Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung des Immobilienrechtsschutz

 
Die Immobilienrechtschutzversicherung bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Immobilien wie Wohnungen, Häuser oder Grundstücke und zahlt üblicherweise zum Beispiel den Rechtsbeistand bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, zum Beispiel wegen Mietrückständen oder Reparaturen, im Falle einer Eigenbedarfskündigung oder auch bei Streitigkeiten mit den Nachbarn.

Streitigkeiten, welche auf Grund vorsätzlichen Fehlverhaltens des Versicherungsnehmers entstehen, werden in der Regel von der Versicherung ausgeschlossen.

Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann die Immobilienrechtsschutzversicherung wieder gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Die ordentliche Kündigung der Immobilienrechtschutzversicherung zum Ende der Vertragslaufzeit und unter Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen.

In der Regel beträgt die Erstlaufzeit, der Immobilienrechtschutzversicherung, ein bis zwei Jahre und der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr sofern der Versicherungsnehmer nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigt.

Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Es gibt jedoch Anbieter, die eine Frist von bis zu drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit vereinbaren.

Hinweis: Es ist wichtig zu beachten, dass die Kündigung noch vor der Kündigungsfrist eingehen muss, um rechtzeitig zu sein, andernfalls verlängert sich die Immobilienrechtschutzversicherung automatisch um ein eine weitere Laufzeit von meist einem Jahr.

Wenn die Versicherungslaufzeit beispielsweise am 31. Dezember endet muss die Kündigung bei einer Kündigungsfrist von einem Monat bis spätestens zum 30. November eingegangen sein. Sollte der 30. November jedoch kein Werktag sein, muss die Kündigung an einem Werktag davor eingehen.

Widerruf bei neueren Verträgen Die Widerrufsfrist beträgt bei einer Immobilienrechtschutzversicherung, durch §8 VVG geregelt, 14 Tage.

Durch die Ausübung des Widerrufsrechts wird der Abschluss der Immobilienrechtschutzversicherung rückgängig gemacht und bereits gezahlte Beiträge müssen vom Versicherungsunternehmen an den Kunden zurückerstattet werden.

Wenn der Versicherungsschutz jedoch bereits in Kraft getreten ist, kann das Versicherungsunternehmen einen anteiligen Beitrag für die bereits verstrichene Zeit verlangen.

Tipp: Diese Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Erhalt sämtlicher Versicherungsunterlagen, das heißt des Versicherungsscheins, den Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, den Tarifbestimmungen, sowie einer Widerrufsbelehrung.

Sollte dem Versicherungsunternehmen ein Fehler unterlaufen sein und die Unterlagen unvollständig oder falsch sein kann die Immobilienrechtschutzversicherung daher noch viel später widerrufen werden.

Um die 14-tägige Widerrufsfrist einzuhalten ist es ausreichend das Widerrufsschreiben rechtzeitig und zwar spätestens am letzten Tag der Frist abzuschicken.

Bei einem Rechtsstreit ist es jedoch wichtig, den rechtzeitigen Zugang beim Versicherungsunternehmen nachweisen zu können. Daher kann es sinnvoll sein, eine Versandmethode mit Nachweis, wie ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht (den Bericht ist als Nachweis aufbewahren), zu wählen.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Vorliegen bestimmter Umständen kann eine außerordentliche Kündigung der Immobilienrechtschutzversicherung erfolgen, zum Beispiel wenn ein ausreichend wichtiger Grund vorliegt oder ein vetraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann. Man spricht auch von einer fristlosen Kündigung, falls dbaei keinerlei Frist einzuhalten ist.

Folgende Gründe können eine solche außerordentliche oder fristlose Kündigung rechtfertigen:

  • Kommt es zu einer Beitragserhöhung, die nicht bereits im Voraus im Vertrag vereinbart wurde und bei der die Leistungen nicht entsprechend erhöht werden oder wenn sich die vereinbarten Leistungen verschlechtern ohne dass es zu einer entsprechenden Reduzierung der Prämien kommt, ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

    Die Versicherung muss den Versicherungsnehmer in einem solchen Fall mindestens einen Monat im Voraus informieren. Sobald der Kunde die Informationen erhalten hat beginnt eine Frist von einem Monat innerhalb derer er außerordentlich kündigen kann.

    Wichtig: Die einmonatige Frist beginnt auch zu laufen, wenn das Schreiben unglesen im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach des Versicherungsnehmers liegt.

    Der Beendigungstermin ist in diesem Fall der Änderungstermin.
  • Kommt es zum Wegfall des versicherten Risikos, kann meist außerordentlich gekündigt werden. Zum Beispiel dann wenn der Betrieb aufgegeben wird oder meist auch falls alle Immobilien verkauft wurden.

