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Kündigung Mobilfunkvertrag
Im Folgenden wird erklärt wann es möglich ist den Mobilfunkvertrag wieder zu kündigen und was bei einer Kündigung beachtet werden sollte.
Kündigungsfristen Die Kündigungsfrist des Mobilfunkvertrages ist abhängig davon ob der Vertrag eine feste Laufzeit hat oder nicht. Wenn eine Laufzeit vereinbart wurde wird die Frist vom Laufzeitende rückwärts gerechnet und kann bis zu 1 Monate betragen (siehe auch §56 TKG Absatz 3). Viele Mobilfunkverträge haben eine 12 bis 24-monatige Laufzeit.
Ist keine Laufzeit vereinbart kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal 1 Monat gekündigt werden.
Das bedeutet das Kündigungsschreiben muss, wenn eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbart wurde, mehr als einen Monat vorher ankommen damit die Kündigungsfrist eingehalten ist.
Wird nicht gekündigt verlängert sich der Mobilfunkvertrag auf unbestimmte Zeit und die Kündigungsfrist kann ebenfalls maximal 1 Monat betragen.
Ausnahme: Falls der Mobilfunkvertrag vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurde kann eine langjährige Vertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten vereinbart worden sein.Darüber hinaus darf der Vertrag sich dann auch automatisch um eine Laufzeit von einem weiteren Jahr verlängern.
Widerruf bei neueren Verträgen Wurde der Mobilfunkvertrag als Privatperson und über das Internet, am Telefon, persönlich oder per E-Mail abgeschlossen, kann er in den ersten 14 Tagen, gezählt ab Abschluss des Vertrages, widerrufen werden. Dies wird auch als Widerrufsrecht bezeichnet und ist durch das Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§312b ff. (Fernabsatzgesetz), geregelt.
Es kann dabei ohne eine Vorankündigung vom Mobilfunkvertrag zurückgetreten werden. Sofern die Vertragslaufzeit bereits begonnen hat ist eine anteilige Zahlung für den bereits in Anspruch genommenen Zeitraum zu leisten. Wurde bereits mehr gezahlt muss der Mobilfunkanbieter den Betrag erstatten.
Das Widerrufsschreiben muss spätestens am letzten Tag der 14-tägigen Frist verschickt werden. Dabei ist es auch wichtig, dass die rechtzeitige Lieferung auf Nachfrage auch nachgewiesen werden kann.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Fristlose außerordentliche Kündigung Wenn für den Kunden ein ausreichend wichtiger Grund vorliegt oder die Umstände eines Sonderkündigungsrechtes vorliegen kann der Mobilfunkvertrag auch vor dem normalen Laufzeitende gekündigt werden, eine solche Kündigung wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet, beziehungsweise wenn keine Frist einzuhalten ist kann auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen werden.
Die genauen Bedingungen hängen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Mobilfunkanbieters, sowie dem geltenden Recht ab.
Im Folgenden typische Szenarien in denen eine außerordentliche Kündigung möglich ist:
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Preiserhöhungen oder andere Vertragsverschlechterungen: Falls der Anbieter die Preise erhöht ohne dass dies durch gestiegene Kosten oder andere triftige Gründe gerechtfertigt ist, haben Kunden in der Regel das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Durch die Bestimmungen des überarbeiteten Telekommunikationsgesetzes (TKG-neu), speziell des §57, steht es Verbrauchern frei, ihren Vertrag außerplanmäßig zu beenden, sollten sie mit Änderungen konfrontiert werden, die zu ihrem Nachteil sind.
Dazu gehören zum Beispiel gestiegenen Preise oder einer Verringerung der angebotenen Dienstleistungen, sofern diese Änderungen nicht das Resultat gesetzlicher Anforderungen sind.
Der Mobilfunkanbieter muss seine Kunden mindestens einen Monat im Voraus über bevorstehende Änderungen informieren.
Die Frist für eine solche Kündigung beträgt drei Monate, gezählt ab dem Zeitpunkt zu dem der Verbraucher eine Änderungsmitteilung zugestellt wurde. Es reicht also aus, wenn das Informationsschreiben ungelesen im Postkasten oder E-Mail-Postfach liegt.
Es kann dann zum Zeitpunkt der Änderung gekündigt werden.
Es ist zudem erforderlich, dass der Dienstanbieter
Im Falle von Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann es auch sinnvoll sein umgehend und in schriftlicher Form Widerspruch einzulegen, denn tut man dies nicht besteht die Gefahr, dass die neuen Bedingungen automatisch als akzeptiert gelten. -
Umzug ins Ausland Ein dauerhafter Umzug in ein Land in welchem der aktuelle Mobilfunkvertrag nicht genutzt werden kann, ist ein denkbarer Kündigungsgrund für eine außerordentliche Beendigung des Vertrages. Hier wäre dann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu kündigen (siehe auch §60 TKG)
Als Nachweis ist in diesem Fall eine Kopie der Meldebescheinigung des neuen Wohnortes oder der Abmeldung aus Deutschland beifügen. - Gesundheitliche Gründe: Bei einer nachweislich schweren Erkrankung durch welche der Kunde auf absehbare Zeit nicht mehr die Leistungen des Mobilfunkvertrags nutzen kann wäre ebenfalls eine außerordentliche Kündigung denkbar.
