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Kündigung des Invaliditätsschutzes
Da der gesetzliche Invaliditätsschutz im Regelfall erst bei einer Quote von 20 Prozent greift, kann sich in manchen Fällen eine private Unfallversicherung lohnen.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann eine Invaliditätsschutz-Versicherung wieder gekündigt werden kann und was es dabei zu beachtet gilt.
Kündigungsfrist Bei Invaliditätsschutz-Versicherungen ist eine Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende üblich. Die Laufzeit kann dabei von einem bis mehreren Jahren variieren. Verträge die mehr als drei Jahre laufen können dabei jedoch bereits zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden.
Ist keine andere Regelung vereinbart, verlängert sich diese Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr, insofern keine Kündigung durch eine der Vertragsparteien ausgesprochen wird. Anschließend kann die Kündigung jeweils jährlich zum Ende der Versicherungsperiode ordentlich gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung von mehr als einem Jahr ist nicht zulässig.
Falls weniger als 3 Monate bis zum Laufzeitende ist sollte daher sicherheitshalber in der Versicherungspolice und den Versicherungsbedingungen nachgeschaut werden wie lange die Kündigungsfrist, beim eigenen Vertrag, ist.
Wichtig Das Kündigungsschreiben muss vor der vereinbarten Kündigungsfrist beim Versicherungsunternehmen ankommen, damit die Kündigung rechtzeitig ist. Der Poststempel gilt also nicht.
Widerruf bei neueren Verträgen Durch §8 des Versicherungsvertraqsgesetzes (VVG) ist es möglich, eine Invaliditätsschutz-Versicherung innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu widerrufen.
Tipp: Falls der Kunde nicht die vollständigen Unterlagen erhalten hat oder nicht ausreichend über das Widerrufsrecht informiert wurde, so beginnt die Widerrufsfrist nicht und die Versicherung kann noch deutlich länger widerrufen werden.
Zur Fristeinhaltung der vorgeschriebenen zwei Wochen ist es ausreichend, wenn der schriftliche Widerruf rechtzeitig abgeschickt wurde.
Im Gegensatz zu einer Kündigung muss der Widerruf nicht bis zum Ablauf der Frist bei dem Versicherer eingegangen sein. Der fristgemäße Versand, und das spätere ankommen, ist ausreichend.
Falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte muss der Kunde jedoch beweisen können wann das Schreiben abgeschickt wurde und, dass es angekommen ist. Daher empfiehlt sich eine sichere Versandmethode, zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein.
Durch den Widerruf gilt die Versicherung als nicht abgeschlossen und bereits gezahlte Versicherungsbeiträge sind dem Kunde zu erstatten. Nur falls ausdrücklich einem sofortigen Versicherungsbeginn zugestimmt wurde kann das Versicherungsunternehmen für den bereits abgelaufenen Zeitraum etwas berechnen.
Aus dem Schreiben des Widerrufs sollte die eindeutige Willenserklärung des hervorgehen, welche den Wunsch des Widerrufs verdeutlicht. Es ist jedoch keine Angabe von Gründen erforderlich.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine außerordentliche Kündigung bedeutet, dass die reguläre Kündigungsfrist und das Laufzeitende nicht zwingend eingehalten werden muss. Wenn keinerlei Frist eingehalten werden muss kann auch von einer fristlose Kündigung gesprochen werden.
Eine solche vorzeitige Kündigung ist dann möglich, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt oder ein im Vertrag oder den Versicherungsbedingungen vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.
Typische Kündigungsgründe sind:
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Kommt es zu einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Steigerung der Leistungen kann nach der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Beitrages außerordentlich gekündigt werden. Dabei ist eine Frist von einem Monat einzuhalten, welche ab Benachrichtigung über die Erhöhungen, beginnt.
Gleiches gilt, falls die Versicherungsleistungen reduziert werden ohne, dass der Beitrag entsprechend angepasst wird. -
Im Fall eines Schadens, bei dem der Invaliditätsschutz in Anspruch genommen wird oder wenn die Versicherung die Übernahme ablehnt.
Nach der entsprechenden Abgeltung des Schadensfalls beziehungsweise der erfolgten Ablehnung kann ebenfalls mit einer Frist von einem Monat nach der Abwicklung des Vorgangs von beiden Vertragsparteien außerordentlich gekündigt werden. - Kommt der Versicherungsnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht ausreichend nach und gerät mit der Beitragszahlung in den Verzug, kann der Versicherer nach einer ausgesprochenen Mahnung einseitig kündigen. In diesem Fall kommt es zur sofortigen Auflösung der Police ohne Frist.
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Automatisch erlischt die Versicherung mit dem Invaliditätsschutz wenn der Versicherungsnehmer verstirbt und die einzige versicherte Person war.
Jedoch sollte der Tod möglichst schnell dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden um weitere Komplikationen zu vermeiden. Als Nachweis ist in diesem Fall eine Kopie der Sterbeurkunde anzufügen.
Wichtig: Im Kündigungsschreiben ist in allen diesen Fällen der Kündigungsgrund zu benennen.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Unabhängig von regulären oder außerordentlichen Kündigung gibt es bestimmte Parameter, welche einzuhalten sind. So muss die Kündigung in Schriftform realisiert werden.
- Inhaltlich ist in das Kündigungsschreiben die Anschrift des Versicherers sowie des Versicherungsnehmers zu integrieren.
- Neben dem Tagesdatum und dem Betreff muss aus dem Schreiben eine eindeutige Willenserklärung über den Wunsch der Kündigung hervorgehen.
- Auch sollte, sofern zur Hand, die Versicherungsnummer genannte werden.
- Der gewünschte Beendigungszeitpunkt ist ebenso in der Kündigung zu benennen.
- Optional kann in das Schreiben der Wunsch der Übersendung einer Kündigungsbestätigung eingefügt werden.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten kann optional ebenfalls bereits in der Kündigung gefordert werden.
- Abgeschlossen wird die Kündigung mit einer Unterschrift des Versicherungsnehmers.
Grundsätzlich ist es immer möglich die Kündigung als Brief zu verschicken. Beim Postversand sollte um ein Nachweis zu haben möglichst die Methode Einschreiben-Rückschein gewählt werden.
Dabei bieten einige Versicherungen auch die Kündigung via. E-Mail, Fax (Sendebericht unbedingt aufbewahren) oder direkt über den Online-Account an. Bei diesen Variante ist unbedingt zu überprüfen ob eine Kündigungsbestätigung erfolgt und notfalls auf einem sichereren Wege erneut zu kündigen.
Kündigung Invaliditätsschutz-Versicherung Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Invaliditätsschutz-Versicherung, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Invaliditätsschutz Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Versicherungsunternehmen Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des InvaliditätsschutzesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Invaliditätsschutzversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: In Folge der Prämienerhöhung / den geänderten Versicherungsbedingungen, zum XX.XX.20XX, kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Invaliditätsschutz bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN außerordentlich zum Änderungstermin. Oder: In Folge des Schadenfalles vom XX.XX.20XX kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Invaliditätsschutzversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN, zum nächstmöglichen Termin, außerordentlich. Oder: Frau/Herr VORNAME NACHNAME ist am XX.XX.20XX verstorben. Hiermit kündige ich sicherheitshalber die VERSICHERUNGSNAME Invaliditätsschutzversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis findet sich eine Kopie der Sterbeurkunde anbei. ) Die Versicherungsnummer lautet IV12345. Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Ferner fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen, mich wie vorgeschrieben schriftlich über die erfolgte Löschung zu unterrichten und verweise auf die DSGVO.) Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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