Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung der Reiseunfallversicherung

 
Eine Reiseunfallversicherung schützt vor den Kosten bei leichten bis schweren Unfällen, während Reisen. Bei dauerhafter Beeinträchtigung des Versicherungsnehmers (=Kunde) erhält dieser meist auch sogenannte Invaliditätsleistungen, sollte es zum Todesfall gekommen sein wird oftmals eine festgelegte Versicherungssumme an die Angehörigen gezahlt.

Die Reiseunfallversicherung kann, genauso wie weitere Reiseversicherungen, für einzelne Reisen, für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft abgeschlossen werden.

Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann die Reiseunfallversicherung wieder gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gibt.

Kündigungsfrist Eine Reiseunfallversicherung für weniger als 1 Jahr oder für bestimmte Reisen endet im Regelfall automatisch ohne, dass es einer Kündigung bedarf.

Eine dauerhafte Reiseunfallversicherung läuft in der Regel für ein Jahr, in manchen Fällen auch 2 Jahre und verlängert sich automatisch um maximal ein weiteres Jahr falls nicht fristgerecht gekündigt wird.

Die Kündigung muss dabei meist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat erfolgen, es kann jedoch im Versicherungsvertrag oder in den allgemeinen Versicherungsbedingungen eine längere Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten vereinbart sein.

Die ordentliche Kündigung der Versicherung bedeutet nicht, dass Versicherungsschutz verloren geht, sondern es besteht weiterhin, für die aktuelle Laufzeit, der vereinbarte Versicherungsschutz. Das bedeutet falls in der Zeit nach dem Vertragsende ein Schadensfall eintritt das Versicherungsunternehmen verpflichtet ist die Leistungen aus dem Vertrag zu erbringen, wenn der Schadensfall ordnungsgemäß gemeldet wird.

Wichtig: Um die Kündigungsfrist einzuhalten muss das Kündigungsschreiben noch vor dem Fristzeitraum beim Versicherungsunternehmen ankommen. Das Absendedatum zählt also nicht.

Widerruf bei neueren Verträgen Der deutsche Gesetzgeber hat im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmt, dass Verbraucher im Rahmen von §8 Abs. 4 VVG das Recht haben, den Versicherungsvertrag, innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Tipp: Die Widerrufsfrist beginnt dabei erst, wenn der Verbraucher ausreichend über seine Widerrufsmöglichkeit informiert wurde und ihm alle erforderlichen Unterlagen ausgehändigt wurden. Falls der Verbraucher nicht hinreichend informiert worden sein sollte, kann der Vertragsabschluss noch 1 Jahr und 14 Tage lang widerrufen werden.

Sollte das Versicherungsunternehmen bereits vor dem Widerruf die Informationen nachgereicht haben beginnt die Widerrufsfrist ab dem Zeitpunkt der Übergabe.

Ausnahme: Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Reiseunfallversicherung welche eine Laufzeit von weniger als einem Monat haben. So zum Beispiel bei vielen Reiseunfallversicherung für einmalige Reisen.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben muss der Versicherungsnehmer lediglich eine eindeutige Erklärung in schriftlicher Form an den Versicherer senden, ohne das eine Angabe von Gründen erfolgen muss.

Bei einem rechtzeitigem Widerruf entfällt die Prämienzahlungspflicht und bereits gezahlte Prämien muss das Versicherungsunternehmen erstatten. Falls jedoch ausdrücklich einem sofortigen Versicherungsbeginn zugestimmt wurde kann für den bereits verstrichenen Zeitraum anteilig die Prämie verlangt werden.

Um die Reiseunfallversicherung fristgemäß zu widerrufen reicht es aus, wenn das Widerrufschreiben am letzten Tag der Frist abgeschickt wird und ankommt.

Wichtig: Ab dem Widerruf ist der Versicherungsnehmer nicht mehr versichert und die Versicherung muss dem entsprechend nicht mehr zahlen falls es zu einem Versicherungsfall kommt.

Es ist sinnvoll das Widerrufsschreiben mit einer sichere Versandmethode, wie beispielsweise einem Einschreiben-Rückschein oder Fax mit Sendebericht zu verschicken um für einen eventuellen Rechtsstreit ein Nachweis zu haben.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Neben der ordentlichen Kündigung gibt es, je nach Situation, noch die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung, um den Vertrag zu beenden und zwar dann, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt.

