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Kündigung Sprachkurs (Englischkurs , Spanischkurs etc.)
Bei einem Sprachkurs sind in aller Regel, neben dem Vertrag, auch nach §305 BGB) die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Grundlage sind.
Im Zuge einer Kündigung des Sprachkurses müssen daher einige Aspekte beachtet werden, auf welche im Folgenden eingegangen wird
Generell gibt es zwei verschiedene Wege den Sprachkurs zu kündigen:
- die ordentliche Kündigung und
- die außerordentliche Kündigung
Kündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung des Sprachkurses Bei einem Vertrag mit einer Sprachschule bindet man sich regelmäßig für einen längeren Zeitraum, welcher bis zu einem Jahr betragen darf.
Eine normale Kündigung ist dann vor dem Ende dieser Laufzeit nicht möglich, sofern der Anbieter für den Anbieter für einen solchen Fall nichts im Vertrag oder den erhaltenen AGBs festgehalten hat.
Einige Anbieter definieren für eine vorzeitige Beendigung des Sprachkurses eine sogenannte Frist, die Kündigungsfrist.
Tipp: Manche Anbieter gestatten einem jedoch den Sprachkurs ruhen zu lassen bis er wieder fortgeführt werden kann. Je nach Anbieter kann es auch sein das der Sprachkurs sich um bis zu 1 Jahr verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Dabei darf maximal eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende vereinbart werden.
Falls eine Kündigungsfrist vereinbart wurde so muss das Kündigungsschreiben noch vor dem Ende der Frist beim Anbieter angekommen sein.
Widerrufsrecht bei Neuverträgen Falls der Sprachkurs nicht in den Geschäftsräumen des Anbieters abgeschlossen wurde, sondern im Internet, per Post, an der Haustür oder über das Telefon abgeschlossen wurde gilt das gesetzliche Widerrufsrecht (siehe §312 BGB).
Zusätzlich besteht ein Widerrufsrecht nach §4 Fern-USG falls der Sprachkurs im Fernunterricht stattfindet.
Sofern das Widerrufsrecht gilt kann während der ersten 14-Tage (in seltenen Fällen auch noch später) , der Vertragsabschluss, widerrufen werden. Es reicht dabei aus, wenn das Widerrufsschreiben nachweislich spätestens am letzten Tag dieser Frist verschickt wurde.
Durch ein Widerruf, was zur Folge hat das der Vertrag als nicht abgeschlossen gilt und der Anbieter des Sprachkurses muss alle bereits gezahlten Gebühren zurückerstatten. Für bereits erbrachte Leistungen steht dem Anbieter jedoch eine Entschädigung zu. Üblicherweise wird daher etwas von der Erstattung abgezogen sofern es bereits Unterricht gegeben hat oder anderes erbracht wurde.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Anfechtung bei Irrtum, Täuschung etc. Sofern sich über wesentliche Inhalte oder die Art und Weise des Sprachkurses geirrt wurde besteht grundsätzlich nach §119 BGB die Möglichkeit den Vertragsabschluss anzufechten. So zum Beispiel falls gedacht wurde es handelt sich um Unterricht in Kleingruppen und es gibt stattdessen (fast) nur Unterricht in größeren Gruppen.
Wichtig: Auf Grund von §121 BGB muss diese Form der Anfechtung so bald wie möglich geschehen um wirksam zu werden.
Durch eine rechtswirksame Anfechtung würde der Vertrag als nicht abgeschlossen gelten (§142 BGB). Falls der Anbieter jedoch die Anfechtung nicht akzeptiert, so müsste vor Gericht geklärt werden ob der Anfechtungsgrund ausreichend ist. Daher empfiehlt es sich dringend Nachweise zu sammeln.
Auch bei kriminellen Verhalten wie Betrug oder Drohung kann der Vertragsabschluss angefochten werden (siehe auch §123 BGB)
»Mehr zur Anfechtung eines Vertrages und ein Musterschreiben
Fristlose und außerordentliche Kündigung Wann ist eine außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung des Sprachkurses möglich? Bei einer außerordentlichen Kündigung möchte man vor Ablauf der Vertragslaufzeit aus dem Vertrag aussteigen. Dies ist gemäß §314 Abs. 1 S. 1 BGB nur aus wichtigem Grund möglich.
Ein wichtiger Grund liegt gemäß §314 Abs. 1 S. 2 BGB vor, falls ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt, aus welchem die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigungstermin nicht zumutbar ist.
Bei einem Sprachkurs gibt es verschiedene denkbare Gründe, diesen außerordentlich zu kündigen:
-
Wenn ein Teilnehmer umzieht oder krank wird und die Sprachschule nicht mehr besuchen kann, ist eine Kündigung ebenfalls möglich (siehe auch BGH, XII ZR 55/95), da der Teilnehmer die Sprachschule aus Gründen nicht mehr besuchen kann, die er selbst nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird der Teilnehmer unverhältnismäßig benachteiligt, da dieser für die Zahlung keine Leistung mehr erhalten würde.
Im Falle eines Umzuges ist die Rechtslage jedoch nicht eindeutig, so dass es dennoch sein kann, dass dieser Grund, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, nicht akzeptiert wird. -
Falls der Sprachkurs nicht in der vereinbarten Qualität stattfindet, wiederholt ausfällt oder andere sogenannte Mängel auftreten muss der Anbieter zuerst schriftlich abgemahnt werden. Dabei ist unbedingt zu erklären welche Probleme bestehen und eine ausreichende Frist (oftmals 14-Tage) zu setzten innerhalb welcher die Probleme zu beheben sind. Ferner ist anzukündigen, dass ansonsten fristlos gekündigt wird.
»Muster eines Mahnschreibens und weitere Informationen
- Wird ein Vertrag über einen Zeitraum von 2 Jahren geschlossen, dann ist diese Laufzeit, Gerichtsurteilen zufolge (OLG Frankfurt, 14 U 15/80), zu lang und wird als unangemessen beurteilt. In einem solchen Fall sollte daher zum Ende
Versand der Kündigung Falls das Kündigungsschreiben per Post verschickt wird so sollte als Versandmethode ein Einschreiben-Rückschein gewählt werden um ein Nachweis zu haben.
Falls die Fax-Nummer bekannt ist kann per Fax gekündigt werden. Wichtig ist es jedoch dabei unbedingt des Sendebericht aufzubewahren.
Es kann meist auch per E-Mail gekündigt werden, dabei ist jedoch darauf zu achten, dass so frühzeitig gekündigt wird, dass falls der Anbieter einem die Kündigung nicht bestätigt, erneut auf einem sichern Wege gekündigt werden kann.
Kündigung bei einem Sprachkurs Muster
»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei einem Sprachkurs, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Sprachkurs Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
Anbieter des Sprachkurses Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung des SprachkursesSehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben kündige ich VERTRAGSNAME-Sprachkurs, mit der Vertragsnummer S1234567, fristgerecht zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin). ( Oder: Auf Grund meiner chronischen Erkrankung kann ich den Sprachkurs leider nicht weiter nutzen. Daher kündige ich hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Nachweis findet sich ein Attest meines Arztes anbei. Oder: Da die, Ihnen bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilten, Probleme weiterhin bestehen kündige ich hiermit fristlos den Sprachkurs. Um folgende Probleme handelt es sich: - hier die Probleme genau beschreiben - . ) Hilfsweise kündige ich den Sprachkurs zum nächstmöglichen Termin. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Beendigungstermines zu. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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