Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung des EWE-Vertrages

 
Der Anbieter EWE bietet, als EWE Energie und EWE Tel, verschiedene Strom-, Gas-, DSL- und Internet-Tarife. Je nach abgeschlossenen Tarif gibt es verschiedene Kündigungsregelungen und Möglichkeiten.

Im Folgenden wird genauer erklärt wann und wie die verschiedenen Tarife wieder gekündigt werden können und was dabei beachtet werden sollte.

Kündigungsfrist Bei einem Strom-Tarif der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist maximal 2 Wochen. Die weiteren Stromtarife haben meist eine Erstlaufzeit von zwölf bis maximal vierundzwanzig Monaten und können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, zum Laufzeitende, gekündigt werden.

Nach Ablauf der Restlaufzeit kann bei neueren Stromverträgen jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bei Altverträgen kann es sein, dass sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängert und zum Laufende gekündigt werden muss.

Bei Gasverträgen ist eine Kündigungsfrist von einem Monat zum aufzeigende einzuhalten Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit gekündigt werden.

Es sei den es handelt sich um einen Altvertrag oder es wurde beim Vertragsabschluss abweichendes vereinbart. eine automatische Vertragsverlängerung kann jedoch maximal ein Jahr betragen.

Die Internet-Tarife beziehungsweise DSL-Tarife haben meist eine Restlaufzeit von 24 Monaten und müssen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.

Sie verlängern sich anschließend automatisch auf unbestimmte Zeit und können dann mit einer Frist von einem Monat jederzeit gekündigt werden.

Im Vertrag, insbesondere bei Altverträgen, kann jedoch auch eine automatische Laufzeitverlängerung von bis zu einem Jahr vereinbart worden sein.

Gebuchte Zusatzoptionen haben in der Regel nur eine Laufzeit von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss beim Anbietern noch vor Ablauf der Kündigungsfrist ankommen um rechtsseitig zu sein.

Hinweis: Falls mit dem Vertrag zusammen ein Gerät zugeschickt wurde kann des sein dass dieses zurückgegeben werden muss.



Widerruf bei neueren Verträgen Sofern der Vertrag von einer Privatperson, über das Internet, Telefon, an der Haustür oder auch per Mail abgeschlossen, wurde gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Durch dieses hat der Kunde die Möglichkeit den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Abschluss zu widerrufen.

Durch ein rechtzeitigen Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und bereits gezahlte Leistungen sind dem Kunden zu erstatten. Nur falls bereits etwas verbraucht beziehungsweise genutzt oder geliefert wurde ist anteilig führ diese Leistungen etwas zu zahlen.

Das Widerufsschreiben muss dabei spätestens am letzten Tag der 14-tägigen Widerrufsfrist verschickt werden. Hier ist also anders als bei einer Kündigung der Poststempel ausreichend. Wichtig ist jedoch dass das Schreiben nachweislich dem Anbieter zugeht.

Daher kann es sinnvoll sein eine sichere Versandmethode, wie zum Beispiel das Einschreiben-Rückschein oder das Fax mit Sendebericht zu nutzen.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Wenn ein besonderswichtiger Grund vorliegt der einem die weitere Fortführung des Vertrages unzumutbar macht kann der Vertrag auch ohne die Einhaltung der normalen Laufzeit und Kündigungsfrist beendet werden.

Dies wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Wenn dabei keinerlei Frist einzuhalten ist kann noch von einer fristlosen Kündigung geredet werden.

Gleiches auch fall ein vertraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

Im folgenden typische Gründe für eine außerordentliche Kündigung:

  • Wenn der Wohnort gewechselt (Umzug) wird kann ein Vertrag Mitte eine Frist von sechs Wochen außerordentlich gekündigt werden, sofern am neuen Wohnort nicht zu den Gleichen Konditionen geliefert werden kann. Gleiches gilt natürlich auch in dem Falle einer Auswanderung.

    Bei der Kündigung muss wenn möglich die zukünftige Anschrift angegeben werden. Es kann auch sein dass eine Meldebescheinigung des neuen Wohnortes verlangt wird.
  • Im Falle einer Preiserhöhung kann der Kunde bis zum Änderungstermin ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, das heißt fristlos kündigen. Der Anbieter wird den Kunde im Regelfall im Voraus über die Änderung benachrichtigen
  • Falls sich die allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) ändern so wird der Kunde mindestens einen Monat im voraus informiert. Der Kunde kann anschließend fristlos zum Änderungstermin kündigen.

