Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung des Fechtvereins

 
Die elegante Sportart Fechten kann sowohl in einzelnen Kursen bei verschiedenen Anbietern, als auch ordentlich in einem Fechtverein ausgeübt werden. Wenn sich beim Betreiber um ein Fechtverein handelt, so gilt für die Vereinsmitgliedschaft die Vereinssatzung und damit und damit auch spezielle rechtliche Bedingungen die beachtet werden müssen.

Im Folgenden finden sich daher ausführliche Informationen und eine Vorlage um den Fechtverein ordentlich oder fristlos zu kündigen und genaueres dazu was es zu beachten gilt.

Kündigungsfrist In den Fechtvereinen gibt es individuelle und abweichende vertragliche Konstellationen, sodass jeder Vertrag und die Vereinssatzung exakt geprüft werden sollten. Üblicherweise kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals oder eines Vereinsjahres gekündigt werden.

In einigen Vereinen ist eine Mitgliedschaft nur per 31.12. zu kündigen. Aufgrund des offiziellen Saisonendes, für professionelle Fecht, am 31.07. kann der Fechter parallel in zwei Vereinen Mitglied sein, allerdings nur für einen Verein fechten.

In den offiziellen Wettbewerben und gemäß dem Deutschen Fechter-Bund gibt es innerhalb Deutschlands mit dem 31.07. in jedem Jahr als Saisonende einen fixen Wechseltermin. Der Wechsel muss spätestens vier Wochen vor dem 31.07. des jeweiligen Jahres gegenüber dem alten Verein schriftlich mitgeteilt werden, sodass ab 01.08. in dem neuen Verein gestartet werden kann.

Ausnahme: Der Verein, welcher verlassen werden soll, kann den Wechsel verweigern, wenn es noch rückständige finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Verein geben sollte. Sind alle Beiträge gemäß der Satzung beglichen, kann der Wechsel erfolgen, andernfalls kann durch den abgebenden Verein widersprochen werden.

Soll der Wechsel außerhalb der Frist erfolgen, kann eine Wechselsperre von drei Monaten in Kraft treten. In diesem Zeitraum kann der Fechter nicht an amtlichen Einzel- und Mannschaftswettbewerben teilnehmen.

Die Frist beginnt dann frühestens mit der Begleichung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem alten Verein, insofern die Wechselsperre aufgrund offener Posten erfolgen sollte.

Widerruf bei neueren Verträgen Bei einem Fechtverein besteht nur ein Widerrufsrecht, wenn dieses in der Vereinssatzung festgelegt wurde, denn das Widerrufsrecht des BGB gilt für Vereine nicht. Daher ist zuerst dort nachzuschlagen.

Viele Fechtvereine bieten Probezeiten ohne Kosten zu Beginn eines Vertragsverhältnisses an, sodass teilweise ein längerer Probezeitraum ohne Kosten bzw. mit sofortiger Kündigungsmöglichkeit besteht. Diese Regelung findet sich, falls vorhanden, ebenfalls in der Vereinssatzung oder im Aufnahmevertrag.

Ein Widerruf wäre grundsätzlich schriftlich an die Geschäftsadresse bzw. Adresse des Vereins zu übersenden. Alternativ auch per Mail möglich, insofern eine konkrete Adresse vorhanden ist und dieses Medium als Möglichkeit zum Kontakt mit dem Verein existiert.

Erfolgt der Versand per Fax ist ein Sendebericht als Nachweis über den Versand des Schreibens empfehlenswert. Sollte es im Nachgang zu Missverständnissen bzw. Unklarheiten kommen, kann durch die Nachweismöglichkeit vorgebeugt werden.

Inhaltlich müsste in einem Widerrufsschreiben eine eindeutige Willenserklärung bzgl. des Widerrufs durch den jeweiligen Vertragspartner enthalten sein. Bei einem Widerruf ist generell keine Begründung erforderlich.

Wenn eine Widerrufsmöglichkeit besteht erstattet der Fechtverein üblicherweise alle geleisteten Zahlungen unverzüglich bzw. spätestens innerhalb von vierzehn Tagen an den Nutzer.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine fristlose Kündigung ist erst dann möglich, wenn ein wichtiger Grund eine Fortsetzung des Vertrages für den Vertragspartner unzumutbar macht. Bei Vereinen ist jedoch auch diese Kündigungsmöglichkeit eingeschränkt, wenn das Mitglied beim Verein ein Mitbestimmungsrecht hat.

