Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung einer Oldtimer-Versicherung

 
Unter dem Namen Oldtimerversicherung werden verschiedene spezialisierte Versicherungsarten angeboten, die unter Anderem Komponenten einer Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen zusammen mit optionalen Zusatzbausteine für individuellen Schutz, beinhalten können.

Eine Oldtimerversicherung hat dabei meist verschiedene Vorteile gegenüber einer normalen Autoversicherung, zum Beispiel gibt es oft keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse bei einem Schadensfall und der Wertzuwachs gepflegter Oldtimer wird automatisch berücksichtigt.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge, also auch für Oldtimer, Pflicht. Die zusätzlichen Komponenten wie Teil- oder Vollkaskoversicherung können dagegen meist einfacher gekündigt werden.

Im Folgenden mehr zu den verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten bei Oldtimer-Versicherungen abhängig von den gebuchten Vertragskomponenten und den aktuellen Umständen.

Kündigungsfrist Die Kündigung der Oldtimer-Versicherung kann stets zum Abschluss des Versicherungsjahres erfolgen. In der Regel ist das Versicherungsjahr dabei identisch mit einem Kalenderjahr.

In der Regel muss die Kündigung einen Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres eingereicht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass im individuellen Vertrag oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine abweichende Frist von einem bis zu drei Monaten und eine Erstlaufzeit von bis zu zwei Jahren festgelegt worden sein kann.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig sicherzustellen, dass die Kündigung rechtzeitig das heißt noch vor der Kündigungsfrist eingereicht wird.

Hinweis:Der Poststempel spielt dabei keine Rolle, sondern der tatsächliche Eingangstermin des Schreibens beim Versicherungsunternehmen.

Widerruf bei neueren Verträgen Durch §8 Abs. 4 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu, ohne das Gründen angegeben werden müssen.

Tipp: Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde umfassend informiert wurde und sämtliche vorgeschriebenen Unterlagen erhalten hat. In manchen Fällen kann der Widerruf auf Grund von Fehlern daher noch Monate später erfolgen.

Die Widerrufserklärung muss schriftlich an die Versicherungsgesellschaft geschickt werden.

Bei einem wirksamen Widerruf erlischt die Pflicht zur Prämienzahlung, und die Versicherung ist verpflichtet bereits gezahlte Prämien zu erstatten. Nur falls der Versicherungszeitraum bereits begonnen hat kann die Versicherung für die bereits verstrichenen Zeit anteilig die Prämie in Rechnung stellen.

Im Gegensatz zur Kündigung genügt es, bei einem Widerruf, das Schreiben am letzten Tag der Frist abzusenden. Es ist jedoch ratsam den Zugang durch eine sichere Versandmethode, wie zum Beispiel Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht, zu dokumentieren.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung In einigen Situationen besteht das Recht auf eine außerordentliche Kündigung der Oldtimerversicherung, wodurch vor dem Laufzeitende und ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist die Versicherung beendet werden kann. Diese Kündigungsform wird auch als fristlose Kündigung bezeichnet, sofern dabei keinerlei Frist einzuhalten ist.

Um die Oldtimerversicherung derartig vorzeitig zu kündigen muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen oder ein Sonderkündigungsrecht zutreffen.

Im Folgenden typische Gründe für eine außerordentliche oder fristlose Kündigung aufgeführt:

  • Falls Versicherungsprämien steigen, ohne dass sich die Leistungen verbessern, oder wenn bei gleichbleibendem Preis die Leistungen reduziert werden, kann gemäß §40 VVG innerhalb von einem Monat außerordentlich, zum Änderungstermin, gekündigt werden.

    Das Versicherungsunternehmen ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden im Voraus zu informieren und die einmonatige Frist beginnt mit dem Zugang dieser Informationen. Es reicht allerdings wenn die Unterlagen ungelesen im Briefkasten liegen.
  • Auch wenn die Prämie aufgrund einer Gefahrerhöhung erhöht wird und diese Erhöhung mehr als 10% beträgt, kann außerordentlich gekündigt werden (siehe auch §25 VVG).
  • Ist ein Schadensfall eingetreten ist kann innerhalb von einem Monat, gezählt ab Abschluss der Regulierung, außerordentlich gekündigt werden (siehe auch §92 VVG).