    Falls die elektronische Kommunikation aktiviert ist kann dies jedoch auch durch eine E-Mail erfolgen.

    Wird den Änderungen nicht innerhalb von einem Monat widersprochen oder gekündigt so gelten diese als akzeptiert.
  • Wenn die Vertrag vereinbarten Leistungen nicht oder ständig nicht ausreichend erbracht werden muss der Anbieter in Regelfall zuerst schriftlich ermahnt werden. Dabei ist auch eine ausreichende Frist zu setzen innerhalb dieser, die Probleme auch Mängel genannt, zu beheben hat. Erfolgt daraufhin keine Besserung kann fristlos gekündigt werden.

    »Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service

    Tipp: Bei Telekommunikationsverträgen kann der Kunde, aufgrund der aktuellen Gesetzeslage, in vielen Fällen eine kleine Entschädigung (ab Ausfällen von mehr als 3 Tagen) verlangen.

    »Mehr zu den neuen Kündigungsmöglichkeiten bei Telekommunikationsverträgen

Wichtig: Im Kündigungsschreiben in in einem solchen Fall die der Kündigungsgrund zu nennen. Falls Nachweise vorhanden sind sollten diese, in Kopie, beiliegen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Das Schreiben sollte mindestens Folgendes beinhalten:

  • Ort und Datum
  • Name und Anschrift des im Vertrag genannten Vertragspartners
  • Eigener Name und Anschrift
  • In der Kündigung muss eindeutig erkennbar sein dass der Vertrag gekündigt wird. Sofern mehrere Verträge mit dem Anbieter bestehen, so muss zusätzlich unbedingt ersichtlich werden um welchen der Verträge es sich handelt.
  • Ferner ist ein Beendigungstermin zu nennen oder alternativ der Anbieter angewiesen werden den Termin zu berechnen. Formulierung: "zum nächstmöglichen Termin".
  • Falls der Vertrag außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt wird so muss auch der Kündigungsgrund angegeben werden. Nachweise sollten als Kopie beigefügt werden.
  • Auch kann, auf Grund der DSGVO, die Löschung der personenbezogenen Daten verlangt werden.
  • Letztendlich ist es auch sinnvoll im Schreiben um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.


Um für einen eventuellen Streit, nach der Kündigung, einen Nachweis zu haben sollte der Versand möglichst auf einem sicheren Wege erfolgen.

Zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder Fax mit Sendebericht (dieser ist als Nachweis aufzubewahren).

Kündigungsadresse Die Kündigungsadresse lautet für Strom- und Gasverträge:

EWE VERTRIEB GmbH
Cloppenburger Str. 310
26133 Oldenburg

Fax: 0800 / 393 2222

Für Internet- und andere Telekommunikationsverträge:

EWE TEL GmbH
Cloppenburger Straße 310
26133 Oldenburg

Fax: 0800 / 3932222

Kündigung EWE-Vertrag Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der EWE-Vertrag, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben EWE-Vertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
EWE VERTRIEB GmbH oder EWE TEL GmbH
Cloppenburger Str. 310
26133 Oldenburg
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Strom-/Gas-/Internetvertrages bei EWE


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Strom-/Gas-/Internetvertrages bei EWE fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Falls zutreffend: Auf mein Grund meines Umzuges nach XY und da sind dort nicht zu den bisherigen Konditionen liefern können kündige ich, den Strom-/Gas-/Internetvertrages bei EWE, außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Anbei finden sie eine Kopie der Meldebescheinigung meines neuen Wohnortes.

Oder: Infolge der angekündigten Preiserhöhung / den angekündigten Bedingungsänderungen kündige ich, den Strom-/Gas-/Internetvertrages bei EWE, hiermit außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: Wie Ihnen bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich, den Strom-/Gas-/Internetvertrages bei EWE, hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.
)

Die Vertragsnummer lautet: EWE123456.

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Eventuell gebuchte Zusatzoptionen kündige ich zum nächstmöglichen Termin.)

(Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mir die durchgeführte Löschung, gemäß DSGVO, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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