Auch wenn das Vereinigte Königreich (United Kingdom, UK) durch den Brexit aus der EU ausgeschieden sind viele der rechtlichen Regelungen noch nahe am euopäischen Widerrufsrecht (siehe Art. 246 a EGBGB), da das britische Widerrufsrecht, im Jahr 2013, weitgehend an die europäischen Rahmenbedingungen angepasst wurde. Seit dem gilt die Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulation und den Consumer Home or Place of Work Regulations.
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 23 Wochen
vor 4 Jahre 34 Wochen
vor 4 Jahre 50 Wochen
vor 5 Jahre 4 Wochen
vor 5 Jahre 5 Wochen
vor 5 Jahre 6 Wochen
vor 6 Jahre 22 Wochen
vor 6 Jahre 24 Wochen
vor 6 Jahre 34 Wochen
vor 6 Jahre 40 Wochen