    Eine andere Möglichkeit würde bestehen, falls die Immobilienrechtschutzversicherung nur für ein bestimmtes Gebäude oder eine bestimmte Tätigkeit vereinbart wurde und dieses Gebäude oder die Tätigkeit nun nicht mehr existieren.

    Sicherheitshalber sollte in einem solchen Fall jedoch im erhaltenen Vertrag und den allgemeinen Versicherungsbedingungen nachgeprüft werden ob dort eine Regelung für den Risikowegfall vereinbart wurde.

    Einer solchen Kündigung sollte ein Nachweis, zum Beispiel die Kopie des Kaufvertrages etc, beigefügt werden.
  • Sollte es innerhalb von 12 Monaten zu 2 oder mehr Schäden gekommen sein haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch das Versicherungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht.

    Dabei muss eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden, welche beginnt sobald die Versicherung den Schadensfall reguliert.

    Der Versicherungsnehmer kann auch außerordentlich kündigen, falls das Versicherungsunternehmen ungerechtfertigterweise die Kostenübernahme verweigert. Dann beginnt die einmonatige Frist ab einer schriftlichen Ablehnung des Versicherungsunternehmens.
  • Darüber hinaus kann der Versicherungsnehmer außerordentlich kündigen falls das Versicherungsunternehmen insolvent ist.
  • Das Versicherungsunternehmen kann von sich aus vorzeitig kündigen wenn der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss Falschangaben gemacht hat oder falls die Versicherungsprämien nicht gezahlt werden.
  • Wenn der Versicherte verstorben ist muss umgehend das Versicherungsunternehmen informiert werden.

    Als Nachweis sollte eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Erbscheins beigefügt werden.

    Zudem ist sicherzustellen, dass vom Konto des Verstorbenen kein Beitrag mehr abgebucht wird.

Es ist zu beachten, dass bei einer vorzeitigen Beendigung der Immobilienrechtschutzversicherung, aus einem dieser oder aus anderen Gründen, im Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund angegeben werden muss. Eventuell vorhandene Nachweise sollten in Kopie beigefügt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei der Kündigung einer Immobilienrechtschutzversicherung ist es wichtig bestimmte Informationen in das Kündigungsschreiben aufzunehmen. Hierzu zählen:

  • Ort und aktuelles Datum
  • Name und Adresse des Versicherungsunternehmens und des Versicherungsnehmers
  • Es muss unmissverständlich formuliert sein, dass die Immobilienrechtsschutzversicherung beendet wird. Am besten ist auch der Vertrag genau zu bezeichnen.
  • Zur Vermeidung von Verwechslungen ist es sinnvoll die Versicherungs- oder Vertragsnummer anzugeben.
  • Im Falle einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung ist der Kündigungsgrund anzugeben und gegebenenfalls eine Kopie der Nachweise beizulegen.
  • Wird hingegen ordentlich gekündigt, so ist der Beendigungstermin anzugeben oder das Versicherungsunternehmen aufzufordern, den nächstmöglichen Termin zu errechnen.
  • Aufgrund der DSGVO ist es möglich, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, was in der Regel auch zukünftige Werbeversuche verhindert.
  • Zusätzlich ist es empfehlenswert um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten um einen weiteren Nachweis zu erhalten.

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und auf einem sicheren Weg verschickt werden, zum Beispiel als Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Senderbericht (der Bericht sollte aufbewahrt werden). Dadurch besteht für den Fall eines eventuellen Rechtsstreits ein Nachweis.

Kündigung Immobilienrechtsschutzversicherung Muster


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Kündigungsschreiben Immobilienrechtsschutzversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse und Nr.
Plz. und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der VERTRAGSNAME Immobilienrechtsschutzversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die VERTRAGSNAME Immobilienrechtsschutzversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin).

(
Oder: hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige die VERTRAGSNAME Immobilienrechtschutzversicherung, aufgrund der angekündigten Preiserhöhung / Reduzierung der Leistungen, außerordentlich zum Änderungszeitpunkt.

Oder: Da ich meine Immobilien am XX.XX.20XX verkauft habe / meine Tätigkeit als Vermieter aufgegeben habe kündige ich die VERTRAGSNAME Immobilienrechtsschutzversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Anbei finden Sie ein entsprechenden Nachweis in Kopie.
)

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

Meine Versicherungsnummer lautet IR1234567.

Ferner fordere ich Sie hiermit die Löschung aller mich betreffenden personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, und bitte um eine schriftliche Benachrichtigung über den Abschluss der Löschung.

Abschließend bitte ich um Zusendung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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