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Kündigung per Fax
Nach dem BGB ist generell nur bei einigen Verträgen, wie zum Beispiel bei Arbeitsverträgen (§623 BGB) Mietverträgen (§550 BGB) und notariell beglaubigten Verträgen, die Schriftform vorgeschrieben und somit eine Fax-Kündigung nicht möglich.
Für die Kündigung der meisten anderen Vertragstypen wie zum Beispiel Handy-, Telefon-,Strom- und DSL-Verträgen gilt das wenn der Vertrag am 1.Oktober 2016 oder danach abgeschlossen wurde nur noch die Textform vorgeschrieben ist. Dies bedeutet das auch per Fax oder per E-Mail gekündigt werden kann.
Dies gilt auch wenn in den AGBs des Vertragspartners eine Kündigung per Fax ausgeschlossen wird. Den seit dem ersten Oktober 2016 ist eine solche Regelung unwirksam.
Wichtig: Für Verträge welche vor dem 1.Oktober 2016 abgeschlossen wurden gelten jedoch weiterhin die alten Regeln so, dass eine Kündigung per Fax dort auch in den AGBs ausgeschlossen sein kann.
Was gilt es bei einer Fax-Kündigung zu beachten? Die Faxnummer des Unternehmens sollte genau geprüft werden und der Sendebericht ist unbedingt aufzubewahren, denn er gilt in einem Streitfall al s ein Beleg, dass man ein Schreiben an das Unternehmen geschickt hat.
Wichtig: Der Sendebericht reicht jedoch nicht immer aus, er bestätigt nur das ordnungsgemäße Versenden des Fax, ob dies beim Empfänger eingegangen ist und vom Faxgerät ausgedruckt wurde kann man nicht beweisen.
Zu diesem Thema gibt es eine Vielzahl an Urteilen, in einigen wird eine Kündigung per Fax zugelassen, in vielen wird eine Kündigung per Fax angezweifelt.
In den meisten Fällen dürfte der Sendebericht aber nun ausreichend genug für eine Kündigung sein.
Hinweis: Sicherer als eine Kündigung per Fax oder per Post wäre eine Zustellung per Bote (mit schriftlicher Empfangsbestätigung) oder über den Gerichtsvollzieher. Diese beiden Wege sind jedoch deutlich teurer.
Es empfiehlt sich daher so rechtzeitig per Fax zu kündigen, dass noch viel Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besteht.
Dabei sollte dann eine Bestätigung der Kündigung, mit Angabe des Beendigungszeitpunktes verlangt werden.
Wenn diese Kündigungsbestätigung, vor Ablauf der Kündigungsfrist, nicht kommt, so kann immer noch erneut auf einem anderen Weg gekündigt werden.
Das Kündigungsschreiben sollte wenn keine Bestätigung ankommt oder wenn die Kündigungsfrist bald abläuft sicherheitshalber zusätzlich per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Oder über einen anderen der genannten sicheren Wege wie einem Bote.
Mehr darüber wie Sie eine Kündigung schreiben und Muster Kündigungsschreiben finden Sie hier.
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