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Kündigung des Lizenzvertrages
Bei der Kündigung eines Lizenzvertrages müssen sowohl der Vertragsinhalt als auch die Vertragsart berücksichtigt werden.
Ordentliche Kündigung Die Kündigung eines Lizenzvertrages wird in §314 BGB geregelt. Handelt es sich um einen zeitlich befristeten Vertrag, so können beide Vertragsparteien zum Vertragsende kündigen.
Welche Frist hierbei eingehalten werden muss, vereinbaren die Vertragsparteien. Eine einheitliche Kündigungsfrist ist gesetzlich nicht geregelt. Kündigungsfristen von mehr als 3 Monaten sind unüblich aber haben oftmals bestand. Auch lange Mindestlaufzeiten und Verlängerungen können im Vertrag vereinbart werden. Bei einer sehr langen Laufzeit kann jedoch von beiden Parteien vorzeitig gekündigt werden, falls sich die Umstände wesentlich verändert haben.
Generell gelten jedoch die im Vertrag getroffenen Regelungen.
Fristlose außerordentliches Kündigung Beide Parteien haben grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt laut Gesetz dann vor, wenn unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, das Fortbestehen des Vertragsverhältnisses oder die Einhaltung einer Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.
Bei Lizenzerträgen liegt der Kündigungsgrund dabei in der Regel in einer Vertragspflichtverletzung oder einer nicht erbrachter Leistung:
Beruht der wichtige Kündigungsgrund auf einer im Vertrag vereinbarten Pflicht, die nicht eingehalten wurde, so muss die kündigende Partei, gemäß §323 Abs. 2, Nr. 1+2 BGB, der anderen Partei zunächst die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Von dieser Pflicht kann nur abgesehen werden, wenn der Mangel sehr schwerwiegend und gravierend ist.
Diese Mängelrüge muss in Schriftform unter Gewährung einer angemessenen Frist erfolgen. Wird der Mangel nicht beseitigt, kann die Kündigung schriftlich erfolgen.
Ein Muster und weitere Informationen rund um die schriftliche Mahnung vor einer vorzeitigen Kündigung
Doch auch hier muss die Art der Pflicht berücksichtigt werden. Kommt entsprechend ihrer Art eine Fristsetzung nicht in Frage, greift das Mittel der Abmahnung.
Zeitnahe Aufforderung und Ausspruch der Kündigung bei Nichtbeseitigung des Mangels:
Wenn der Nutzungsberechtigte einen gravierenden Mangel erkannt hat, der ihn zur Kündigung berechtigt, muss er die andere Vertragspartei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen und zur Beseitigung auffordern.
Wartet der Nutzer zum Beispiel wochenlang, ehe er den Vertragspartner über erkannte Missstände in Kenntnis setzt, können ihm Schadensersatzansprüche verlorengehen. §626 BGB gibt hier ausdrücklich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vor. Diese Frist beginnt mit der Kenntnis des Mangels.
Allerdings hat der BGH in seinem Urteil vom 25. 11. 2010 – Xa ZR 48/09 – Flexitanks; OLG Celle, entschieden, dass bezüglich der Kündigungsfrist der Einzelfall geprüft werden muss.
Widerrufsrecht bei Lizenzverträgen Das Widerrufsrecht ist bei Lizenzverträgen oftmals eingeschränkt oder es wird aufgrund der Vertragsart nicht gegeben. Auch wenn der Vertrag im Fernabsatz (z.B. Telefon, Internet, Haustür etc.) abgeschlossen wurde besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich in der Regel nicht um einen Vertrag eines Verbrauchers mit einem Unternehmen handelt sondern einen Vertrag zwischen Unternehmern oder Unternehmen.
Wenn im Vertrag kein Widerrufsrecht vereinbart wurde besteht daher meistens kein solcher Anspruch. Sollte eine Vertragspartei jedoch bei Abschluss des Vertrages über wesentliche Tatsachen getäuscht oder zum Abschluss genötigt worden sein, so kann der Vertrag angefochten werden. In einem solchen Fall kommt es dann allerdings darauf an das diese Tatsachen bewiesen werden können.
Auch wenn eine Partei schlüssig darlegen kann, dass sie sich beim Abschluss des Vertrages im Irrtum befunden hat ist eine Anfechtung denkbar.
Form der Kündigung Es empfiehlt sich grundsätzlich die Kündigung in schriftlicher Form auszusprechen und per Bote mit Empfangsbestätigung zu verschicken oder persönlich, in Anwesenheit eines geeigneten Zeugen, abzugeben.
Alternativ kann bei einer persönlichen Abgabe um eine Empfangsbestätigung gebeten werden oder das Schreiben per Post als Einschreiben-Rückschein verschickt werden.
Im Kündigungsschreiben sollte ferner der Vertrag und der Kündigungstermin genau genannt werden, wenn vor dem normalen Laufzeitende gekündigt wird so sind im Schreiben der oder die Kündigungsgründe zu nennen und falls Nachweise vorliegen so sollten diese in Kopie beigelegt werden.
Ferne empfiehlt es sich in jedem Fall das Schreiben eigenhändig und handschriftlich zu unterschreiben. Wenn eine andere Person die Kündigung durchführt muss darauf geachtet werden, dass diese auch über eine ausreichende Vollmacht verfügt und eine Kopie dieser Vollmacht beigelegt wird.
Kündigung Lizenzvertrag Muster
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Kündigungsschreiben Lizenzvertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Firma/Lizenzgeber Strasse + Nr. Plz. Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des LizenzvertragesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den Lizenzvertrag, über XY, mit der Nummer L123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Hiermit kündige ich den Lizenzvertrag, über XY, außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, da – hier den/die wichtigen Gründe genau nennen -. Oder: Hiermit kündige ich den Lizenzvertrag, über XY, fristlos zum nächstmöglichen Zeitpunkt, da die Mängel über welche Ich sie schon am XX.XX.20XX informiert habe noch immer bestehen. Dazu zählen folgende Mängel: -Hier die Mängel genau beschreiben- Die Vertragsnummer lautet: L123456. ) Hilfsweise kündige ich den Lizenzvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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