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Todesfall: Im Falle des Todes des Vertragsinhabers können die Erben den Vertrag üblicherweise außerordentlich kündigen. Theoretisch kann eine solche Kündigung jedoch auch abgelehnt werden, da es sich nicht um ein höchstpersönlichen Vertrag handelt.
Als Nachweis sollte bei einer solchen Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Erbscheins beigefügt werden.
»Mehr dazu welche Veträge wie im Todesfall gekündigt werden können -
Wesentliche Vertragsverletzungen durch den Anbieter, beispielsweise wenn die vereinbarte Netzabdeckung nicht gewährleistet ist oder es zu häufigen Störungen kommt, die die Nutzung des Dienstes erheblich beeinträchtigen, dann muss der Anbieter jedoch zuerst schriftlich ermahnt werden und nur wenn eine solche Mahnung erfolglos ist kann fristlos gekündigt werden.
Mehr zur »Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service vor einer Kündigung
Wichtig: Bei dieser Kündigungsform ist der Kündigungsgrund um Kündigungsschreiben zu nennen und falls Nachweise vorhanden sind macht es Sinn diese als Kopie beizulegen.
Inhalt des Kündigungsschreibens und Versand Wichtige Punkte bei der Kündigung des Mobilfunkvertrages Da es sich um ein Vertragsverhältnis handelt, bedarf das Kündigungsschreiben einigen Regularien, die unbedingt seitens des Vertragsnehmers einzuhalten sind. Hierunter fallen:
- Die exakte Anschrift des Vertragsnehmers (Kunde) und des Vertragsgebers (Mobilfunkanbieter).
- Beendigungszeitpunkt Wichtig ist auch die Datierung der Kündigung, denn diese ist ausschlaggebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist. Wenn der genaue Kündigungstermin nicht bekannt ist kann notfalls die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" verwendet werden.
- Kundennummer und Rufnummer Bei der Kündigung des Mobilfunkvertrages sollten zudem die Kundennummer, das eventuelle Vertragskonto und die Rufnummer erscheinen. Im Idealfall nennt man im Text des Kündigungsschreibens auch die vollständige Anschrift. So kann man sicher sein, dass das Kündigungsschreiben auch seitens des Anbieters zugeordnet werden kann.
- Im Kündigungsschreiben infoge der DSGVO zusätzlich eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dies verhindert meist auch unerwünschte Werbung.
- Abschließend kann es sinnvoll sein um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten um einen zusätzlichen Kündigungsnachweis zu erhalten.
Es ist dennoch sinnvoll, in der Betreffzeile "Kündigung des bestehenden Mobilfunkvertrages" zu fixieren. So kann das Kündigungsschreiben sofort zugeordnet werden.
Weiter sollte in der Kündigung des Mobilfunkvertrages eine schriftliche Kündigungsbestätigung eingefordert werden. Manche Mobilfunkunternehmen unterhalten Shops. Hier kann die Kündigung direkt abgegeben werden und wird mit einem Eingangsstempel versehen werden und am besten lässt man sich von einem Mitarbeiter eine unterschriebene Kopie geben. Das reicht als Nachweis für den Kunden aus.
Wer die Kündigung per Post sendet, sollte hier ein Einschreiben mit Rückschein wählen, damit auch ein Nachweis mit Datum vorhanden ist, das genügt als Eingangsbestätigung der fristgerechten Kündigung.
Rufnummer mitnehmen Wer seine Rufnummer mitnehmen möchte sollte zusätzlich im Kündigungsschreiben angeben, dass eine Rufnummernportierung gewünscht ist und zu welchem Anbieter die Nummer mitgenommen werden soll. Wenn die Kündigungsbestätigung in Schriftform vorliegt, kann man diese in kopierter Form an den neuen Anbieter weiterleiten und behält die alte Rufnummer.
Eine Rufnummernmitnahme (auch Portierung genannt) mittlerweile kostenlos und der Anbieter darf dafür nichts mehr berechnen (siehe §59 TKG).
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Kündigungsschreiben Mobilfunkvertrag Muster:
Musterstadt, den XX.XX.XXXX | |
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Kündigung des Mobilfunkvertrages VERTRAGSNAMESehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag VERTRAGSNAME fristwahrend zum XX.XX.XXXX. ( Oder: Wegen der Gebührenerhöhung / nachteiligen Vertragsveränderung kündige ich meinen Mobilfunkvertrag VERTRAGSNAME außerordentlich zum Änderungstermin. Oder: Da ich am XX.XX.20XX nach XY ziehe und den Vertrag dort nicht nutzen kann kündige ich hiermit meinen Mobilfunkvertrag VERTRAGSNAME außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Sofern zutreffend: Da auch nach meiner Mahnung vom XX.XX.20XX die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht / nicht vollständig erbracht werden kündige ich hiermit meinen Mobilfunkvertrag VERTRAGSNAME fristlos mit sofortiger Wirkung. Und zwar handelt es sich um folgende innen bereits bekannte Mängel: - hier die Gründe / Probleme genau beschreiben -. ) Meine Vertragsnummer ist: 123456789. Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichem Zeitpunkt. (Optional: Ich möchte meine Rufnummer zum Anbieter XY mitnehmen bitte teilen Sie mir mit ob Sie dafür noch weitere Angaben benötigen.) (Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auf alle, über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten zu löschen und mir diese Löschung wie nach der DSGVO vorgeschrieben schriftlich zu bestätigen.) Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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