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Kündigung vom Bienen-Journal
Das Bienen-Journal kann in Papierform und auch Digital in verschiedenen Formen abonniert werden.
Für eine Kündigung von einem Abonnement dieses Journals gibt es einiges zu beachten auf das im Nachfolgenden eingegangen wird.
Kündigungsfrist Das Einsteiger-Abo und das Geschenkabo enden automatisch nach einer Laufzeit von 12 Monaten. Es muss also nicht extra gekündigt werden.
Für das Testabo gilt eine Erstlaufzeit von 3 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende. Wird nicht gekündigt so verlängert sich das Testabonnement um ein weiteres Quartal und kann in dieser Phase mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Für das Digitalabo gilt in der Regel eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, gezählt zum Laufzeitende, gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, so verlängert sich das Digitalabo um eine weitere Laufzeit von einem Quartal und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
Für Jahresabo, Kombiabo und Frühlingsabo gilt in der Regel eine Erstlaufzeit von 1 Jahr mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Anschließend erfolgt eine automatische Verlängerung um je ein Quartal und es gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat.
Das Kombiabo 2 Jahre hat, wie bereits der Name sagt, eine Erstlaufzeit von 2 Jahren und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende. Nach der Erstlaufzeit erfolgt eine automatische Verlängerung jeweils um ein Quartal und es ist eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten.
Wird das Upgrade von Jahresabo gebucht, um zusätzlich das E-Paper zu lesen, gilt eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Danach erfolgt eine Verlängerung um je ein Quartal und es muss eine Kündigungsfrist von nur einem Monat eingehalten werden.
Ausnahme: Wenn im erhaltenen Vertrag eine abweichende Laufzeit oder Kündigungsfrist festgehalten wurde so ist sich an dieses zu halten. Wurde beim Abschluss keine Laufzeit oder keine Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart so gelten die Regelungen der AGB des Anbieters und zwar eine Mindestbezugsdauer der Zeitschrift von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von drei Monate, zum Ende der Bezugsdauer. Nach Ablauf dieser Mindestbezugsdauer kann mit einer 3-Monatsfrist zum Quartalsende gekündigt werden (siehe auch unter 8. in den AGB des Bienen-Journals)
Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss vor der vereinbarten Kündigungsfrist beim Vertragspartner ankommen um rechtzeitig zu sein.
Widerruf bei neueren Verträgen Falls der Vertragsschluss noch keine 14 Tage her ist, besteht die Möglichkeit vom Widerrufsrecht gebrauch zu machen. Damit kann man den Vertrag ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.
Durch ein Widerruf wird der Vertrag als nicht abgeschlossen angesehen.
Wichtig: Laut den AGB des Anbieters sind bereits erhaltene Ausgaben innerhalb von 14 Tagen an folgende Adresse zu schicken:
Richard Scholz GmbH
Bessemerstraße 38-42
12103 Berlin
Falls mit dem Abonnement eine Prämie verschickt wurde so ist diese ebenfalls zurückzusenden.
Ein Widerruf und die erhaltenen Waren müssen spätestens am letzten Tag der 14-Tage-Frist verschickt werden. Wichtig ist, dass ein rechtzeitiges Absenden und das ankommen beim Vertragspartner auch nachweisbar ist. Daher sollte eine sichere Versandmethode gewählt werden.
»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben
Außerordentliche bis fristlose Kündigung Falls ein ausreichend wichtiger Grund vorliegt, oder wenn ein vertraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann, ist es möglich den Vertrag vor der normalen Laufzeit und Kündigungsfrist zu beenden.
Denkbare Gründe wären zum Beispiel:
-
Wenn die vertraglich geschuldete Leistung nicht oder nicht wie gefordert erbracht wird. Also das Journal gar nicht oder unsachgemäß beispielsweise zu spät geliefert wird. Damit Läge dann ein Mangel nach § 434 BGB vor.
Hier muss dem Bienen-Journal eine Mahnung geschickt werden, um eine Frist zur Nacherfüllung zu ermöglichen (in der Regel 14 Tage) .
Wenn diese Frist fruchtlos verstreicht oder die Nacherfüllung sogar verweigert wird, kann fristlos gekündigt werden.
»Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service -
Preisanpassungen gelten nach den Anbieter AGB erst für die nächste Abonnementlaufzeit. Daher müsste bei einer angekündigten Preiserhöhung zum Ende der aktuellen Laufzeit gekündigt werden.
Falls die Preise wieder erwarten doch innerhalb der Laufzeit angepasst werden sollten, so sollte diesem so schnell wie möglich schriftlich widersprochen werden, damit die alten Konditionen weiterhin gelten. -
Falls sich das Magazin nachteilig verändern sollte, also zum Beispiel die Seitenzahl wesentlich reduziert wird oder ganze Inhalte entfallen, so kann dieser sogenannte Mangel dem Anbieter schriftlich angemahnt werden.
»Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
Wichtig: Der Grund für eine außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung muss im Kündigungsschreiben immer mit angegeben werden.
Inhalt, Form und Versand der Kündigung Aus dem Kündigungsschreiben muss klar hervorgehen, dass man nicht mehr am Abo-Vertrag des Bienen-Journals festhalten will.
Eine sinnvolle Formulierung wäre: "Hiermit kündige ich das Abonnement fristgemäß zum nächstmöglichem Zeitpunkt."
Die Form der Kündigung kann per E-Mail oder auf sonstigem elektronischen Weg, per Fax, telefonisch oder schriftlich sein. Wichtig dabei ist zu beachten, dass der Abonnent des Journals die Beweislast des Zugangs (§ 130 BGB) trägt.
Daher empfiehlt es sich einen Brief per Einschreiben-Rückschein zu verschicken oder ein Fax mit Sendebericht.
Kündigungsadresse Die Kündigungsanschrift lautet:
dbv network GmbH
Wilhelmsaue 37
10713 Berlin
Fax: 030 / 464 06 451
Hinweis: Falls im eigenen Vertrag eine abweichender Vertragspartner genannt wird, zum Beispiel falls das Abonnement über einen Drittanbieter abgeschlossen wurde, so ist sich an diesen zu richten.
Kündigung Bienen-Journal Muster
»Einfach mit dem Generator, für eine Kündigung des Bienen-Journal, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Bienen-Journal Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
dbv network GmbH Wilhelmsaue 37 10713 Berlin |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung meines Abonnements des Bienen-JournalsSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Abonnement des Bienen-Journal fristgemäß zum XX.XX.20XX (Oder: nächstmöglichen Termin). ( Falls zutreffend: Wie ich Ihnen bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt hatte bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da sie bis nach Fristablauf keine Verbesserung vorgenommen haben kündigen ich den Vertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. ) (Optional: Meine Abonnementsnummer lautet: B1234567.) Hilfsweise kündige ich das Abonnement zum nächstmöglichen Termin. (Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auf alle personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich wie vorgeschrieben schriftlich über diese Löschung zu unterrichten. Siehe auch DSGVO.) Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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