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Kündigung der Zahnzusatzversicherung
Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Zahnzusatzversicherung in der Regel zwischen ein und maximal drei Monate betragen. Mehr als 3 Monate sind nicht zulässig. Die Kündigung muss dabei so rechtzeitig beim Versicherungsunternehmen ankommen, dass die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
In vielen Fällen ist jedoch eine sogenannte Mindestlaufzeit vereinbart, zumeist 1 bis 2 Jahre. Die Versicherung muss in diesem Fall zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist wird also, ab dem Laufzeitende, rückwärts gezählt.
Wird nicht rechtzeitig vor Ablauf dieser Laufzeit gekündigt so verlängert sich die Zahnzusatzversicherung um eine weitere Laufzeit, höchstens jedoch um ein Jahr.
Der eigene Versicherungsvertrag und die erhaltenen Versicherungsbedingungen geben Auskunft über die Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen und das Ende des Versicherungsjahres.
Widerruf kurz nach Versicherungsabschluss Bei einer Zahnzusatzversicherung besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das Widerrufsrecht ist dabei sowohl im BGB §§312 d I 1, 355 I 2 BGB, als auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in §§8 und 48c geregelt.
Durch einen rechtzeitigen Widerruf gilt der Versicherungsvertrag als nicht abgeschlossen und bereits gezahlte Prämien werden erstattet. Es kann jedoch für bereits entstandene Kosten etwas von der Erstattung abgezogen werden.
Die Frist für den Widerruf beginnt ab dem Termin an dem einem Versicherungsschein (Police) zugegangen ist. Um die Frist einzuhalten reicht es aus das Widerrufsschreiben vor dem Ende der Frist zu verschicken. Es muss dabei kein Grund angeben werden.
Ausnahme:
Selbst wenn dies zutreffen sollte besteht dennoch ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, welche es dem Versicherten erlaubt vom Vertrag zurücktreten. Eine Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts hat fast dieselben Folgen. Der größte Unterschied ist das einem dann immer Anteilig die Versicherungsprämie in Rechnung gestellt wird.
Tipp: Hat das Versicherungsunternehmen nicht oder nicht richtig und schriftlich auf das Widerrufsrecht hingewiesen, kann der Versicherte innerhalb von 4 Wochen nach Zahlung der ersten Prämie den Widerruf oder ein Rücktritt erklären. In der Regel lässt das Versicherungsunternehmen den Kunden eine solche Erklärung unterschreiben.
Hat das Unternehmen den Versicherten fehlerhaft oder unzulässig über seine Rechte belehrt oder nicht alle vorgeschriebenen Verbraucherinformationen ausgehändigt, so kann die Versicherung bis zu 1 Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags widerrufen oder ein Rücktritt erklärt werden.
Es kommt öfter vor das die Versicherung ungenaue oder sogar fehlerhafte Angaben gemacht hat, daher kann es sich lohnen den Vertrag vom Verbraucherschutz oder einem Anwalt prüfen zu lassen.
»Ein Musterschreiben und weitere Informationen zum Widerruf
Fristlose außerordentliche Kündigung Bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen, die es einem nicht zumutbar machen die Zahnzusatzversicherung fortzusetzen, besteht ein Recht auf eine fristlose außerordentliche Kündigung. Der Grund muss dabei ausreichend und beweisbar sein
Wie bei allen anderen Versicherungen gibt es auch bei Zahnzusatzversicherungen ein Sonderkündigungsrecht. Daher sollte, im Zweifelsfall, im erhaltenen Vertrag und den Versicherungsbedingungen nachgeschaut werden ob es zusätzliche Möglichkeiten für die vorzeitige Vertragsbeendigung gibt.
Bei manchen Versicherungen kann der Vertrag auch für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei gestellt oder ruhengelassen werden um ihn zu einem günstigeren Zeitpunkt mit den selben Konditionen fortzusetzen.
Im Folgenden die wichtigsten Kündigungsgründe bei Zahnzusatzversicherungen.
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Im Falle einer Beitragserhöhung oder, wenn eine Verminderung der Leistungen der Versicherung angekündigt wird, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem oder in vielen Verträgen auch zwei Monaten (nach VVG).
Die Frist beginnt dabei mit dem Termin an dem einen Informationen zugegangen sind. Für den sogenannten Zugang reicht jedoch schon aus, dass ein Schreiben ungelesen im Briefkasten liegt.
Als Kündigungstermin ist dabei der Zeitpunkt der Beitragserhöhung, beziehungsweise der Leistungsanpassung, zu wählen. -
Da die Zahnzusatzversicherung eine personengebunden Versicherung ist endet diese beim Versterben des Versicherten automatisch und muss nicht extra gekündigt werden.
Um weiteren Aufwand zu vermeiden empfiehlt es sich jedoch die Versicherung schriftlich zu informieren und dem Schreiben eine Kopie der Sterbeurkunde beizufügen.
»Weiteres rund um die Kündigung von Verträgen im Todesfall
Falls eine außerordentliche Kündigung angestrebt wird sollte der Grund im Schreiben genannt werden und falls Belege vorhanden sind so sind diese, in Kopie, anzufügen.
Versand und Inhalt des Schreibens Im Kündigungsschreiben sollte der Name und die Adresse des Versicherungsnehmers und die Versicherungs- bzw. Policennummer enthalten sein, sowie der Name und die Anschrift des Versicherungsunternehmens.
br> Ferner muss die Kündigung oder der Widerruf eindeutig ausgesprochen werden. Dabei wird entweder ein genauer Kündigungstermin angegeben oder es wird das Versicherungsunternehmen, mit der Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt", gebeten den Termin zu berechnen.
Ein Kündigungsgrund muss nur bei einer Sonderkündigung oder bei einer Kündigung aus einem wichtigen Grund genannt werden.
Wichtig: Um belegen zu können das die Kündigung rechtzeitig verschickt wurde, falls dies vom Versicherungsunternehmen bestritten wird, sollte das Schreiben am besten per Einschreiben-Rückschein verschickt werden.
Kündigung Zahnzusatzversicherung Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Zahnzusatzversicherung, ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Zahnzusatzversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsgesellschaft Strasse und Nr. Plz. und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung der ZahnzusatzversicherungSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Zahnzusatzversicherung XY, mit der Policennummer Z123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Wegen der Prämienerhöhung / der Änderung der Versicherungsbedingungen zum XX.XX.20XX kündige ich, meine Zahnzusatzversicherung XY, hiermit außerordentlich zum Änderungszeitpunkt. Die Nummer meiner Versicherungspolice lautet: Z123456. ) Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermines aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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