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Kündigung des Hausnotrufs
Darüber hinaus bieten zahlreiche Firmen aber auch zusätzliche Serviceleistungen, wie die Erinnerung an die Medikamenteneinnahme, Essensservice, Weckdienst, sowie auch weitere Sicherheitsleistungen wie Einbruch- und Feuermelder, an.
Je nachdem ob es sich nur um einen reinen Hausnotruf handelt oder auch weitere Dienstleistungen damit verbunden sind, sind die Kündigungsmöglichkeiten unterschiedlich.
Im Folgenden wird daher auf die wichtigsten Punkte bei einer Kündigung der unterschiedlichsten Hausnotrufangebote eingegangen.
Kündigungsfristen Die meisten Angebote sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, was zur Folge hat, dass jederzeit gekündigt werden darf. Die Kündigungsfrist wird dann vom aktuellen Datum gezählt.
Sollen zum Angebot weitere Geräte wie zum Beispiel ein Tablet gehören sind auch Mindestlaufzeiten von 1 bis 2 Jahren üblich. Sollte eine Laufzeit vereinbart sein ist die Kündigungsfrist immer zum Laufzeitende zu zählen.
Verlängerung: Nachdem Ende einer eventuellen Erstlaufzeit darf sich der Vertrag maximal um ein weiteres Jahr verlängern oder er geht in ein Vertrag ohne bestimmte Laufzeit über.
Die Kündigungsfrist seriöser Anbieter beträgt von 14-Tagen bis 4 Wochen zum Monatsende. Da es sich beim Hausnotrufservice, nach dem BGB, um ein Dauerschuldverhältnis mit wiederkehrender Leistungserbringung handelt kann die Kündigungsfrist maximal 3 Monate betragen.
Wichtig: Die Kündigung muss so rechtzeitig beim Anbieter ankommen, dass mindestens noch so viel Zeit ist wie der Zeitraum der Kündigungsfrist.
Wichtig: Die üblicherweise geliehenen Geräte sind in der Regel so schnell wie möglich zurückzugeben, da ansonsten weitere Gebühren fällig werden können.
Abschalte Gebühr? Bei einigen Anbietern wird eine Abschaltegebühr verlangt. Urteile, zu ähnlichen Regelungen für andere Verbraucherverträge, zeigen jedoch, dass dies nicht zulässig ist, denn Verbraucher müssen nicht damit rechnen bei einer ordnungsgemäßen Kündigung mit weiteren Gebühren belastet zu werden. Die Kosten für die Abschaltung müssen schon im Vertrag beinhaltet sein, da die Kündigung ein normaler Bestandteil eines Servicevertrages ist.
Es ist jedoch denkbar das der Anbieter dennoch auf den Gebühren besteht und eventuell vor Gericht geklärt werden müsste ob die Regelung unzulässig ist. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, so wird am besten diese im Vorfelde um Rat gefragt.
Wurde die gerade erst abgeschlossen? Widerruf Wurde der Vertrag über den Hausnotrufservice an der Haustür, im Internet, am Telefon oder per Post abgeschlossen, so kann er in den ersten 14-Tagen widerrufen werden.
Gezählt wird diese Frist ab dem Tage des Vertragsabschlusses, sofern der Kunde dabei auch ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert wurde, falls nicht beginnt diese Frist erst wenn der Kunde informiert wurde. Geschieht dies nicht kann der Widerruf spätestens nach 12 Monate und 14 Tagen erfolgen (Art. 246 a EGBGB).
Um die Frist einzuhalten reicht es wenn der Widerspruch noch am letzten Tag der Frist abgeschickt wird (beim Versand per Post gilt der Poststempel).
Durch ein gültigen Widerruf gilt der Vertrag als nicht angeschlossen und bereits gezahlte Gebühren sind dem Kunden zu erstatten. Von der Erstattung können jedoch bereits entstandene Kosten abgezogen werden (z.B. für die Installation des Systems).
»Mehr zum Thema Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Fristlose bzw. außerordentliche Kündigung Eine außerordentliche Kündigung (§314 BGB) ist immer dann möglich, wenn es einen besonderen Grund für diese gibt. Der Grund muss jedoch auch ausreichend sein.
Hier einige denkbare Gründe bei einem Hausnotruf:
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Bei Problemen, wie Störungen oder ständigen Fehlalarmen, muss der Anbieter schriftlich ermahnt werden und dabei eine ausreichende Frist gesetzt werden, innerhalb jener, die Probleme abzustellen sind.
Erfolgt auch nachdem Ablauf dieser Frist keine Besserung kann der Vertrag in der Regel fristlos gekündigt werden.
