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Kündigung von Arbeitsverträgen in England / UK
Der Arbeitsvertrag in Großbritannien kann mündlich bzw. schriftlich abgeschlossen werden. In der Praxis wird im Regelfall die Schriftform gewählt. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, innerhalb einer Frist von zwei Monaten die wichtigsten Inhalte des Arbeitsvertrages schriftlich zu fixieren und der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen.
Es gibt die Möglichkeit befristete und unbefristete Arbeitsverträge abzuschließen. Die Befristung kann maximal für vier Jahr definiert werden.
Die Kündigung bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag
Grundsätzlich beendet in Großbritannien eine Kündigung immer das Arbeitsverhältnis, auch wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt ist.
Im Rahmen einer Klageerhebung durch die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer kann die vertragswidrige Kündigung nicht aufgehoben, jedoch durch einen Ersatz des Vertragsverletzungsschadens relativiert werden. Somit kann in diesem Fall das bei Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zustehende Entgelt eingefordert werden.
Die Kündigungsfrist bei Arbeitsverträgen in Großbritannien ist innerhalb des jeweiligen Arbeitsvertrages fixiert. Grundsätzlich gibt es auch gesetzlich fixierte Kündigungsfristen für den Arbeitgeber.
Die Kündigungsfristen sind von der Beschäftigungsdauer der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers abhängig. Bei einer Beschäftigungsdauer zwischen einem Monat und zwei Jahren beträgt die Frist eine Woche.
Mit jedem weiteren Beschäftigungsjahr verlängert sich die Frist um jeweils eine Woche bis zu zwölf Wochen bei einer Beschäftigung von zwölf Jahren. Im Anschluss verlängert sich die Frist nicht, sondern bleibt unabhängig von der weitere Laufzeit bei zwölf Wochen.
Für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer greift generell eine Kündigungsfrist von einer Woche bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Was sind Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitgeber?
Es gibt mehrere Begründungen für eine gerechtfertigte Kündigung durch den Arbeitgeber. Dazu zählen bspw. die Gründe, die in der Person der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers liegen.
Verhaltensbedingte und betriebsbedingte Gründe können ebenso eine Kündigung rechtfertigen. Ergänzend dazu sind Gründe, die eine Weiterbeschäftigung aus gesetzlichen Gründen nicht ermöglichen, für eine gerechtfertigte Kündigung möglich.
Welche Verhaltensvorschriften sind durch den Arbeitgeber einzuhalten?
Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer müssen durch den Arbeitgeber bei verhaltens- bzw. personenbedingten Gründen abgemahnt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet im Rahmen des Abmahnungsverfahrens den Arbeitnehmer zu einer Besprechung einzuladen. Bei jeder Besprechung kann Einspruch erhoben werden.
Um die Leistung zu optimieren muss der Arbeitgeber Training bzw. Unterstützung anbieten, insofern dies in Abhängigkeit von Tätigkeit möglich ist. Parallel dazu müssen die Abmahnungen schriftlich erfolgen, um letztlich in einer rechtmäßigen Kündigung ohne Abfindung zu münden.
Welche Abfindungen sind bei einer Kündigung möglich?
Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer hat bei befristeten Arbeitsverträgen einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von zwölf Tagessätzen pro Beschäftigungsjahr. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Aushilfs- bzw. Ausbildungsverträge.
Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist der Anspruch auf maximal zwölf Monatsgehälter gedeckelt. Bei unbefristeten Verträgen gilt ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 20 Tagen pro Beschäftigungsjahr.
Welche Rahmenbedingungen sind bei einer betriebsbedingten Kündigung maßgeblich?
Eine betriebsbedingte Kündigung kann zum Beispiel bei einer Stilllegung des Unternehmens wirksam werden. Für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer kann eine gesetzliche Entschädigungszahlung greifen, wenn der Arbeitnehmer mindestens zwei Jahre Tätigkeit in dem Betrieb vorweisen können.
In Großbritannien gibt es keine Entschädigung auf Basis von Beschäftigungsjahren. Mit dem basic award von maximal 15.240 Pfund ist der gesetzliche Anspruch fixiert.
In Großbritannien wird üblicherweise von Massenentlassungen gesprochen (collective Redundancies), wenn 20 oder mehr Arbeiternehmerinnen bzw. Arbeitnehmern in einem Zeitraum von 90 Tagen gekündigt werden.
In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Gewerkschaftsvertreter bzw. einen gewählten Arbeitnehmervertreter bzgl. der Kündigungen zu informieren und über 30 Tage zu konsultieren.
Tipp: Insofern diese Regelung nicht eingehalten wird, kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer eine Klage mit der Forderung von drei Monatsgehältern einreichen.
»Muster Kündigungsschreiben für eine Kündigung der Arbeit in UK oder USA (als Arbeitnehmer)
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