Wichtige Gründe können sein:

  • Falls das Mitglied auf Grund einer chronischen Erkrankung nicht mehr das Angebot des Vereins nutzen kann, sollte fristlos gekündigt werden und dabei als Nachweis ein Attest des Arztes beigefügt werden.

    Besonders falls die Erkrankung oder die Sportunfähigkeit nur vorübergehend ist, zum Beispiel bei einer Schwangerschaft, wird eine vorzeitige Kündigung üblicherweise abgelehnt. Es kann jedoch sein, dass für den nicht nutzbaren Zeitraum keine Beiträge gezahlt werden müssen.
  • Im Falle eines Umzuges oder einer Auswanderung besteht bei einem Verein oftmals nur eine Kündigungsmöglichkeit, wenn diese in der Vereinssatzung genannt wird.

    Es empfiehlt sich dennoch in einem solchen Fall eine außerordentliche Kündigung zu versuchen und dabei als Nachweis eine Kopie der Anmeldung am neuen Wohnort, beziehungsweise der Abmeldung aus Deutschland, beizufügen.

    Viele Vereine sind in einem solchen Fall sehr Kulant.
  • Kommt es zu einem gravierenden und nachweisbarem Fehlverhalten der Vereinsleitung oder wenn das Vertrauensverhältnis unwiderruflich zerrüttet ist, kann ebenfalls eine außerordentliche Kündigung versucht werden.

    Wichtig: Diese Behauptungen müssen mit Belegen nachweisbar sein. Daher sollten alle Punkte und ggf. vorhandene Gespräche aus dem Gedächtnis genaustens protokolliert werden.
  • Beim Tod des Mitglieds können die Erben kündigen. Oftmals endet die Mitgliedschaft auch automatisch mit dem Versterben des Mitgliedes, jedoch muss auch dann der Verein informiert werden.

    In diesem Fall ist zusätzlich zum Kündigungsschreiben eine Kopie des Erbscheins anzufügen. Diese Kündigung sollte schnellst möglich ausgesprochen werden.

Wichtig: Wenn der Vertrag wie zuvor genannt vorzeitig beendet werden soll, so ist im Kündigungsschreiben der Grund zu nennen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung des Fechtvereins muss im Regelfall schriftlich erfolgen. Inhaltlich muss die Kündigung die Willenserklärung über die Kündigung selbst mit dem gewünschten Austrittsdatum enthalten. Statt eines genauen Datums kann auch "zum nächstmöglichen Termin" geschrieben werden, dann wird das Datum vom Fechtverein berechnet.

schriftliche Empfangsbestätigung abgegeben werden. Bei einem Fax sollte der Sendebericht aufbewahrt werden.

Je nach den vertraglichen Gegebenheiten kann auch eine Kündigung per E-Mail oder über ein Online-Formular möglich sein, dann ist jedoch nur ein Nachweis vorhanden, wenn der Verein einem die Kündigung schriftlich bestätigt.

Zu empfehlen ist auch die Bitte nach einer Kündigungsbestätigung und der Versand per Einschreiben-Rückschein.

Zu empfehlen ist auch die Bitte nach einer Kündigungsbestätigung und der Versand per Einschreiben.

Kündigung Fechtverein Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Fechtvereins, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Fechtverein Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Name des Fechtvereins
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meiner Mitgliedschaft im Fechtverein


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im Fechtverein VEREINSNAME, mit der Mitgliedsnummer F123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder: Da ich am XX.XX.20XX chronischen Erkrankt bin kündige ich meine Mitgliedschaft im Fechtverein VEREINSNAME außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis findet sich anbei ein Attest des behandelnden Arztes. Die Mitgliedsnummer lautet F123456.

Oder: Da ich am XX.XX.20XX nach XY umgezogen bin und daher das Angebot des Fechtvereins VEREINSNAME nicht mehr besuchen kann kündige ich hiermit außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis findet sich anbei eine Kopie meiner Meldebescheinigung des neuen Wohnortes. Die Mitgliedsnummer lautet F123456.
)

Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin.

Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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