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Kündigung von Web.de-Strom
Ist der Stromliefervertrag erst einmal abgeschlossen, so kann dieser nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens durch ordentliche Kündigung beendet werden. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung nach §314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder des Widerrufs gemäß §355 BGB.
Die ordentliche Kündigung bedarf keiner Begründung und hat in Schriftform zu erfolgen. Abhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit gelten nach den AGB folgende Fristen:
Kündigungsfristen und Termine Verträge ohne feste Mindestvertragslaufzeit (z.B. der Flex-Tarif) können jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden.
Wurde eine feste Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf oder 24 Monaten vereinbart, so gilt für diese Verträge ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat, allerdings jeweils zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Endet der 24-Monate-Vertrag z. B. am 20.11.20XX, dann muss die Kündigung so rechtzeitig abgeschickt werden, dass diese spätestens am 20.10.20XX beim Vertragspartner eingeht.
Hinweis:Fällt das Fristende allerdings auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich gemäß Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH vom 17.02.2005, Az. III ZR 172/04) die Frist nicht unbedingt auf den nächstfolgenden Werktag. Es muss also eventuell noch frühzeitiger gekündigt werden.
Kündigungen müssen in diesem Fall daher spätestens am letzten Werktag vor dem Ende der Kündigungsfrist bei der angegebenen Geschäftsstelle ankommen. Eine Versendung als Einschreiben-Rückschein ist zu empfehlen, denn im Streitfall hat der Kunde den Nachweis über die Rechtzeitigkeit zu führen.
Fristlose außerordentliche Kündigung Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung wird nach §314 BGB dann bejaht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Weiterführung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist. Die außerordentliche Kündigung ist also in jedem Fall zu begründen.
Kündigungsgründe können zum Beispiel:
-
Bei Anpassungen am Vertrag wie nachteiligen Änderungen der AGBs, einer Preiserhöhung, etc. ist eine außerordentliche Kündigung denkbar.
Wenn die Änderungen jedoch nur sehr gering ausfallen oder schon im voraus im Vertrag vereinbart waren betseht jedoch in der Regel kein Anspruch.
In der Regel verschickt der Anbieter vor wesentlichen Änderungen eine Ankündigung und ab Zugang dieser beginnt eine 4-wöchige Frist innerhalb derer gekündigt werden kann, wobei als Beendigungstermin der Änderungszeitpunkt zu wählen ist. - Bei einem Umzug kann nur vorzeitig gekündigt werden wenn am neuen Wohnort der Strom nicht mehr geliefert werden kann, also zum Beispiel bei einer Auswanderung. Als Beleg sollte dabei eine Kopie der Abmeldebescheinigung beigefügt werden.
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Bei Mängeln, z.B. wenn der Strom ständig ausfallen sollte oder nicht ausreichend ist, muss der Anbieter zuerst schriftlich abgemahnt werden.
»Mehr zu diesem Thema und ein passendes Mahnschreiben
sein.
Wichtig: In jedem Fall sollte bei einer vorzeitigen Kündigung auch zusätzlich hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden, da es vorkommen kann, dass der Anbieter die vorzeitige Kündigung nicht akzeptiert und in einigen Fällen die Rechtsprechung nicht eindeutig ist.
Widerrufsrecht: Wenn der Vertrag noch neu ist Gemäß §355 BGB kann der Vertrag binnen vierzehn Tage und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, sofern dieser im Fernabsatz (Internet, Telefon, Haustür, Marktstand etc.) abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt des Vertrages und der Widerrufsbelehrung. Es reicht beim Widerruf der rechtzeitige Versand aus.
Bei Widerruf mittels E-Mail ist die Einholung einer gesonderten Bestätigung über den ordnungsgemäßen Empfang zu empfehlen. Eine Lesebestätigung ist kein tauglicher Nachweis, dass der Widerruf auch tatsächlich in die Sphäre des Vertragspartners gelangt ist, auch wird diese meistens gar nicht gesendet.
»Muster eines Widerrufsschreibens und weitere Informationen zumj Thema.
Kündigungsadresse Der Hauptsitz der 1&1 Energy GmbH ist in der Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur. Die Kündigung sollte jedoch am besten an Folgende Adresse gesendet werden:
1&1 Energy GmbH
Zweigstelle Karlsruhe
Brauerstraße 48
76135 Karlsruhe
Alternativ kann auch per E-Mail an strom-service@web.de oder mit einem Fax an 0721/91374 25887 gekündigt werden.
Wichtig: Eine Kündigung per E-Mail sollte nur sehr frühzeitig geschehen damit, falls der Anbieter einem die Kündigung nicht bestätigt, notfalls noch schriftlich gekündigt werden kann. Denn in einem eventuellen Streitfall kann nicht bewiesen werden, dass die E-Mail angekommen ist.
Bei einer Kündigung per Post empfiehlt sich ein Versand als Einschreiben-Rückschein.
Kündigung bei Web.de-Strom Muster
»Einfach mit dem Generator, für eine Kündigung bei Web.de-Strom, ein Kündigungsschreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben Web.de-Strom Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
1&1 Energy GmbH Zweigstelle Karlsruhe Brauerstraße 48 76135 Karlsruhe |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Kündigung meines Strom-VertragesSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen XY-Strom-Vertrag, mit der Nummer W123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX. ( Oder: Auf Grund der Beitragserhöhung / den Leistungsänderungen zum XX.XX.20XX kündige ich meinen XY-Strom-Vertrag, mit der Nummer H123456, zum Änderungszeitpunkt. Oder: Da ich am XX.XX.20XX nach XY umziehe und dort der Strom nicht mehr geliefert werden kann, kündige ich hiermit meinen XY-Strom-Vertrag, mit der Nummer H123456, vorzeitig zum nächstmöglichen Termin. ) Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Ihnen erteilte Lastschriftmandat widerrufe ich zum gleichen Zeitpunkt. Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit einer Angabe des Beendigungstermines aus. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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