»Muster einer solchen Ermahnung und weitere Informationen -
Bei einer Gebührenerhöhung benachrichtigt der Anbieter üblicherweise den Kunden 4 Wochen vorher und dieser kann dann mit einer 2-4-wöchigen Frist zu dem Termin kündigen, an welchem die Änderungen wirksam werden.
Sollte es zu einer unangekündigten Änderung kommen oder die Leistungen nachteilig verschlechtern muss diesem unverzüglich schriftlich widersprochen werden, damit die alten Bedingungen weiter gelten. Der Anbieter kann dann jedoch oftmals von sich aus kündigen. -
Im Falle eines Umzug an einen Ort wo der Anbieter nicht leisten kann ist es möglicherweise zulässig den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Jedoch kommt es dabei auf den Einzelfall an so würde, vor Gericht, betrachtet werden ob die Gebühren eine erhebliche Belastung für den Kunden sind.
Daher ist auf die Kulanz des Anbieters zu hoffen und es sollte auch immer zusätzlich hilfsweise zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden. -
Im Todesfall ist die Rechtslage, bei Verträgen über ein Hausnotrufservice, nicht eindeutig. Zum einen kann ein solcher Vertrag als „höchstpersönlicher Vertrag" angesehen werden, welches zur Folge hat das er mit dem Tod des Kunden automatisch endet. Zum Anderen könnte aber auch angenommen werden, das der Vertrag von den Erben weiter genutzt werden kann und daher weiterläuft.
Es empfiehlt sich daher unverzüglich zu kündigen. Viele Anbieter erlauben im Vertrag oder den AGB eine außerordentliche Kündigung unter Vorlage der Sterbeurkunde. Es kann aber auch vorkommen, dass der Erbschein für die Kündigung erforderlich ist.
»Mehr dazu welche Verträge beim Versterben gekündigt werden müssen
Hinweis:Wird außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt so sollte der Grund unbedingt im Kündigungsschreiben genannt werden und eventuell vorhandene Nachweise sollten (in Kopie) angefügt werden.
Tipps falls eine Kündigung erst in längerer Zeit möglich ist Es gibt zwei Möglichkeiten um die Belastung durch die Kosten des Hausnotrufs zu senken. Erstens kann, sofern der Anbieter bei der Pflegeversicherung anerkannt ist, die Pflegekasse informiert werden und es werden einem monatliche Mietkosten bis ca. 18 Euro erstattet und auch die Installationskosten bis 10 Euro.
Zweitens: Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. September 2015 (VI R 18/14) sind die Kosten für den Hausnotruf als Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen zu behandeln und können daher §35a Abs. 2 Satz 1 EStG von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, so das falls Steuern zu zahlen sind etwas eingespart werden kann.
Inhalt des Schreibens und Versand Im Schreiben ist der vollständigen Namen, die Anschrift sowie am besten die Nummer des Vertrages zu nennen.
Zudem ist anzugeben ob ordentlich (mit Einhaltung der Frist) oder außerordentlich gekündigt werden soll.
Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte unbedingt auch der Grund der Kündigung aufgeführt sein und falls ein Nachweis vorhanden ist so ist dieser als Kopie beizulegen.
Außerdem empfiehlt es sich den Anbieter des Hausnotrufs zu bitten, dass dieser einem eine Kündigungsbestätigung zukommen lässt.
Versand: Soll das Schreiben per Post geschickt werden, empfiehlt sich ein Einschreiben-Rückschein, denn dann ist dokumentiert, dass die Kündigung eingegangen ist und auch wann diese angekommen ist.
Bei einem Fax sollte unbedingt die Sendebestätigung aufbewahrt werden.
Wichtig: Bei Verträgen die vor dem ersten Oktober 2016 abgeschlossen wurden kann es sein das der Anbieter im Vertrag oder den AGBs zwingend eine Kündigung die Schriftform vorgibt, dann müsste unbedingt per Post gekündigt werden.
Kündigung des Hausnotrufs Muster
»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für den Hausnotruf, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Hausnotruf Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Anbieter/Firma Strasse und Nr. Plz und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des HausnotrufservicesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den VERTRAGSNAME-Vertrag ordentlich zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund der von Ihnen angekündigten Gebührenerhöhung zum XX.XX.20XX kündige ich den VERTRAGSNAME-Vertrag außerordentlich zum Änderungstermin. Oder: Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass Frau/Herr VORNAME NACHNAME am XX.XX.20XX verstorben ist. Anbei findet sich die Sterbeurkunde/der Erbschein (in Kopie). Wir kündigen daher hiermit den VERTRAGSNAME-Vertrag zum nächstmöglichen Termin außerordentlich. ) Die Vertragsnummer lautet: H123456 Sollten bei Ihnen noch weitere Leistungen abgeschlossen so werden diese ebenfalls zum selbigen Termin gekündigt. Hilfsweise wird hiermit eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erklärt. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermines zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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