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Kündigung Hausmeisterservice
Die rechtliche Einordnung solcher Verträge hängt im Einzelnen von den vereinbarten Leistungsverpflichtungen ab und kann als Werk-, Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrag eingeordnet werden. In aller Regel handelt es sich um einen gemischten Vertrag, der verschiedene Leistungselement beinhaltet.
Wird ein bestimmter Erfolg mit dem Auftraggeber vereinbart, weist der Vertrag Werkvertragselemente auf. Ist lediglich die Diensterbringung geschuldet, ohne dass es auf den tatsächlichen Arbeitserfolg ankommt, liegt ein Dienstvertrag zu Grunde.
Da ein Vertrag über Hausmeistertätigkeiten verschiedene Besorgungen und nicht nur die Herstellung eines Werkes oder die Erbringung eines bestimmten Dienstes zum Gegenstand haben, wird man von einem entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB ausgehen müssen.
Kündigungsfristen Auch bei den Kündigungsfristen kommt in es im Einzelnen auf die vertragliche Vereinbarung der Parteien mit dem Hausmeisterservice an. Insbesondere hängen die Kündigungsmöglichkeiten davon ab, ob der Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde.
Befristete Verträge Ist der Hausmeisterservicevertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen worden, so endet der Vertrag grundsätzlich mit Ablauf der Vertragszeit. Oftmals sieht in diesem Fall der Vertrag allerdings eine automatische Verlängerungsklausel vor, nach welcher der Vertrag entweder auf unbestimmte Zeit verlängert wird oder sich um einen bestimmten Zeitraum verlängert. Wird bis zu einem gewissen Zeitpunkt (z.B. zwei Monate) vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder bei Verlängerung um einen bestimmten Zeitraum gekündigt, endet dann der Vertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Unbefristete _Verträge Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, richtet sich die Kündigungsfrist ebenfalls nach der vertraglich vorgesehenen Kündigungsfrist. Der Vertrag kann dann jederzeit unter Einhaltung dieser Kündigungsfrist gekündigt werden.
Fristlose außerordentliche Kündigung Neben diesen Möglichkeiten zur ordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses besteht die Möglichkeit, einen Vertrag auch außerordentlich gemäß § 314 BGB zu kündigen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn dies vertraglich nicht geregelt sein sollte. Ebenso wenig kann dies vertraglich ausgeschlossen werden.
Für eine außerordentliche Kündigung muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen, wegen dem den Parteien die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist. Wann dies der Fall ist, bestimmt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und nach Abwägung der jeweiligen Interessen.
Die Kündigung sollte aus Beweisgründen unbedingt schriftlich, per Einschreiben-Rückschein oder durch Übergabe mit einer schriftlichen Empfangsbestätigung, erfolgen.
Diese Angaben sollten dabei im Kündigungsschreiben enthalten sein:
- Absender
- Empfänger
- Kündigungszeitpunkt
- ggf. nähere Bezeichnung des Vertrages
- Datum und Unterschrift
Kündigungsschreiben Hausmeisterservice Muster
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Kündigung meines Hausmeisterservice-Vertrages zum XX.XX.20XXSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den Hausmeisterservice-Vertrag XY, mit der Vertragsnummer H123456, ordentlich innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zum XX.XX.20XX. (Oder: Wegen der außervertraglichen Gebührenerhöhung zum XX.XX.XXXX kündige ich zum Zeitpunkt der Erhöhung fristlos.) Im Fall, dass dies nicht möglich sein sollte, kündige ich hiermit hilfsweise zum nächstmöglichem Zeitpunkt. Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit. M.Mustermann Maria Mustermann |
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