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Kündigung einer Sauna-Mitgliedschaft
Und zwar ist es entscheidend ob für den Sauna-Besuch eine Mitgliedschaft in einem Verein (unter Anderem erkennbar am Wort "Verein" oder dem Kürzel e.V. im Betreibernamen) abgeschlossen wurde oder ob es sich um eine von einer normalen Firma angebotene Mitgliedschaft handelt. Bei letzterem handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, was heiß, dass immer wiederkehrende Leistungen durch beide Vertragspartner erbracht werden, wie das zur Verfügung stellen der Sauna und weitere Leistungen und das Entrichten der Mitgliedsbeiträge durch den Nutzer.
Wie auch beim Abschluss der Sauna-Mitgliedschaft sind bei der Kündigung des Vertrages einige Regeln zu beachten auf welche im Folgenden genauer eingegangen wird.
Kündigungsfrist Falls die Sauna-Mitgliedschaft bei einer Firma abgeschlossen wurde so beträgt die Kündigungsfrist maximal 1 Monat und die Erstlaufzeit bis zu 2 Jahre. Die Mitgliedschaft verlängert sich dabei automatisch nur auf unbestimmte Zeit, was bedeutet dass ein Mitglied in der Verlängerungsphase jederzeit kündigen kann und höchstens eine Kündigungsfrist von einem Monat beachten muss (Siehe auch §309 BGB).
Sonderfall: Falls die Sauna-Mitgliedschaft bereits vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurde, so kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen und sich der Vertrag automatisch bis um 1 Jahr verlängern.
Wurde die Sauna-Mitgliedschaft bei einem Verein, als sogenannte Vereinsmitgliedschaft, abgeschlossen gelten jedoch andere Regeln, da der §309 BGB auf Grund von §310 Abs. 4 BGB nicht gilt.
Für Vereinsmitgliedschaften greifen dagegen die in der Vereinssatzung niedergeschrieben Regelungen. Im Regelfall ist dort vereinbart, dass zu jedem Jahresende oder Quartal gekündigt werden kann und meist beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Wichtig: Die Kündigung der Sauna-Mitgliedschaft muss so frühzeitig ankommen, dass noch mehr Zeit vorhanden ist als die vereinbarte Kündigungsfrist.
Widerruf bei neueren Verträgen Im Falle einer Sauna-Mitgliedschaft bei einem Verein gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Es kann höchstens sein, dass in der Vereinssatzung eine Widerrufsmöglichkeit vereinbart wurde.
Für Sauna-Mitgliedschaften bei Firmen gilt dagegen das der Vertrag, sofern er als Privatperson über das Internet, Telefon, an der Haustür oder auch per Mail abgeschlossen wurde, auf Grund des gesetzlichen Widerrufsrechtes innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann (siehe auch §§ 312 b ff. BGB). Die Widerrufsfrist beginnt dabei ab Vertragsabschluss.
Hinweis: Wurde die Sauna-Mitgliedschaft direkt in der Saunaanlage oder im Büro des Betreibers abgeschlossen so gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. In diesem Fall kann höchstens widerrufen werden, wenn der Anbieter von sich aus im Vertrag oder den AGBs ein Widerrufsrecht vereinbart hat.
Durch ein Widerruf gilt die Sauna-Mitgliedschaft als nicht abgeschlossen und der Kunde muss nur für bereits genutzte Leistungen, beziehungsweise für den bereits verstrichen Zeitraum anteilig, etwas zahlen.
Um rechtzeitig zu sein muss der Widerruf spätestens am letzten Tag der 14-Tage-Frist verschickt werden. Wichtig ist dabei, dass ein rechtzeitige Versand und der Zugang notfalls nachgewiesen werden kann.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Außerordentlich oder sogar fristlos kann, die Sauna-Mitgliedschaft, nur aus einem ausreichend-wichtigen Grund gekündigt werden (siehe unter Anderem §314 BGB).
Im Folgende typische Gründe für die vorzeitige Kündigung der Sauna:
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Bei Hygienemängel, längere bauliche Maßnahmen an der Sauna oder anderen Problemen müssen diese sogenannten Mängel dem Vertragspartner schriftlich, durch eine Mahnung, informiert werden. Dabei ist auch eine Frist zu setzen innerhalb welcher die Mängel behoben werden müssen.
Sollte der Mangel auch nach der Nachbesserungsfrist fortbestehen kann fristlos gekündigt werden.
»Mehr zur Mahnung bei Nicht- oder Schlechtleistung -
Im Falle einer chronischen Erkrankung des Mitgliedes, durch welche der Besuch der Sauna auf absehbare Zeit unmöglich wird kann fristlos gekündigt werden.
Als Nachweis ist dem Kündigungsschreiben dabei ein Attest des behandelnden Arztes beizufügen (in Kopie). -
Solle es sich nur um eine vorübergehender Krankheit oder Schwangerschaft handeln regeln die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Sauna-Betreibers, dass der Kunde nicht fristlos kündigen kann.
Oftmals besteht jedoch die Möglichkeit den Vertrag ruhend zu stellen und in einer solchen Stilllegungsphase ist in der Regel nicht zu zahlen, sondern der Vertrag verlängert sich um die Pause und es kann nach der Genesung wieder die Sauna besucht werden.