Durch eine außerordentliche Kündigung kann die Reiseunfallversicherung vor dem Ende der Laufzeit und ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist beendet werden. Falls dabei keinerlei Frist eingehalten werden muss wird oftmals auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen.

Darüber hinaus wird Versicherten in bestimmten Fällen noch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

Im Folgenden Gründe für eine außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung:

  • Bei einer Beitragserhöhung, oder auch wenn die bei Leistungen reduziert werden ohne eine Prämienreduzierung ist innerhalb eines Monats eine außerordentliche Kündigung, nach §40 VVG, möglich.

    Der Versicherer muss dabei den Kunden im Voraus über die Änderungen und sein Sonderkündigungsrecht informieren.

    Wenn der Kunde die Informationen über sein Sonderkündigungsrecht erhält, beginnt die einmonatige Frist für eine außerordentliche Kündigung zum Änderungstermin.

    Hinweis: Diese Frist kann jedoch auch ohne Kenntnis des Kunden zu laufen beginnen, zum Beispiel wenn die Unterlagen ungelesen im Briefkasten liegen.
  • Es kann auch außerordentlich gekündigt werden, wenn die Prämie aufgrund einer Gefahrerhöhung um mehr als 10% erhöht wurde (siehe §25 VVG).

    Auch hier muss das Versicherungsunternehmen dem Kunden die bevorstehende Prämienanpassung rechtzeitig mitteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, innerhalb von einem Monat die außerordentliche Kündigung auszusprechen.
  • Bei einem Versicherungsfall, auch Schadensfall genannt, kann innerhalb eines Monats nach der Schadensregulierung außerordentlich gekündigt werden (siehe auch §92 VVG).

    Ferner kann bei einem Versicherungsfall eine außerordentliche Kündigung erfolgen, fall der Versicherer nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf die Schadensregulierung reagiert oder diese verweigert.

Wichtig: Bei einer vorzeitigen Kündigung der Reiseunfallversicherung ist es wichtig, im Schreiben, den Kündigungsgrund anzugeben und nach Möglichkeit Nachweise, in Kopie, beizufügen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei der Kündigung der Reiseunfallversicherung sollten folgende Angaben im Kündigungsschreiben enthalten sein um eine reibungslose Kündigung der Versicherung zu gewährleisten.

  • Anschrift und Name des Versicherungsunternehmen und des Versicherungsnehmers.
  • Es muss eindeutig gesagt werden, dass gekündigt wird. Dabei ist es gut auch die Versicherung möglichst genau zu benennen.
  • Die Versicherungsscheinnummer
  • Ein Beendigungstermin oder die Kündigung zum nächstmöglichen Termin (dann berechnet der Anbieter den Termin).
  • Der Kündigungsgrund muss nur angegeben werden, sofern die Versicherung außerordentlich oder sogar fristlos beendet wird.
  • Die DSGVO gewährt jedem das Recht auf Löschung seiner personenbezogenen Daten. Eine solche kann, wenn zusammen mit der Kündigung gefordert, auch lästiger Rückwerbeversuche verhindern.
  • Außerdem ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungsdatums zu bitten um einen zusätzlichen Nachweis zu haben.

Das Kündigungsschreiben sollte mit einem sicheren Versandweg versandt werden, um im Falle eines Rechtsstreits den rechtzeitigen Empfang des Schreibens nachweisen zu können.

Ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht ist eine gute Möglichkeit, um einen Nachweis zu erhalten.

Kündigung Reiseunfallversicherung Muster


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Kündigungsschreiben Reiseunfallversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Reiseunfallversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die VERTRAGSNAME Reiseunfallversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX (Oder: nächstmöglichen Termin).

(
Oder sofern zutreffend: mit diesem Schreiben kündige ich die VERTRAGSNAME Reiseunfallversicherung, auf Grund der angekündigten Beitragserhöhung / Leistungsreduzierung, außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: In Folge des Schadensfalles vom XX.XX.20XX kündige ich hiermit die VERTRAGSNAME Reiseunfallversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.
)

Die Versicherungsnummer lautet: RU1234567.

Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mir den Abschluss der Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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