    Dies gilt auch falls die Versicherung unrechtmäßigerweise die Regulierung, beziehungsweise die Zahlung des Schadens, ablehnt.
  • Wenn der Oldtimer verkauft wird, geht die Versicherung meist auf den neuen Besitzer über. Anschließend kann dieser jedoch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    Daher ist es bei einem Verlauf wichtig, dass der Verkäufer, das Versicherungsunternehmen und der neue Besitzer so schnell wie möglich informiert werden.

    Als Nachweis für das Versicherungsunternehmen kann eine Kopie des Kaufvertrages beigefügt werden.
  • Wenn der Oldtimer verschrottet, verloren oder gestohlen wurde, ist der versicherte Gegenstand und damit das versicherte Risiko weggefallen und es kann fristlos gekündigt werden.

    Als Nachweis kann in einem dieser Fälle zum Beispiel der Polizeibericht, der Verschrottungsnachweis oder eine Verlustanzeige, dienen.

Wichtig: Bei einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung sollte, sofern vorhanden, immer eine Kopie des entsprechenden Nachweises beigefügt werden. In jedem Fall ist im Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund zu nennen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei der Kündigung einer Oldtimerversicherung sollten mindestens folgende Angaben in das Kündigungsschreiben aufgenommen werden:

  • Die Anschrift und der Name des Versicherungsnehmers (Kunde), sowie des Versicherungsunternehmens.
  • Es ist klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass die Kündigung erfolgt und es ist der Vertrag möglichst genau zu bezeichnen.
  • Die Versicherungsnummer bzw. Vertragsnummer
  • Bei einer ordentlichen Kündigung ist der Kündigungstermin festzulegen: zum nächstmöglichen Zeitpunkt (dann bestimmt der Anbieter den Termin) oder mit einem exakten Beendigungszeitpunkt, das heißt das Datum, angeben.
  • Einen Kündigungsgrund ist nur zu nennen, falls die Versicherung vorzeitig oder sogar fristlos beendet wird
  • Auch kann die Löschung der personenbezogenen Daten verlangt werden, um unerwünschte Rückwerbeversuche zu vermeiden. Siehe auch DSGVO.
  • Ferner ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungsdatums zu bitten.

Der Kunde trägst im Streitfall die Beweislast. Deshalb ist es empfehlenswert das Kündigungsschreiben auf einem sicheren Weg zu versenden, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht.

Kündigung Oldtimer-Versicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Oldtimer-Versicherung, ein Schreiben erstellen...

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Kündigungsschreiben Oldtimer-Versicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Oldtimer-Versicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die VERTRAGSNAME Oldtimer-Versicherung, mit der Vertragsnummer OT1234567, fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin).

(
Oder: Auf Grund der angekündigten Prämienerhöhung / Leistungsreduzierung, kündige ich hiermit die VERTRAGSNAME Oldtimerversicherung außerordentlich zum Änderungstermin. Die Vertragsnummer lautet: OT1234567.

Oder: Da versicherte Oldtimer am XX.XX.20XX gestohlen / verschrottet wurde kündige ich hiermit die VERTRAGSNAME Oldtimerversicherung fristlos zum nächstmöglichen Termin. Anbei findet sich ein entsprechenden Nachweis. Die Vertragsnummer lautet: OT1234567.

Oder: In Folge des Schadenfalls vom XX.XX.20XX mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige die VERTRAGSNAME Oldtimerversicherung fristlos zum nächstmöglichen Termin. Die Vertragsnummer lautet: OT1234567.
)

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

Zusätzlich fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen und mir die Löschung schriftlich zu bestätigen, wie es nach DSGVO vorgesehen ist.

Ich bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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