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Kündigung des Sparbuches
Hier wird genau erklärt wie und wann das Sparbuch gekündigt werden kann und auf was geachtet werden muss um dabei kein Geld zu verlieren.
Kündigungsfrist In der Regel sind beim Sparbuch keine festen Laufzeiten vorgeschrieben. Eine bestimmte Summe, welche im Sparvertrag festgeschrieben ist, beispielsweise 2.000 Euro, kann monatlich problemlos abgehoben werden.
Wird ein größerer Betrag benötigt oder soll das Sparbuch komplett aufgelöst werden, dann kann dies üblicherweise mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erfolgen. Diese Kündigungsfrist kann, aber auch geringer sein. Näheres ist dem erhalten Vertrag und den AGBs der Bank zu entnehmen.
In jedem Fall muss das Kündigungsschreiben noch vor der genannten Frist beim Kreditinstitut angekommen sein.
Falle Vorschusszinsen und deren Vermeidung Vorschusszinsen sind Vorfälligkeitsgebühren, die festgeschrieben sein können oder auch variieren können. Oftmals gelten 25% des Sparbuchzinssatzes. Beispielsweise wären das bei einem Prozent Sparbuchzins 0,25 % Vorschusszins.
Vorschusszinsen können fällig werden, wenn
- a) eine Kündigungsfrist nicht eingehalten wird und
- b) wenn ein höherer Betrag abgehoben wird, zu dem die Kündigungsfrist eingehalten werden muss.
Um diese Vorschusszinsen zu vermeiden, sollte der Kunde stets versuchen unterhalb der festgeschriebenen Summe Geld abheben oder die Kündigungsfrist bei einer höheren Entnahme einhalten.
Widerruf bei neueren Verträgen oder bei Festgeld Im Regelfall kann das Sparkonto, aber auch ein zusätzlicher Festgeldvertrag innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen werden, sofern dieser im Fernabsatz (per Internet, am Telefon oder per Post) abgeschlossen wurde. Manche Banken gewähren auch ein Widerrufsrecht, falls der Vertrag in einer Filiale abgeschlossen wurde, daher kann es sich lohne im erhaltenen Vertrag und den AGBs nachzuprüfen. Durch ein solchen Widerruf wird der Vertragsabschluss rückgängig gemacht und man erhält das Geld wieder. Für bereits erbrachte Leistungen kann das Kreditinstitut jedoch anteilig etwas berechnen. Um die 14-tägige Widerrufsfrist einzuhalten ist es ausreichend wenn das Widerrufsschreiben am letzten Tag der Frist verschickt wird. Da bei einem Streitfall der rechtzeitige Versand nachgewiesen werden müsste empfiehlt es sich das Widerrufsschreiben als Einschreiben-Rückschein oder als Fax mit Sendebericht zu verschicken.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Erstens kann auf Grund eines wichtigen und ausreichenden Grundes, der eine Vertragsverlängerung unmöglich macht, z.B. der Kunde wurde unsachgemäß beraten wurde, gekündigt werden. Dann werden keine Vorfälligkeitsgebühren fällig. Der Kunde muss ein solchen Grund jedoch beweisen können.
Ein Grund, der weitaus häufiger auftritt ist, dass der Kunde kann die Kündigungsfrist nicht einhalten kann, weil er eine bestimmte Summe oder das gesamte Geld aus dem Sparbuch dringend benötigt. Dann werden allerdings auch die oben erklärten Vorfälligkeitsgebühren fällig.
Wie ist ein Sparbuch zu kündigen? Grundsätzlich ist ein Sparbuch schriftlich zu kündigen. Im Streitfall muss der Kündigende beweisen, dass seine Kündigung auch fristgerecht eingegangen ist. Eine einfache Lösung ist der Weg zum Kreditinstitut und dort persönlich zu kündigen. Diese Kündigung sollte ein Kunde sich jedoch dann unbedingt schriftlich bestätigen lassen.
Der zweite Weg ist auf dem Postweg. Hier sollte das Einschreiben-Rückschein genutzt werden. Der Kündigende hat anschließend den Rückschein als Nachweis über den Zugang der Kündigung bei der Bank.
Oftmals bieten die Bankinstitute auch erweiterten Service an. So können Vertragsänderungen auch per Mail getätigt werden. Wird diese Form der Kündigung genutzt, dann sollte der Kunde sich stets eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen. An die Beweiskraft einer Mail sind hohe Anforderungen gestellt, sollte es zu Diskrepanzen zwischen Kunde und Bankinstitut kommen gerät ein Kunde ansonsten in Beweisnot.
Was sollte im Kündigungsschreiben enthalten sein? Die wichtigen Inhalte einer Kündigung für ein Sparbuch sind:
- der Empfänger, Name und Anschrift der Bankfiliale
- der Absender, Name und Anschrift des Sparbuchinhabers
- Nennung der Kündigung mit Termin in Form eines Datums oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin ordentlich".
- Bankverbindung zum Überweisen des Geldbetrages
- Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung
- Eine eigene handschriftliche Unterschrift
Kündigung Sparbuch Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Sparbuchs ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Sparbuch Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Name der Bank Straße und Nr. Plz. und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des SparbuchesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich das VERTRAGSNAME-Sparbuch fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: hiermit kündige ich das VERTRAGSNAME-Sparbuch und den damit verbunden Festgeldvertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin. Oder: hiermit kündige ich das VERTRAGSNAME-Sparbuch und den damit verbunden Festgeldvertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. ) Die Kontonummer lautet S123456. Hilfsweise kündige ich das Sparbuch zum nächstmöglichen Termin. Bitte überweisen Sie das Guthaben auf nachfolgendes Konto: Kontoinhaber: Maria Mustermann IBAN: DE4354657686 BIC: XXDEXXXX Bank: XY Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermines. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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