widerrufsschreiben reicht es wenn dies spätestens am letzten Tag der Widerrufsfrist verschickt wird und erst danach ankommt.

Falls es zu Streitigkeiten kommen sollte muss der Kunde jedoch ein Nachweis haben. Daher kann es sinnvoll sein eine sichere Versandmethode, wie zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht zu nutzen.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Wie bei anderen Versicherungsverträgen kann auch die Krankentagegeldversicherung, sofern ein ausreichend-wichtigen Grund vorliegt oder ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann, vor der Laufzeit und ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist beendet werden.

Eine solche Kündigung wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Falls dabei keinerlei Frist einzuhalten ist wird auch von einer fristlosen Kündigung der Krankentagegeldversicherung gesprochen.

Typische Gründe für eine vorzeitige Kündigung der Krankentagegeldversicherung:

  • Kommt es zu einer Beitragserhöhung ohne, dass dies mit einer entsprechenden Erhöhung der Leistungen verbunden ist oder wenn sich die vereinbarten Leistungen verschlechtern ohne das sich die der Beitrag entsprechend reduziert muss der Versicherungsnehmer mindestens 1 Monat im Voraus informiert werden(siehe §25 VVG und §40 Absatz 1 VVG).

    Sobald der Kunde über die bevorstehenden Änderungen informiert wurde beginnt eine Frist von einem Monat innerhalb welcher er außerordentlich kündigen kann. Je nach Vetrag kann diese Frist auch ausnahmsweise 2 Monate betragen.

    Hinweis: Es reicht für den Beginn der Frist jedoch bereits wenn das Schreiben ungelesen im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach liegt.

    Als Beendigungstermin ist bei dieser Sonderkündigung das Änderungstermin anzugeben.

    Ausnahme: Falls sich der Beitrag auf Grund einer Gefahrerhöhung erhöht kann nur außerordentlich gekündigt werden, wenn die Erhöhung mehr als 10% beträgt (siehe auch §25 VVG).
  • Falls sich der Status des Versicherten ändert zum Beispiel bei einer Aufgabe der Selbstständigkeit, einer Arbeitslosigkeit oder auch beim Eintritt in die Rente kommt es darauf an wie der Vertrag gestaltet ist und zwar ob der Vertrag auch beim neuen Status leisten würde, sofern es einem Versicherungsfall kommt.

    Meist kommt es bei einem Wechsel des Status auch zum Wegfall des versicherten Interesses (siehe §80 VVG), das bedeutet der eigentlich Grund für den Abschluss der Versicherung entfällt. Dann kann die Krankentagegeldversicherung fristlos gekündigt werden.

    Die Pflicht zur Zahlung des Versicherungsbeitrages endet aber erst an dem Datum an welchem das Versicherungsunternehmen informiert wurde. Bereits gezahlte Versicherungsbeiträge sind dem Kunden zu erstatten, abzüglich eines Anteils für den bereits verstrichenen Versicherungszeitraum.

    In jedem Fall ist das Versicherungsunternehmen umgehend über die Änderung zu informieren.

    Tipp: Falls der Versicherungsnehmer erkrankt ist muss diese im Regelfall auch bei einem Wegfall des versicherten Interesses weiter zahlen bis der Versicherungsnehmer gesundet ist oder die vereinbarten Leistungen voll erbracht wurde.
  • Beim Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung, die Familienversicherung, oder die Heilfürsorge (bei Verbeamtung oder Ähnlichem) kann der Versicherungsnehmer bei den meisten Krankentagegeldversicherungen innerhalb von 3 Monaten, nach Eintritt der Versicherungspflicht, rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht kündigen.

    Ist der dreimonatige Zeitraum verstrichen kann der Versicherungsnehmer zum nächsten Monatsende kündigen.

    In jedem Fall sollte dem Versicherungsunternehmen ein Nachweis über den Eintritt der Versicherungspflicht geschickt werden.
  • Sollte der Versicherte verstorben sein ist das Versicherungsunternehmen, von den Hinterbliebenen, umgehend zu informieren. Dabei sollte als Nachweis eine Kopie der Sterbeurkunde beigefügt werden.

Wichtig: Wenn die Krankentagegeldversicherung aus einem der genannten Gründe oder einem Anderem vorzeitig beendet wird ist im Schreiben der Kündigungsgrund zu nennen. Falls Nachweise vorhanden sind ist es Sinnvoll eine Kopie dieser dem Kündigungsschreiben beizulegen.

Folgen der Kündigung Bei einer Kündigung muss das Versicherungsunternehmen nur bis zum Beendigungstermin leisten. Es kann darüber hinaus in manchen Fällen schwer sein eine neue Krankentagegeldversicherung abzuschließen, da dann erneut die Gesundheitsfragen zu beantworten sind und sich unter Umständen einer Untersuchung vorgenommen werden muss.

Falls die Versicherung von Seiten des Versicherungsunternehmens gekündigt wurde ist dies darüber hinaus meist beim nächsten Versicherungsunternehmen im Fragebogen anzugeben und kann ein Ausschlusskriterium sein.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei einer Kündigung der Krankentagegeldversicherung sollten im Schreiben mindestens folgende Inhalte enthalten sein:

  • Ort und aktuelles Datum
  • Name und Anschrift des Versicherungsunternehmens und des Versicherungsnehmers (=Kunde).
  • Im Kündigungsschreiben muss eindeutig formuliert werden, dass der Vertrag gekündigt wird.
  • Es wird entweder zum nächstmöglichen Termin ordentlich gekündigt, das heißt das Versicherungsunternehmen wird angewiesen den Termin zu berechnen oder es wird der genaue Beendigungstermin angegeben.
  • Nur im Falle einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung ist der Kündigungsgrund anzugeben.
  • Es empfiehlt sich auch die Versicherten- beziehungsweise Policen-Nummer anzugeben.
  • Darüber hinaus ist es, auf Grund der DSGVO, möglich eine Löschung der personenbezogenen Daten fordern. Dadurch können meist auch zukünftige Rückwerbeversuche verhindert werden.
  • Die bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Nennung des Beendigungszeitpunktes.


Die Kündigung der Krankentagegeldversicherung hat schriftlich zu erfolgen.

Im Falle eines Postversandes kann es sinnvoll sein, das Schreiben als Einschreiben-Rückschein zu verschicken, damit für einen eventuellen Streitfall ein Nachweis existiert.

Wird per Fax gekündigt sollte das Sendeprotokoll aktiviert sein und als Nachweis aufbewahrt werden.

Kündigung Krankentagegeldversicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei den Krankentagegeldversicherung, ein Schreiben erstellen...

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Kündigungsschreiben Krankentagegeldversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der VERTRAGSNAME Krankentagegeldversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine VERTRAGSNAME Krankentagegeldversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: In Folge der Preiserhöhung / den Leistungsreduzierungen zum XX.XX.20XX kündige ich, meine VERTRAGSNAME Krankentagegeldversicherung, hiermit außerordentlich zum Änderungszeitpunkt.

Oder: Da ich zum XX.XX.20XX Versicherungspflichtig werden / gekündigt wurde / in Rente gehe kündige ich hiermit die VERTRAGSNAME Krankentagegeldversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Anbei finden Sie einen entsprechenden Nachweis.
)

Die Versicherungsnummer lautet: KTG1234567.

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich fordere Sie hiermit auch auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich zu löschen und mich wie vorgeschrieben über den Abschluss der Löschung zu unterrichten.

Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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