Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

1.
Vertragstyp eingeben oder auswählen
2.
Informieren und Kündigungsschreiben schnell mit dem Generator erstellen

Kündigung Rhein-Neckar-Verkehr (RNV) und Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)

 
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, kurz RNV, betreibt den Regionalverkehr in der Region Rhein-Neckar, Online auch als Verkersverbund Rhein-Neckar (VRN) bezeichnet, und bietet derzeit unter Anderem folgende Tickets im Abo an: das Rhein-Neckar-Ticket, die Karte ab 60 und die Monats- und Jahreskarte Jedermann, sowie das Maxx-Ticket, welches jedoch nicht Online gebucht werden kann. Ferner wird für Studenten noch ein Semesterticket und für Schüler das Hessenticket angeboten.

Kündigungsfristen Die normalen Jahreskarten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, können jedoch bis zum 10ten eines jeden Monats zum Monatsende gekündigt werden. Bei den digitalen Online-Abos muss abweichend die Kündigung mindestens 3 Wochen vor dem Kündigungstermin erklärt werden. Wird nicht rechtzeitig gekündigt so verlängert sich das Ticketabo um 12 weitere Monate.

Hinweis: Wird eine Jahreskarte, zu einem Termin der vor dem Ablauf von 12 Monaten liegt, gekündigt so wird der Differenzpreis zu einer einem entsprechenden Monatsabo nachberechnet. Maximal ist eine Summe zu zahlen welche dem Preis einer Jahreskarte entspricht.

Sonderfälle:

Wird das Rhein-Neckar-Ticket früher als 12 Monate gekündigt so muss die Differenz zwischen dem Preis eines Monatsabos und dem dem Preis der Monatskarte Jedermann der Preisstufe 5 für den zurückliegenden Zeitraum gezahlt werden. Es wird maximal bis zum Jahrespreis des Rhein-Neckar-Tickets nachberechnet.

Das Job-Ticket wird nur nachberechnet, falls der Kündigende nicht aus dem Unternehmen ausscheidet. Dann wird beim Job-Ticket I, rückwirkend für jeden Monate, der Preis für ein Monatsticket der Preistufe 2 berechnet und beim Job Ticket II für die Preisstufe 5. Bestand das Ticket mehr als 12 Monate wird jedoch nicht nachberechnet.

Die Karte ab 60 wird bei einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate ebenfalls nachberechnet, es wird dabei für jeden Monat der Preis einer Monatskarte der Preisstufe 2 veranschlagt.

Beim MAXX-Ticket wird mit der Preisstufe 3 gerechnet und beim SuperMAXX-Ticket mit der Preisstufe 5

Beim Ausbildungsticket der Preisstufe 0 und der Westpfalz-Jahreskarte wird bei einer Kündigung vor 12 Monaten der Preis der Ausbildungs-Monatskarten für die gleiche Preisstufe verlangt.

Das Semesterticket und Anschluss-Semester-Ticket können nicht ordentlich gekündigt werden.

Wichtig: Die Jahreskarte muss spätestens 5 Tage nach dem Kündigungsdatum bei der Ausgabestelle ankommen oder dort abgegeben worden sein. Ansonsten ist die Jahreskarte bis zum Ende weiter zu zahlen. Bei unbefristeten Karten muss sogar bis zu ein Jahresbetrag gezahlt werden.

Widerruf des Vertrages Im Falle eines Fahrkartenabonnements besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher (siehe auch §312d BGB und §355 BGB), da das Widerrufsrecht nicht für Beförderungsleistungen gilt.

Es empfiehlt sich dennoch im erhaltenen Vertrag nachzuprüfen ob trotzdem ein Widerrufsrecht vereinbart wurde.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine außerodentliche Kündigung eines Abonnements, kann erfolgen sofern ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt oder falls von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden kann. Das heißt in einem solchen Fall kann das Abo vorzeitig beendet werden.

Folgende Sonderfälle sind in den Beförderungsbedingungen für Jahreskarten genannt:

  • Bei für den Kunden nachteiligen Änderungen an den Tarifbestimmungen, wie zum Beispiel einer Preiserhöhung, kann zum Änderungstermin außerordentlich gekündigt werden. Diese Kündigung jedoch auch sogar noch bis zum 10ten des Monats in dem die Änderungen wirksam sind ausgesprochen werden.
  • Falls sich die Beförderungsbedingungen verschlechtern sollten kann ebenfalls zu dem Zeitpunkt gekündigt werden ab welchem die neuen Bedingungen gelten. Es reicht auch wenn die Kündigung, auf Grund der Änderungen, am 10ten des Änderungsmonats beim RNV ankommt.
In beiden Fällen wird vom Betreiber keine Nachberechnung vorgenommen, sondern es ist nur der normale Preis zu zahlen.

Im Falle einer Auswanderung, oder eines Umzuges an einen weit enfernten Ort, sollte der Kündigung einer Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (in Kopie) beigefügt werden. Möglicherweise wird vom Betreiber dennoch nachberechnet.

Falls der Kunde schwer erkrankt ist und die Fahrkarte nicht weiter nutzen kann ist auch einer vorzeitige Kündigung denkbar. Es sollte dann, dem Kündigungsschreiben, eine Kopie des ärztlichen Attests beiligen. Jedoch ist hier nicht eindeutig ob der Trotzdem eine Nachberechnung fordern kann.

Wichtig: Die Jahreskarte muss auch in diesem Fall spätestens beim Betreiber ankommen oder dort abgegeben worden sein. Ferner ist bei einer außerordentlichen Kündigung der Grund im Schreiben zu nennen.

Kündigungsadresse und Weiteres Eine Kündigung kann abgegeben, verschickt oder per Mail gesendet werden. Es empfiehlt sich jedoch aus Nachweisgründen per Post als Einschreiben-Rückschein zu kündigen oder bei der Abgabe um eine schriftliche Empfangsbestätigung zu bitten. Eine Kündigung per Fax ist auch möglich, dann sollte jedoch unbedingt der Sendebericht ausgedruckt und aufbewahrt werden.

Nachfolgend die Anschrift der RNV:

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Möhlstrasse 27
68165 Mannheim

Fax: 0621 / 465 326 2 info@rnv-online.dgeewtze

Hinweis: Bitte nachkontrollieren das RNV-Ticket nicht von einem anderen Anbieter herausgegeben wurde, dann muss die Kündigung an dessen Adresse geschickt werden.

Kündigung beim Rhein-Neckar-Verkehr (RNV) Muster


»Einfach mit dem Generator, für ein Fahrkartenabo beim RNV, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Rhein-Neckar-Verkehr (RNV) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Möhlstrasse 27
68165 Mannheim
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Fahrkartenabonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Fahrkartenabonnement zum XX.XX.20XX / zum Ablauf der ersten 12 Monate.

(
Oder: hiermit kündige ich das RNV-Fahrkartenabonnement vorzeitig zum nächstmöglichen Monatsende.

Oder falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach X auswandere kündige ich das RNV-Fahrkartenabonnement außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.
)

Hilfsweise kündige ich das Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

(Optional: Die Ticketnummer lautet: 1234567.)

(Optional: Die Fahrkarte gebe ich ab Kündigungstermin bei der Ausgabestelle ab.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
Kündigungserinnerung per Email bekommen.
Email :

Datum :

Nachricht die Du bekommen möchtest :
Mit Klick bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen(kostenlos) gelesen und verstanden zu haben.

Suchen

Diese Website durchsuchen:

Neueste Kommentare