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein dennoch eine außerordentliche Kündigung zu versuchen und falls diese abgelehnt wird um eine Stundung zu bitten.
Als Nachweis wird vom Sauna-Betreiber meist eine Kopie des ärztlichen Attests erwartet. -
Wenn es zu einer deutlichen Preiserhöhung kommt (mindestens 3 bis 5%) oder sich die mit dem Vertrag verbundenen Leistungen wesentlich verschlechtern kommt es darauf an ob es sich um eine Vereinsmitgliedschaft handelt oder eine normale Mitgliedschaft.
Im Falle einer Vereinsmitgliedschaft muss eine Preiserhöhung in der Regel geduldet werden. Dies wird rechtlich damit begründet, dass die Vereinsmitglieder Mitbestimmungsrechte haben. Manche Vereine erlauben jedoch, durch Regelungen in der Vereinssatzung, eine vorzeitigen Austritt bei Preiserhöhungen.
Handel es sich um eine Sauna-Mitgliedschaft bei einer Firma so kommt es darauf an ob im eigenen Vertrag oder den AGB eine Regelung für den Fall von Preiserhöhungen enthalten ist.
Ist dort ein Sonderkündigungsrecht festgelegt, so wird der Kunde üblicherweise im Voraus informiert und kann innerhalb von einem Monat außerordentlich zum Änderungstermin kündigen.
Gibt es keine solche Regelungen so muss den Änderungen schnellstmöglich schriftlich widersprochen werden, damit die alten Bedingungen weiterhin gültig sind. -
Wenn das Mitglied an einen Ort, von welchem der Besuch der Sauna wegen der Entfernung unzumutbar ist (ab ca. 30km), umzieht oder auswandert ist eine außerordentliche Kündigung denkbar, jedoch ist es auf Grund der aktuellen Rechtslage wahrscheinlich, dass eine solche vorzeitige Kündigung abgelehnt wird.
Daher sollte in diesem Fall immer zusätzlich hilfsweise ordentlich gekündigt werden, damit der Vertrag auf jeden Fall beendet wird. - Weitere mögliche Gründe sind Betrug, Beleidigungen, Körperverletzungen oder Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Bei all diesen Kündigungsgründen müssen ausreichende Nachweise oder Zeugen vorhanden sein.
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Beim Anbieter, Unternehmer, Verein und Ähnlichem liegt der wichtige Grund meist in ausstehenden Mitgliedsbeiträgen, nicht bezahlten Rechnungen und ähnlichen Vertragsstörungen.
Hier muss , vom Betreiber, nach Paragraf 314, Absatz II BGB meist zunächst aber eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer der Vertragspartner die Möglichkeit hat seine vertraglichen Verbindlichkeiten, hier die Mitgliedsbeiträge, zu entrichten und diese Vertragsstörung faktisch zu „heilen“.
Wichtig: Liegt ein ausreichend-wichtiger Grund vor muss zeitnah gekündigt und im Schreiben der Grund genannt werden.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Im Kündigungsschreiben ist darauf zu achten, dass alle relevanten Informationen enthalten sind:
- Absender, Datum und Empfänger
- Es sollte klar und leicht verständlich ausgedrückt werden, dass gekündigt wird. Dabei ist auch der Vertrag möglichst genau zu benennen.
- Wenn zur Hand sollte auch die Vertragsnummer angegeben werden.
- Es ist ein zulässiger Kündigungstermin zu wählen oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt." zu nutzen. Wird diese Formulierung verwendet ermittelt der Betreiber den Beendigungstermin.
- Falls außerordentlich gekündigt wird ist auch ein Kündigungsgrund zu nennen.
- Bereits bei der Kündigung kann eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dadurch werden meist auch lästige Rückwerbeversuche verhindert.
- Es ist auch sinnvoll um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Beendigungstermins zu bitten.
Die Kündigung sollte aus Nachweisgründen unbedingt schriftlich erfolgen, darf aber auch per Fax gesendet werden, es sei den die Vereinssatzung schließt dies aus.
Die Zustellung erfolgt sicherer per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht, da dann ein Nachweis vorhanden ist.
Kündigung Sauna-Mitgliedschaft Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Sauna-Mitgliedschaft, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Sauna-Mitgliedschaft Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Sauna-Betreiber oder Verein Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung meiner Sauna-MitgliedschaftSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine VERTRAGSNAME Sauna-Mitgliedschaft fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: In Folge meiner chronischen Erkrankung kündige ich meine VERTRAGSNAME Sauna-Mitgliedschaft hiermit außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis finden Sie anbei ein Attest meines Arztes. Oder: Auf Grund der angekündigten Preiserhöhung kündige ich meine VERTRAGSNAME Sauna-Mitgliedschaft hiermit außerordentlich zum Änderungstermin. Falls zutreffend: Wie Ihnen bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich die VERTRAGSNAME Sauna-Mitgliedschaft hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. ) Die Mitgliedsnummer lautet: S1234567. Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Ferner fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten gänzlich zu löschen und mir die erfolgte Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.) Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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